BARRIEREFREIHEIT
Die Stufen vor der Eingangstür, die schlecht gekennzeichnete Glaswand, der zu enge Durchgang...
Das sind nur einige Beispiele, wie gebaute Hindernisse Menschen mit Behinderungen das Leben schwer machen können.
Wie sich solche Barrieren einfach und schon bei der Planung von Gebäuden und deren Umgebung vermeiden lassen, dafür liefern Normen die notwendigen Grundlagen.
Was hier jeweils aktueller Stand der Technik ist, steht in der ÖNORM B 1600. Sie erleichtert nicht nur Menschen mit Behinderungen das Leben, sondern auch Kindern, alten Menschen und Personen, die Lasten schleppen oder vorübergehend in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind. Hier finden Sie einen Überblick über den neuen Standard für Barrierefreiheit.
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In der aktuellen Version der ÖNORM A 3012:2021 03 15 Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation wird stark auf die Bedürfnisse von Sehbehinderten eingegangen (verbindliche Angaben zu Kontrasten, Farben, Schriftgrößen, Schriftarten etc.). Oder, wie es im Originaltext heißt: unter Verwendung leicht erfassbarer, gut einprägsamer und allgemein verständlicher, visuell wahrnehmbarer Elemente mit dem Ziel, einem größtmöglichen Personenkreis die Nutzung von Außen- und Innenräumen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.


CEN/TR 17621:2021 06
Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Technische Leistungskriterien und Anforderungen
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ÖVE/ÖNORM EN 17210:2021 08 01
Barrierefreiheit und Nutzbarkeit der gebauten Umgebung - Funktionale Anforderungen
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