Überwachungsstelle DSGVO

Weisen Sie die rechtskonforme Umsetzung der DSGVO nach.

Die konkrete Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für viele Unternehmen mit offenen Fragen und rechtlichen Unsicherheiten verbunden. Wirtschaftsverbände, die bestimmte Sparten von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, können daher gemäß Art. 40 DSGVO Verhaltensregeln ("Codes of Conduct") ausarbeiten und diese durch die Datenschutzbehörde genehmigen lassen.

Diese branchenspezifischen Verhaltensregeln helfen bei Umsetzung der DSGVO und schaffen Rechtssicherheit in der Anwendung für die Unternehmen. Ein wesentliches Element von Verhaltensregeln ist die obligatorische Überwachung der Verhaltensregeln.

Austrian Standards agiert als Überwachungsstelle im Sinne des Art. 41 DSGVO im Auftrag der zuständigen Fachverbände der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und ist von der Datenschutzbehörde akkreditiert.

 

Was sind die Vorteile einer Überwachung?

 

1. ÜBERWACHUNG SCHAFFT VERTRAUEN

Die Überwachungsstelle bestätigt, dass Sie die Anforderungen der Verhaltensregeln gemäß Artikel 40 DSGVO für Ihre Branche erfüllen und die Einhaltung dieser laufend überprüft wird. Dies schafft Vertrauen und Transparenz bei Ihren Kunden.

Bei Einhaltung von Verhaltensregeln liegt hinsichtlich der geregelten Sachverhalte die Vermutung einer Datenverarbeitung nach Treu und Glauben im Sinne des Art. 5 Abs 1 DSGVO vor.

2. Rechtsicherheit

Die Überwachung einer Verhaltensrichtlinie ist ein Nachweis für die Erfüllung der Pflichten eines Verantwortlichen gemäß Art 24. und Art. 32 der DSGVO. Die durch die Überwachung nachgewiesene Einhaltung einer Verhaltensrichtlinie kann eine „geeignete Garantie zur Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation“ darstellen (in Sinne des Art. 46 Abs. 2 DSGVO).

3. Strafmilderung

Die Überwachung wird im Rahmen eines etwaigen Verfahrens von der Datenschutzbehörde berücksichtigt und kann bei der Bemessung einer möglichen Geldbuße strafmildernd wirken (Art. 83 Abs. 2 DSGVO).

Verhaltensregeln

KONTAKT

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Gisela Krenn, Portfolio Manager Non-Product Certification

Gisela Krenn

Portfolio Manager Non-Product Certification