Schlichtungsstelle
Gemäß NormG 2016 hat Austrian Standards International eine Schlichtungsstelle einzurichten, die auf Antrag angerufen werden kann.
Der Schlichtungsstelle obliegt es, Entscheidungen von Austrian Standards International in folgenden Angelegenheiten zu überprüfen:
- Ablehnung oder Aufnahme eines Normungsantrags;
- Ablehnung der Aufnahme eines Teilnehmenden;
- Ablehnung der Berücksichtigung einer Stellungnahme;
- Enthebung eines Teilnehmenden oder eines Vorsitzenden eines Komitees;
- Gründung oder Auflösung eines Komitees auf Antrag interessierter Kreise;
- Ausgewogenheit der Zusammensetzung eines Komitees.
Die Mitglieder der Schlichtungsstelle (Liste PDF, Funktionsperiode 2021-2023) nehmen ihre Aufgabe unparteiisch wahr.
Kontakt: [email protected]
Führen Sie bitte Ihr Begehren einschließlich der Gründe, aufgrund derer Sie Ihre Interessen in Angelegenheiten gemäß Punkt 1 als beeinträchtigt erachten, und die allfällig erforderlichen Beweise im Antrag (Format Word) an.
Beantworten Sie alle Fragen mit einem * im Formular und laden Sie den ausgefüllten Antrag hoch, um Ihr Anliegen bei der Schlichtungsstelle einzubringen.
Bitte beachten Sie, dass für jeden Antrag an die Schlichtungsstelle eine Einreichgebühr von EUR 100,00 (exkl. USt.) zu entrichten ist. Die Einreichgebühr kann nicht refundiert werden.
Informationen zu den Datenschutzrichtlinien von Austrian Standards.
Aufgaben und Ziele der Schlichtungsstelle sind in folgenden Dokumenten geregelt:
- Bundesgesetz über das Normenwesen (Normengesetz 2016 - NormG 2016) - §§ 12 und 13
- Geschäftsordnung 2018 Entwicklung von ÖNORMEN und Teilnahme an der europäischen und internationalen Normung - Punkt 13 (PDF)
- Verfahrensordnung für die Schlichtungsstelle (PDF)
- Die Verfahrensordnung wurde von der Aufsichtsbehörde genehmigt.
Der Antrag ist zwingend mit dem folgendem Formular einzubringen!