NACHHALTIGES PLANEN UND BAUEN MIT GANZHEITLICHER BETRACHTUNG

Nicht nur Wohngebäude sollten nachhaltig geplant und gebaut werden. Auch Infrastrukturbauwerke sollten kreislauffähig sein. Mit dem Rückbau oder der Sanierung wird aus dem Ende ein neuer Anfang. Standards liefern das methodische Rüstzeug zur Nachhaltigkeitsbewertung.

Die Baubranche ist eine der Schlüsselbranchen für mehr Klimaschutz. Rund 40 Prozent des EU-weiten Energieverbrauchs und rund 35 Prozent der EU-weiten CO2-Emissionen können dem Bausektor zugerechnet werden. Zudem stammen rund 15 Prozent des Abfallaufkommens in Österreich von Bau- und Abbruchabfällen.

In den letzten Jahren hat ein Paradigmenwechsel beim nachhaltigen Planen und Bauen eingesetzt. Die Nachfrage nach klimaschonenden Bauweisen werden durch den Green Deal, die Europäische Gebäuderichtlinie, die Europäische Bauprodukteverordnung  oder die EU-Taxonomieverordnung verstärkt. Das schärft die Instrumente zur Nachhaltigkeitsbewertung von Bauwerken und Bauprodukten.

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Was ist nachhaltiges planen und bauen?

Nachhaltiges Planen und Bauen meint die langfristige Verträglichkeit eines Bauprojekts in drei Dimensionen: ökologisch, ökonomisch und sozio-kulturell. Ziel ist es, eine hohe Qualität des Bauwerks aber auch für die Nutzerinnen und Nutzer zu ermöglichen – mit geringen Aufwendungen und Umweltauswirkungen. Das bei der Planung, der Fertigstellung und darüber hinaus.

Im Idealfall bedeutet das, dass ein Bauwerk so entworfen, errichtet und rückgebaut wird, dass alle Bauprodukte in den Kreislauf zurückgeführt werden können. Es sollten auch nur umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden.

Wie die Nachhaltigkeitsbewertung von Bauwerken und Bauprodukten methodisch durchgeführt werden kann, wird u. a. in europäischen Standards beschrieben. Sie helfen, eine umfassende Ökobilanz (Life Cycle Assessment) zu erstellen. Das inkludiert die Standortauswahl, die Bauwerksplanung, die Produktion der Baumaterialien, die Energieversorgung oder die Wiederverwertung des Bauschutts. In Summe entstehen so kreislauffähige Bauwerke, die sich einfach warten, lange nutzen und am Ende der Lebensdauer als Rohstofflager (Urban Mining) nutzen lassen.

Bei der Nachhaltigkeitsbewertung wird zwischen drei Dimensionen unterschieden:

 

  • Ökologische Dimension

Die ökologische Dimension schont Ressourcen, mindert CO2-Emissionen und Abfall, verringert die Flächeninanspruchnahme und steigert die Energieeffizienz.

  • Ökonomische Dimension

Die ökonomische Dimension umfasst die Anschaffungs-, Errichtungs- und Baufolgekosten. Sie berücksichtigt damit auch die Lebenszykluskosten (Live Cycle Costs) und kann Sparpotenziale identifizieren.

  • Sozio-kulturelle Dimension

Die sozio-kulturelle Dimension stellt die Lebensqualität, Zufriedenheit und Gesundheit der Menschen in den Mittelpunkt. Es geht u. a. um die Instandhaltung, Sicherheit, Beschaffenheit Zugänglichkeit oder die Leistbarkeit von Bauwerken.

Empfohlene Standards

ÖNORM EN 15643:2021 12 15

Nachhaltigkeit von Bauwerken - Allgemeine Rahmenbedingungen zur Bewertung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken

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ÖNORM EN 15804:2022 02 15

Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen - Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte (konsolidierte Fassung)

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ÖNORM B 3151:2022 01 01

Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode

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Ihre Expertise zur Nachhaltigkeitsbewertung von Bauwerken und Bauprodukten ist gefragt

Seit 2021 gibt es das Komitee 271 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“ bei Austrian Standards. Bringen Sie Ihr Know-how für die Nachhaltigkeitsbewertung ein, z. B. für die Themen Kreislaufwirtschaft, Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Sanierung oder Abfall und Recycling.

Peter Maydl, ehemaliger Vorstand des Instituts für Materialprüfung und Baustofftechnologie der TU Graz und Vorsitzender des Komitees 271 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“ fasst zusammen: „Seit über 15 Jahren entwickeln wir mit den europäischen Expertinnen und Experten einen Bewertungsrahmen, um die Nachhaltigkeit von Bauwerken und Bauprodukten zu erfassen. Daraus sind wichtige europäische Standards wie die ÖNORM EN 15643 oder die ÖNORM EN 15804 entstanden.

Er geht weiters auf europäische Standardisierungsaktivitäten ein: „Die Instrumente und Methoden werden laufend aktualisiert. Wir möchten eine horizontale, ganzheitliche Betrachtungsweise zur Nachhaltigkeitsbewertung etablieren. Wir reden nicht mehr nur von Wohngebäuden. Es geht auch um Ingenieur- und Infrastrukturbauwerke. Zentrale Aspekte sind der Umgang mit Bestandsbauten und deren Sanierung.

WIE LÖSEN BESTANDSBAUTEN DIE NACHHALTIGKEITSERWARTUNGEN EIN?

Die Erhaltung des Gebäudebestands ist ein Schlüsselfaktor zur Ressourcenschonung und Vermeidung von Baurestmassen. Im Sinne der Circular Economy muss überlegt werden, ob ein Bauwerk rückgebaut oder saniert wird. Der Bedarf an Mobilität, Energie oder Telekommunikation ändert sich. Es gilt zu bewerten, wie mit Bestandsbauten am besten umgegangen werden kann. Das betrifft auch Infrastrukturbauwerke.

Bei vielen Bauwerken wird eine energetische Sanierung zu wenig sein. Baurestmassen können recycliert, wiederverwendet (Re-use) oder hochwertiger als neuer Baustoff (Upcycling) verwendet werden. Der Modernisierungsschub muss auch der Nutzungsdauer Rechnung tragen.

WELCHEN NUTZEN HABEN UMWELTPRODUKTDEKLARATIONEN FÜR BAUPRODUKTE?

Die Nachhaltigkeit von Bauwerken schließt Bauprodukte und deren langfristige Materialeigenschaften mit ein. Eine Umweltproduktdeklaration (Environmental Product Declaration) kommuniziert belastbare, quantifizierte Informationen über Umweltleistungen von Bauprodukten.

Die Umweltproduktdeklaration (EPD) legt die Umweltwirkungen eines Bauprodukts offen – über den gesamten Lebenszyklus. Viele Ausschreibung machen im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung mittlerweile umweltbezogene Vorgaben. Sie ist Grundlage für Gebäudezertifizierungen und kann zu höheren Immobilienbewertungen führen.

ÖNORM EN 15804 ist Teil einer Serie, welche die Nachhaltigkeit von Bauwerken beschreiben und beurteilen. Sie bietet Mittel und Wege für die Entwicklung einer Typ III Umweltdeklaration für Bauprodukte.

 

Die ÖNORM EN 15804

  • stellt sicher, dass alle Umweltproduktdeklarationen für Bauprodukte, Bauleistungen und Bauprozesse in einheitlicher Weise abgeleitet, verifiziert und dargestellt werden.
  • unterstützt wissenschaftlich fundierte, faire Entscheidungen und schafft Anreize für eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltqualität.
  • definiert den gesamten Lebensweg eines Bauprodukts in einzelnen Modulen und behandelt eine Reihe vorgegebener Umweltwirkungsindikatoren auf Basis der Grundsätze der Ökobilanzierung.

Leistungserklärungen von Bauprodukten werden in Zukunft neben technischen Spezifikationen stärker auf die relevanten Umweltwirkungen im Sinne der ÖNORM EN 15804 eingehen. Das wird in der neuen Europäische Bauprodukteverordnung  (Grundanforderung 7 – Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen) nähert festgelegt werden.

„Bauprodukte haben unterschiedliche technische Eigenschaften wie zum Beispiel Festigkeit, Wärmedurchgang oder Schallschutz. Jetzt kommen die Umweltwirkungen dazu. Wir sehen, dass neue kreislaufwirtschaftliche Herangehensweisen ein besseres Zusammenspiel der Baustoffindustrie, Planungsbüros, Bauunternehmen und Recyclingwirtschaft benötigen“, gibt Peter Maydl einen Einblick in zukünftige Aufgaben des Komitees 271 „Nachhaltigkeit von Bauwerken“.

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ZERTIFIZIERUNG FÜR DAS CE-KENNZEICHEN VON BAUPRODUKTEN

Mit der CE-Kennzeichnung steht Ihnen der europäische Markt offen. Austrian Standards bietet Zertifizierungen u. a. für Gesteinskörnungen, Asphalt oder Straßenverkehrszeichen.

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Anita Reiter, Committee Manager

Anita Reiter

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