AUSGEWIESENE FACHLEUTE FÜR ZOLLANMELDUNGEN MIT P36.1

In Österreich gibt mehr als 300 zertifizierte Zollfachkräfte, mit nachweislicher Expertise zu zoll- und außenwirtschaftlichen Vorschriften. Eine Zertifizierung bietet jetzt den Kompetenznachweis zur Erfassung von Zollanmeldungen.

Der Standard EN 16992 „Kompetenzanforderungen für Zollvertreter“

Es war dringend notwendig, dass mit dem europäischen Standard EN 16992 „Kompetenzanforderungen für Zollvertreter“ ein einheitlicher Rahmen zu Kompetenzen und Fertigkeiten für Wirtschaftsbeteiligte im Zollbereich definiert wurde. Trotz der darin definierten Kompetenzfelder und Kenntnisstufen fehlen jedoch bis heute europaweit einheitlichen Qualifikationsstandards. Während beispielsweise im Nachbarland Italien für die Abwicklung von Zollanmeldungen halbstaatliche, komplexe Prüfungen üblich sind, gibt es in Österreich keine gesetzlichen Anforderungen an Kompetenznachweise. Ein Problem für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn sie ihre beruflichen Qualifikationen nachweisen möchten; aber auch für Unternehmen gehen damit erhöhte Haftungsrisiken und Nachteile bei der Qualitätssicherung einher.

 

Kompetenznachweise für qualifiziertes Personal unverzichtbar

Dabei unterstreichen die Import- und Exportzahlen die Relevanz für die österreichische Wirtschaft. Laut Zollstatistik Österreich wurden allein im Jahr 2020 über 3,9 Mio. Zollabfertigungen in Österreich getätigt; trotz Corona-Krise und Lockdowns. Qualifiziertes Personal mit anerkannten Kompetenznachweis ist daher wichtig, um wirtschaftlichen Schaden durch fehlerhafte Zollanmeldungen oder Unwissenheit vorzubeugen.

 

Mit P36.1 wurde eine weitere Lücke in Ausbildung und Personenzertifizierung geschlossen

In den vergangenen Jahren wurde die Lücke von klar geregeltem Kompetenznachweisen durch Ausbildungsanbieter, wie der Zollakademie Austria und der Kitzler Verlag, geschlossen. Austrian Standards hat sich zudem als unabhängiger Anbieter für die entsprechenden Personenzertifizierungen etabliert. Das jüngste Beispiel dazu ist die Zertifizierte Fachkraft für die Erfassung von Zollanmeldungen P36.1.

Diese Zertifizierung zur Erfassung von Zollanmeldungen – oft auch als „Zolldeklarantin/Zolldeklarant light“ bezeichnet – belegt, dass eine Person im elektronischen Zollsystem Standardzollanmeldungen abwickeln kann. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine bestehende P36-Zertifizierung – wie sie mehr als 300 Personen in Österreich besitzen – sowie facheinschlägige Ausbildung. Alternativ zählt der Nachweis von mindestens zwei Jahren einschlägiger Praxiserfahrung.

 

Ablauf der Zertifizierung für Fachkräfte zur Erfassung von Zollanmeldungen

Bei der Zertifikatsprüfung wickeln die Prüflinge im e-zoll-Echtsystem zwei Geschäftsfälle (Standardzollanmeldungen zu Import und Export) ab. Werden diese erfolgreich abgeschlossen, erhält man einen anerkannten Nachweis „Zertifizierte Fachkraft für die Erfassung von Zollanmeldungen – P36.1“. Mehr erfahren Sie hier.

 

Mehr Infos zur EN 16992 und den Personenzertifizierungen

Da nicht alle Bereiche der EN 16992 bzw. in bestimmten Bereichen nicht die geforderte Kenntnistiefe für jeden Wirtschaftsbeteiligten relevant sind, wurden für unterschiedliche Zielgruppen unterschiedliche Zertifikatstypen entwickelt. Personen, welche sich zu P36 „Zollfachkraft“, P37 „Zolldeklarantin/Zolldeklarant“ und zu P38 „Zollexpertin/Zollexperte“ (noch in Entwicklung) zertifizieren lassen, erfüllen die gesamten Anforderung der EN 16992.