K-Blätter

K-Blätter - Die Kalkulationsformblätter gemäß ÖNORM B 2061

Das Verfahren der Preisermittlung von Bauleistungen (gemäß ÖNORM B 2110 oder ÖNORM B 2118) als Grundlage Ihres Angebotes regelt die ÖNORM B 2061.

 

Inhaltsverzeichnis

1 Was regelt die ÖNORM B 2061?
2 Angebotsprüfung im Preisangebotsverfahren
3 Geltendmachung von Mehrkostenanforderungen
4 Muster der Kalkulationsformblätter ...
5 Hinweis zur Preisumrechnung
6 Wichtige Informationen für Sie
7 Wichtigste Normen
8 Passende Produkte & Leistungen

 

1. Was regelt die ÖNORM B 2061?

  • gibt Hinweise für den Aufbau der Kalkulation
  • regelt die Darstellung der Preisermittlung mit Kalkulationsformblättern
  • ist auch Grundlage für die Überprüfung der Angemessenheit der Preise im Sinne der ÖNORM A 2050 oder des BVergG 2018.

Aktuell liegt die ÖNORM B 2061 in der Ausgabe 01.05.2020 vor.

2. Angebotsprüfung im Preisangebotsverfahren

Für die Angebotsprüfung im Preisangebotsverfahren wird die Vorlage (von Teilen) der Preisermittlung vom Auftraggeber oft bedungen, dafür sind Kalkulationsformblätter zu verwenden. Gemäß § 134 BVergG 2018 ist die Prüfung und Beurteilung eines Angebotes nur solchen Personen zu übertragen, welche die fachlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen. Erforderlichenfalls sind unbefangene und von den Bietern unabhängige Sachverständige beizuziehen. Die vertiefte Angebotsprüfung gemäß § 137 BVergG 2018 hat die Beurteilung der betriebswirtschaftlichen Erklär- und Nachvollziehbarkeit zum Inhalt. Die in den Kalkulationsformblättern dargestellte Kalkulation liefern dazu die Grundlage.

 

3. Geltendmachung von Mehrkostenanforderungen

Bei der Geltendmachung von Mehrkostenforderungen auf Grund von Leistungsabweichungen bei der Ausführung von Bauleistungen (gemäß ÖNORM B 2110 oder B 2118) hat die Ermittlung der neuen Preise auf Preisbasis des Vertrages und – soweit möglich – unter sachgerechter Herleitung von Preiskomponenten (Preisgrundlagen des Angebotes) sowie Mengen- und Leistungsansätzen vergleichbarer Positionen des Vertrages zu erfolgen. Preisgrundlagen des Vertrages legen die K-Blätter offen.

 

4. Muster der Kalkulationsformblätter

Die Kalkulationsformblätter K2 bis K7 finden Sie im (normativen) Anhang A der ÖNORM B 2061.

Aufzählung der K-Blätter:

  • K 2    Gesamtzuschläge
  • K 3    Personalpreis (Mittellohnpreis, Regielohnpreis, Gehaltspreis)
  • K 4    Materialpreise
  • K 5    Zusammengesetzte Preiskomponenten
  • K 6    Gerätepreise
  • K 7    Darstellung der Preisermittlung

 

Die zu einem Angebot erstellten K-Blätter dienen der Offenlegung der Ermittlung der Preise und bilden die Preisgrundlage für etwaige Preisermittlungen infolge von Leistungsabweichungen.

Zum "händischen" Ausfüllen der K-Blätter zu ÖNORM B 2061 stehen Ihnen diese im Format PDF zur Verfügung.

 

5. Hinweis zur Preisumrechnung

Für die Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen gemäß ÖNORM B 2111 enthält deren (normativer) Anhang A weitere Kalkulationsformblätter:

  • K 8   Warenkorb – Festlegung
  • K 8 A Warenkorb – Preisumrechnung

 

6. Wichtige Informationen für Sie

  • Die aktuellen Kollektivverträge erhalten Sie von Ihrer Standesvertretung bzw sind auf der Homepage der WKO.
  • Die wesentlichen Kalkulationsdaten für die Personalkostenberechnung (Ausgabe Jänner 2024, Format PDF) entsprechend dem jeweiligen Kollektivvertrag sind von Ing. Christian Lang zusammengestellt.
  • Musterberechnungen für die Personalnebenkosten mit der Möglichkeit der individuellen Anpassung stellt Univ.-Prof. Andreas Kropik zur Verfügung.

  • Die Mittellohnpreiskalkulation für Baugewerbe und Bauindustrie demonstriert das Übungs- und Schulungsheft (PDF) (Ausgabe 2022 mit Hinweisen auf die ÖNORM B 2061:2020; PDF) der  WKO – Geschäftsstelle Bau von Univ.-Prof. DI DR Andreas Kropik. Aktuelle Ausgaben finden sie auf der Themenseite der Geschäftsstelle Bau.
  • Ein K3-Blatt-Kalkulationstool (Personalpreiskalkulation; Mittellohnpreiskalkulation; K3-Blatt und Regielohnpreise), verwendbar für alle Gewerbe weil die Besonderheiten der einzelnen Kollektivverträge berücksichtigbar sind, stellt Univ.-Prof. Andreas Kropik zur Verfügung.
  • Auf der Themenseite der Geschäftsstelle Bau (WKO) finden Sie weiters die Broschüre „Von der Kostenrechnung zu den Werten im K2-Blatt und K3-Blatt“ (PDF). 

  • Den Zusammenhang und das Erstellen der Kalkulationsformblätter nach der ÖNORM B 2061:2020 beschreibt das Buch "Praktische Baukalkulation" von Wolkerstorfer und Lang.

  • Zur Kostenrechnung und Kalkulation von Bauleistungen, auch unter Berücksichtigung der ÖNORM B 2061:2020, hat Univ.-Prof. DI DR Andreas Kropik das Buch "Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061" verfasst.

Bei automationsunterstützter Preisermittlung sind die Bestimmungen der ÖNORM A 2063 zu beachten. Die Übergabe der K-Blätter sind auch als EDV-Ausdrucke, mit im Aufbau und Inhalt mit gleichen Aussagen zulässig – diese müssen auch eine manuelle Prüfung ermöglichen.

 

7. Wichtigste Normen

Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Normen rund um Bauleistungen, Ausführung von Bauleistungen, Preisermittlung mit Kalkulationsformblättern, Angemessenheit der Preise etc.

  • ÖNORM B 2061       Preisermittlung für Bauleistungen - Verfahrensnorm
  • ÖNORM A 2063-1   Austausch von Daten in elektronischer Form für die Phasen Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung (AVA) - Teil 1: Austausch von Leistungsbeschreibungs-, Ausschreibungs-, Angebots-, Auftrags- und Abrechnungsdaten
  • ÖNORM A 2063-2   Austausch von Daten in elektronischer Form für die Phasen Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung (AVA) - Teil 2: Berücksichtigung der Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) Level 3
  • ÖNORM A 2050      Vergabe von Aufträgen über Leistungen - Ausschreibung, Angebot, Zuschlag – Verfahrensnorm
  • ÖNORM B 2110      Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm
  • ÖNORM B 2111      Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen – Werkvertragsnorm
  • ÖNORM B 2118      Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten – Werkvertragsnorm

Bundesvergabegesetz 2018 im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts

 

8. Passende Produkte & Leistungen

K-BLATT-BERECHNUNGSPROGRAMM GEMÄSS ÖNORM B 2061

Ein ausgepreistes Leistungsverzeichnis ist die Basis eines jeden Bauprojekts.

Die ÖNORM B 2061 legt Verfahren der Preisermittlung von Bauleistungen fest. Mit dem „K-Blatt-Berechnungsprogramm gemäß ÖNORM B 2061“ können Sie die Preiskalkulation EDV-unterstützt schnell und unkompliziert berechnen.