Energieausweis

Mit der optimalen Wärmedämmung lassen sich bis zu 50 Prozent der Heizkosten einsparen.

Der Energieausweis zeigt, wie viel Energie zum Beheizen eines Wohngebäudes notwendig ist und zeigt Einsparungspotentiale auf. Die Kennwerte werden mit Hilfe genormter Verfahren ermittelt.

 

Inhaltsverzeichnis

1 Energieausweis hilft Geld sparen
2 Energieausweis für Baubewilligung notwendig
3 Förderungen mit Energieausweis
4 Passende Produkte & Leistungen

 

1. Energieausweis hilft Geld sparen

Der seit 2009 für Neubauten und Sanierungen gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis gilt als der "Zulassungsschein" fürs Haus. Er ist für behördliche Genehmigungen und Förderansuchen zwingend erforderlich und auch bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden und Wohnungen verpflichtend vorzulegen. Anhand von unterschiedlichen Kennzahlen, die mit genormten Verfahren ermittelt werden, beschreibt das Dokument den energietechnischen Zustand eines Gebäudes. So werden etwa die Werte des Energiebedarfs für Heizung, Raumluft, Kühlung und Beleuchtung nach den ÖNORMEN H 5056 bis H 5059 ermittelt und fließen dann in den nach ÖNORM H 5055 erstellten Energieausweis ein.

Das Dokument beinhaltet die Berechnung sämtlicher Energiekennzahlen und beschreibt die Gesamtenergieeffizienz des Bauwerks. Die Werte informieren über die thermischen Qualitäten eines Hauses und machen Gebäude – unabhängig von Alter, Lage und Nutzung – miteinander vergleichbar. Die abgestufte Effizienzskala von A bis G bietet einen rasch erfassbaren Überblick. Die wichtigsten Kennzahlen sind der spezifische Heizwärmebedarf, der auch als Energiekennzahl bekannt ist, der Primärenergiebedarf PEB, die Kohlendioxidemisssionen CO2 und der Gesamtenergieeffizenz-Faktor fGEE. Der spezifische Heizwärmebedarf HWB gibt Auskunft über die thermische Qualität der Gebäudehülle und wird in kWh pro Quadratmeter Bruttogeschoßfläche – also Wohnungsfläche plus Wanddicke – angegeben.

 

2. Energieausweis für Baubewilligung notwendig

Beim Neubau muss der Energieausweis schon in der Bewilligungsphase vorgelegt werden. Dadurch ist aber nicht eindeutig belegt, welche Produkte tatsächlich im Bau verwendet werden. Deshalb ist mit der Fertigstellungsanzeige des Bauführers die Umsetzung laut Plan und damit die Richtigkeit des Energieausweises zu beglaubigen – oder andernfalls ein neues Dokument zu erstellen.

 

3. Förderungen mit Energieausweis

Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten kann der Energieausweis auch Angaben zu Verbesserungspotenzialen und Maßnahmen zum Gebäudemanagement enthalten. Maßnahmen zur Verbesserung, also Verringerung des Heizwärmebedarfs werden von Bund und Ländern gefördert. Die Bewilligung derartiger Förderungen setzt meist eine aktuelle Energieausweisberechnung voraus.

Die Dokumentation der Daten, die der Berechnung zugrunde liegen, sollte jedenfalls angefügt sein. Der Energieausweis hat das Ziel, die energetische Qualität von Gebäuden sichtbar zu machen und die Sanierungsrate sowie die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden zu steigern. Und dazu müssen die Grundlagen der Berechnung bekannt sein. Was alles im Energieausweis enthalten sein muss, ist ebenfalls in der ÖNORM H 5055 "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Begleitende Dokumente zum Energieausweis – Befund, Gutachten, Ratschläge und Empfehlungen" festgehalten, die bei Austrian Standards erhältlich ist.

 

4. Passende Produkte & Leistungen