STELLUNGNAHME ABGEBEN

WANN KÖNNEN STELLUNGNAHMEN ABGEGEBEN WERDEN?

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die Inhalte von Normen mitzugestalten. Neben einer direkten Teilnahme an den Arbeiten eines Komitees gibt es in den unterschiedlichen Phasen eines jeden Normungsprojekts Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Die wichtigsten Phasen sind:

Norm-Projektantrag

Norm-Entwurf. (Anmeldung notwendig)

 

WIE SOLLEN STELLUNGNAHMEN ABGEGEBEN WERDEN?

Stellungnahmen sind online im Normen-Entwurf-Portal (Anmeldung notwendig) in der dafür vorgesehenen Kommentartabelle abzugeben.

  • Gliederung:

Für jeden Kommentar ist eine eigene Tabellenzeile unter Angabe des jeweiligen Entwurfsabschnitts zu verwenden. Dies erleichtert die Zuordnung und die elektronische Weiterverarbeitung der eingelangten Stellungnahmen.

  • Formatierung:

Für die Kommentare ist die voreingestellte Schriftart Arial mit 9 pt Schriftgrad zu verwenden. Formate bitte nicht ändern.

  • Sprache:

Technische Kommentare zu Entwürfen von europäischen und internationalen Normungsgremien sind möglichst in englischer Sprache zu verfassen, da Englisch in der Regel die gemeinsame Arbeitssprache ist.

Editorielle Änderungsvorschläge zu deutschsprachigen Fassungen können in deutscher Sprache verfasst werden.

  • Patentrechtliche Aspekte:

Bitte informieren Sie uns in Ihren Kommentaren über alle relevanten Patentrechte, die Ihnen bekannt sind, und übermitteln Sie uns diesbezügliche Dokumentationen.

 

Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahmen erklären Sie sich einverstanden, dass diese unter Angabe Ihres Namens (Vor- und Nachname) bzw. des Namens der Organisation, die in Ihrem Profil hinterlegt ist, auf der Website von Austrian Standards veröffentlicht wird. Natürliche Personen können dieses Einverständnis jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit des Einverständnisses der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Ebenso stimmen Sie den Regelungen zum Urheberrecht, abgebildet in Geschäftsordnung ÖNORM 2022, Abschnitt 9.13, zu.

 

GIBT ES EINE STELLUNGNAHMEFRIST?

Bei einem Projektantrag beträgt die Stellungnahmefrist vier Wochen.

Bei einem Norm-Entwurf beträgt die Stellungnahmefrist im Regelfall sechs Wochen; die Frist ist auch auf dem Deckblatt des jeweiligen Norm-Entwurfs vermerkt.

 

WAS PASSIERT MIT DEN STELLUNGNAHMEN?

Alle Stellungnahmen werden vom zuständigen Normungsgremium behandelt. Das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen durch das zuständige Komitee wird auf der Website von Austrian Standards veröffentlicht.

 

KÖNNEN BEREITS BESTEHENDE NORMEN KOMMENTIERT WERDEN?

Wir sind sehr an Ihren Erfahrungen, die sich aus der Anwendung der Normen ergeben, interessiert. Wenn Sie Vorschläge für Verbesserungen oder Änderungen von bereits bestehenden Normen haben oder eine Idee für eine neue Norm einbringen möchten, senden Sie einfach eine E-Mail an die zuständige Ansprechperson (Committee Manager) des nationalen Komitees.