Register § Normen

Normen sind grundsätzlich Empfehlungen. Ihre Anwendung ist also freiwillig.

Der Gesetzgeber (Bund, Länder) hat jedoch die Möglichkeit, Normen in Gesetzen oder Verordnungen für verbindlich zu erklären oder auf sie zu verweisen. Das können ÖNORMEN genauso sein wie ausländische Regelwerke.

Das Normengesetz 2016, das mit 1. Jänner 2018 in vollem Umfang in Kraft getreten ist, sieht in § 8 vor, dass die Normungsorganisation eine Datenbank zu führen hat, in der alle nationalen Normen angeführt sind sowie alle Normen, die durch österreichische Gesetze oder Verordnungen verbindlich erklärt wurden.

Hinweis: Die frühere Liste "Register § Normen" ON-TV 245 wurde durch eine tagesaktuelle Datenbankabfrage ersetzt.

Datenbank gemäß § 8 (3) NormG 2016