Bauprodukteverordnung

Das Inverkehrbringen von Bauprodukten auf dem europäischen Binnenmarkt wurde erstmals durch die 1989 veröffentlichte Bauproduktenrichtlinie (BPR) europaweit geregelt.

Die BPR war die zweite Richtlinie, die im Wesentlichen nach dem Konzept des "Neuen Ansatzes" ("New Approach") verfasst wurde. Das bedeutet, dass die BPR nur mehr Anforderungen an Bauwerke in Form von Schutzzielen enthielt. Die technischen Grundlagen für die Einhaltung dieser Schutzziele wurden in sogenannten harmonisierten Europäischen Normen (hEN) oder Regelwerken der EOTA (European Organization for Technical Approvals) beschrieben. Mit der BPR wurde auch die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten eingeführt, mit der ein Hersteller anzeigt, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. 

Die erste harmonisierte Europäische Norm wurde im Jahr 2000 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und seit 2001 ist die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten auch praktisch möglich bzw. erforderlich. Es wurden mittlerweile 421 harmonisierte Europäische Normen im Amtsblatt der EU publiziert und umfangreiche Erfahrungen mit der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten gesammelt (Stand lt. Amtsblatt der EU vom 28. Februar 2013).

Diese Erfahrungen sowie geänderte rechtliche Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass ab 2008 an einer Revision der Bauproduktenrichtlinie gearbeitet wurde, die im Jahr 2011 zur Publikation der europäischen Bauprodukteverordnung (BPV) geführt hat. Die BPV ist seit 24. April 2011 zum Teil in Kraft. Ab 1. Juli 2013 hat sie die Bauproduktenrichtlinie ersetzt und ist die alleinige Rechtsgrundlage für das Inverkehrbringen von Bauprodukten.

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