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Technische Regel

AD 2000-Merkblatt A 5 Anlage 1

Issue date: 2000 10

Directives for the arrangement of manholes and inspection ports

Mannlöcher und Besichtigungsöffnungen müssen vor allem eine Beurteilung der Längs- und Rundschweißnähte sowie besonders beanspruchter und gefährdeter Stellen der Innensei...
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Withdrawn : 2021 12 01
Format:
Digital | 3 Pages
Language:
German | English
Mannlöcher und Besichtigungsöffnungen müssen vor allem eine Beurteilung der Längs- und Rundschweißnähte sowie besonders beanspruchter und gefährdeter Stellen der Innenseite von Druckbehältern ermöglichen. Als besonders beansprucht können Ecknähte, Krempen und die Umgebung größerer Ausschnitte angesehen werden. Gefährdete Stellen sind z.B. der Flüssigkeitssumpf bzw. die Behältersohle, der Bereich des Flüssigkeitsspiegels sowie Stellen, die erfahrungsgemäß Korrosionen und Erosionen bevorzugt ausgesetzt sind. Besichtigungsöffnungen können zusätzlich zu einem Mannloch dort erforderlich werden, wo z.B. infolge Einbauten das Befahren zur Beurteilung allein nicht ausreicht.
AD 2000-Merkblatt A 5 Anlage 1
2021 12
Equipment, installation and marking of pressure vessels - Directives for the arrangement of manholes...
Technische Regel
AD 2000-Merkblatt A 5 Anlage 1
2000 10
Directives for the arrangement of manholes and inspection ports
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AD 2000-Merkblatt A 5 Anlage 1
Issue date : 2021 12
Equipment, installation and marking of pressure vessels - Directives for the arrangement of manholes and inspection ports