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Technische Regel

ÖVGW G E812

Ausgabedatum: 2018 02

Passiver Korrosionsschutz von erdverlegten Erdgasleitungsanlagen

lDiese Richtlinie gilt für den passiven Korrosionsschutz von erdverlegten metallenen Erdgas-leitungsanlagen gemäß dem Gaswirtschaftsgesetz. Sie behandelt sowohl Anforder...
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Gültig
lDiese Richtlinie gilt für den passiven Korrosionsschutz von erdverlegten metallenen Erdgas-leitungsanlagen gemäß dem Gaswirtschaftsgesetz. Sie behandelt sowohl Anforderungen an die Werksumhüllung von Stahlrohren als auch den Aufbau und die Herstellung von Umhüllungen von Schweißnähten, blanken Rohrleitungsteilen, Formstücken und Armaturen (wie Bögen, Abzweigern, Flüssigkeitsabscheidern, Schiebern, Flanschen, Isolierstücken etc.) sowie die Fehlstellenabdeckung an der werksseitig angebrach-ten Rohrumhüllung bzw. Erneuerung schadhafter Umhüllungen. Diese Richtlinie gilt auch für "zusätzliche Umhüllungen" zur Erlangung einer höheren elektrischen Durchschlagsfestigkeit. Weiters werden in dieser Richtlinie die gebräuchlichsten Arten der "verstärkten Umhüllung" sowie des "zusätzlichen mechanischen Schutzes" von Werksumhüllungen und Nachumhül-lungen behandelt (Schutz der Umhüllung). Diese Richtlinie gilt nicht für metallene Armaturen, die in Erdgasleitungen aus PE gemäß der ÖVGW-Richtlinie G E110 verwendet werden.
ÖVGW G E812
2018 02
Passiver Korrosionsschutz von erdverlegten Erdgasleitungsanlagen
Technische Regel
ÖVGW G 25
2001 05
Passiver Korrosionsschutz - Umhüllungen und Fehlstellenabdeckungen für erdverlegte Rohrleitungen und...
Technische Regel
ÖVGW G 25
1991 05
Passiver Korrosionsschutz; Umhüllungen und Fehlstellenabdeckungen für erdverlegte Rohrleitungen und ...
Technische Regel