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Technische Regel

ÖVGW G 30

Ausgabedatum: 1996 01

Qualitätsmarke Gas - Bedingungen für das Verfahren der Zuerkennung der Qualitätsmarke der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) aufgrund von Prüfungen von Gasgeräten, deren Armaturen und Bauteilen, Teilen von Gasleitungen und von Gasinstallationen und dazu verwendeter Materialien

Die Qualitätsmarke Gas der ÖVGW kann als Qualitätszeichen für Gasgeräte (Gasverbrauchseinrichtungen), die mit Brenngasen gemäß ÖVGW-Richtlinie G 31 "Erdgas in Österreich"...
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ZURÜCKGEZOGEN : 1999 02 01
Die Qualitätsmarke Gas der ÖVGW kann als Qualitätszeichen für Gasgeräte (Gasverbrauchseinrichtungen), die mit Brenngasen gemäß ÖVGW-Richtlinie G 31 "Erdgas in Österreich", und mit Flüssiggas betrieben werden, für deren Armaturen und Bauteile, für Teile von Gasleitungen und von Gasinstallationen und für dazu verwendete Materialien zuerkannt werden. Sie wird zuerkannt, um anzuzeigen, daß diese Erzeugnisse in bezug auf Konstruktion und Ausführung, insbesondere Betriebssicherheit, Umweltverträglichkeit, wirtschaftliche Energieausnützung und gebrauchsgerechte Handhabung in allen Teilen dem jeweiligen Stand der Technik entsprechen.
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ÖVGW G 30
Ausgabedatum : 1999 02
Qualitätsmarke Gas - Bedingungen für das Verfahren der Zuerkennung der Qualitätsmarke der Österreichischen Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) aufgrund von Prüfungen von Gasgeräten, deren Armaturen und Bauteilen, Teilen von Gasleitungen und von Gasinstallationen und dazu verwendeter Materialien