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Technische Regel
ÖVE HG/EN 60335-2-20/1989
Ausgabedatum: 1989 10 18
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Batteriegespeiste Zahnbürsten und ihre Lade- und Batterieteile
Diese Bestimmung ist in Verbindung mit EN 60335-1:1988 anzuwenden. Sie gilt für wiederaufladbare, batteriegespeiste, motor- betriebene Zahnbürsten für den Hausgebrauch un...
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ZURÜCKGEZOGEN
: 2000 11 01
Herausgeber:
Österreichischer Verband für Elektrotechnik
Format:
Papier | 18 Seiten
Sprache:
Deutsch
ICS
Fachgebiete
IT, Kommunikation & Elektronik, Haushaltstechnik, Körperpflegegeräte. Zahnpflegegeräte
Elektrotechnik & Lichttechnik, Haushaltstechnik, Körperpflegegeräte. Zahnpflegegeräte
Gebäudetechnik & Einrichtung, Haushaltstechnik, Körperpflegegeräte. Zahnpflegegeräte
Sicherheit, Haushaltstechnik, Körperpflegegeräte. Zahnpflegegeräte
Diese Bestimmung ist in Verbindung mit EN 60335-1:1988 anzuwenden. Sie gilt für wiederaufladbare, batteriegespeiste, motor- betriebene Zahnbürsten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke und für deren Lade- und Batterieteile, wobei die Wiederaufladung durch Verbindung des Ladeteils mit dem Netz vorgenommen wird.