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Technische Regel
ÖKL MB 91
Ausgabedatum: 2014 02
Verbesserung von bestehenden Anbindeställen / 2. Auflage
Die Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich noch weit verbreitet. Oft handelt es sich um kleine oder mittlere Betriebe. Obwohl die Ansprüche der Tiere an ihre Haltun...
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ZURÜCKGEZOGEN
: 2019 09 01
Herausgeber:
Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung
Format:
Digital | 16 Seiten
Sprache:
Deutsch
Aktuell Gültig:
ICS
Fachgebiete
Maschinen- & Anlagenbau, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Gebäude, Anlagen und Geräte für die Viehhaltung
Sicherheit, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Gebäude, Anlagen und Geräte für die Viehhaltung
Landwirtschaft & Lebensmittel, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Gebäude, Anlagen und Geräte für die Viehhaltung
Die Anbindehaltung von Rindern ist in Österreich noch weit verbreitet. Oft handelt es sich um kleine oder mittlere Betriebe. Obwohl die Ansprüche der Tiere an ihre Haltungsumwelt durch einen gut geplanten und gut geführten Laufstall am besten erfüllt werden können, kann der Neubau eines Laufstalles oder der Umbau einer Anbinde- auf Laufstallhaltung aufgrund der Kosten, aus Platzmangel oder aufgrund der ungesicherten Hofnachfolge erschwert sein. Mit verschiedenen Verbesserungsmaßnahmen können Anbindeställe jedoch tiergerechter und arbeitswirtschaftlich sinnvoller gestaltet werden. Regelmäßiger und genügend Auslauf sowie im Sommer Weidegang sind unumgänglich. Aber auch eine optimale Tierbetreuung ist entscheidend.
Vor allen Verbesserungsmaßnahmen für den Anbindestall sollte trotzdem überlegt werden, ob stattdessen eine einfache günstige Laufstallvariante in Frage kommt, um so viele problematische Punkte zu vermeiden. Siehe hierzu die Landtechnische Schrift 232 "Einfacher Laufstall für kleine und mittlere Milchviehbestände - Von der Anbindehaltung zum Laufstall (Praxisbeispiele)". Gemäß österreichischem Bundestierschutzgesetz und 1. Tierhaltungsverordnung müssen Rinder an mindestens 90 Tagen im Jahr die Möglichkeit zur freien Bewegung (Weide, Auslauf, Laufstall) haben. Nur in speziellen zwingend rechtlich oder technisch begründeten Einzelfällen kann von der Bezirksverwaltungsbehörde eine Ausnahme von diesem Gebot genehmigt werden.
Kälber (Rinder bis zu einem Alter von 6 Monaten) dürfen nicht angebunden gehalten werden.
Gemäß EU-Verordnung 834/07 über den ökologischen Landbau ist die Anbindehaltung verboten. Die Anbindehaltung ist in der biologischen Landwirtschaft nur mehr in Kleinbetrieben (bis max. 35 Rinder- GVE) gemäß Kleinbetriebsregelung erlaubt, die mit ihrem Stallsystem mindestens 24 TGI-Punkte erreichen und ihren Tieren mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Auslauf oder Weide gewähren.
Das vorliegende Merkblatt behandelt vorwiegend Kurzstände für weibliche Rinder.
Technische Regel
ÖKL MB 91
Ausgabedatum :
2019 09
Verbesserung von bestehenden Anbindeställen / 3. Auflage