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Technische Regel
ÖKL MB 49
Ausgabedatum: 2002
Stallfussböden - Fussböden im Tierbereich (Rinder und Schweine) (vergriffen)
Fussböden für die Aufenthaltsbereiche von Rindern und Schweinen (Standbeläge, Böden im Liegebereich, Laufgänge, Fressflächen, Ausläufe usw.) müssen neben den bautechnisch...
Herausgeber:
Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung
Format:
Papier | 8 Seiten
Sprache:
Deutsch
Aktuell Gültig:
ICS
Fachgebiete
Maschinen- & Anlagenbau, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Gebäude, Anlagen und Geräte für die Viehhaltung
Sicherheit, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Gebäude, Anlagen und Geräte für die Viehhaltung
Landwirtschaft & Lebensmittel, Landwirtschaftliche Anlagen und Maschinen, Gebäude, Anlagen und Geräte für die Viehhaltung
Fussböden für die Aufenthaltsbereiche von Rindern und Schweinen (Standbeläge, Böden im Liegebereich, Laufgänge, Fressflächen, Ausläufe usw.) müssen neben den bautechnischen Erfordernissen und der ökonomischen Forderung nach kostengünstiger Ausführung in erster Linie den Ansprüchen der Tiere auf normales Verhalten und Unversehrtheit entsprechen. Die diesbezüglichen landesgesetzlichen Tierschutzbestimmungen sind jedenfalls einzuhalten, denen das Prinzip der Vermeidung von unnötigen Schmerzen, Schäden und Leiden (Überforderung der Anpassungsfähigkeit) zu Grunde liegt. Für Biobetriebe sind u.U. weitergehende gesetzliche Bestimmungen der EU-Verordnung 1804/1999 und eventuell privatrechtliche Vereinbarungen mit Erzeuger- und/oder Vermarktungsorganisationen einzuhalten. Bei der Festlegung der Fussbodenausbildungen sind zudem das gesamte Betriebs(zweig)- und Haltungskonzept, sowie Forderungen des Unfallschutzes zu beachten. Unterböden und Bodenbeläge sind entsprechend den vorgesehenen Belastungen dem Stand der Bau- und Haltungstechnik entsprechend tragfähig, jauche- und güllebeständig, sowie den baurechtlichen und sicherheitstechnischen Vorschriften (Potentialausgleich) entsprechend herzustellen. Auf ein entsprechende Widerstandsfähigkeit gegen Einwirkungen durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel ist besonders bei häufiger oder dauernder Einwirkung (z.B. Klauenbad) zu achten.
ÖKL MB 49
2002
Stallfussböden - Fussböden im Tierbereich (Rinder und Schweine) (vergriffen)
Technische Regel
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