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Dieser Leitfaden dient für Nachweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-Richtlinie 2 "Brandschutz", der OIB-Richtlinie 2.1 "Brandschutz bei Betriebsbauten", der OIB-Richtlinie 2.2 "Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks", der OIB-Richtlinie 2.3 "Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m" sowie für gemäß diesen Richtlinien verpflichtend geforderten Brandschutzkonzepte. Außerdem kann dieser Leitfaden auch Hilfestellung in jenen Fällen leisten, bei denen ein Bauherr bzw. Nutzer eines Gebäudes freiwillig ein Brandschutzkonzept erstellen lässt. Eine brandschutztechnische Beschreibung, aus der lediglich in Form eines Befundes die bauliche Ausführung sowie gegebenenfalls anlagentechnischen oder organisatorischen Brandschutzmaßnahmen hervorgehen, stellt kein Brandschutzkonzept im Sinne dieses Leitfadens dar.
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.1
Ausgabedatum : 2023 05
Brandschutz bei Betriebsbauten - OIB-330.2-030/23
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.3
Ausgabedatum : 2023 05
Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m - OIB-330.2-032/23
Technische Regel
OIB Richtlinie 2
Ausgabedatum : 2023 05
Brandschutz - OIB-330.2-029/23