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Technische Regel Entwurf

VDI 2263 Blatt 8.1

Ausgabedatum: 2009 12

Staubbrände und Staubexplosionen - Gefahren - Beurteilung - Schutzmaßnahmen - Brand- und Explosionschutz an Elevatoren - Beispiele

Diese Richtlinie beschreibt den Stand der Technik im Sinne der Legaldefinition des § 3 Abs. 6 des BImSchG i.V. mit dem Anhang zu § 3 Abs. 6 BImSchG sowie des § 3 (10) der...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2011 03 01
Diese Richtlinie beschreibt den Stand der Technik im Sinne der Legaldefinition des § 3 Abs. 6 des BImSchG i.V. mit dem Anhang zu § 3 Abs. 6 BImSchG sowie des § 3 (10) der GefStoffV. Stand der Technik in diesem Sinne ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen sowie zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Stands der Technik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg im Betrieb erprobt worden sind. Die Richtlinien finden Anwendung auf Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Elevatoren, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub/Luft- Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Diese Richtlinie gibt sowohl den Herstellern als auch gesondert den Betreibern Hinweise in Form von Beispielen zur Durchführung von Risikobeurteilungen und von Schutzmaßnahmen. Die Richtlinie gilt nur zusammen mit der Richtlinie VDI 2263 Blatt 8.
VDI 2263 Blatt 8.1
2011 03
Staubbrände und Staubexplosionen - Gefahren - Beurteilung - Schutzmaßnahmen - Brand- und Explosionss...
Technische Regel
VDI 2263 Blatt 8.1
2009 12
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VDI 2263 Blatt 8.1
Ausgabedatum : 2011 03
Staubbrände und Staubexplosionen - Gefahren - Beurteilung - Schutzmaßnahmen - Brand- und Explosionsschutz an Elevatoren - Beispiele