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Technische Regel Entwurf

VDI 2168

Ausgabedatum: 2006 04

Aufzüge - Qualifizierung von Personal

Ziel dieser Richtlinie ist die Qualifizierung von Personal für Aufzüge. Es werden für die Qualifizierungen von Fachpersonal für Aufzüge geeignete Schulungen beschrieben. ...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2007 04 01
Ziel dieser Richtlinie ist die Qualifizierung von Personal für Aufzüge. Es werden für die Qualifizierungen von Fachpersonal für Aufzüge geeignete Schulungen beschrieben. Zu qualifizierende Personen im Sinne dieser Richtlinie sind: Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der NB1, Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der ZÜS2, Befähigte Personen im Sinne der Technischen Regeln zur BetrSichV (TRBS 1203 ff.), Mitarbeiter in Planung, Konstruktion, Herstellung, Montage und Instandhaltung. Einbezogen sind auch die Qualifizierung von Personen, welche die spezifische Fachkunde nachzuweisen haben für: Elektrotechnik, Brandschutz/Entrauchung, Berufsgenossenschaftlichen Informationen (insbesondere BGI 779/BGV 1A). Die Richtlinie dient dazu, einen Nachweis der Fachkenntnisse herbeizuführen. Die Richtlinie gilt für Personen, nicht aber für Organisationen, die im Rahmen NB oder ZÜS tätig sind. Sie gibt keine Schulungsinhalte für andere überwachungsbedürftige Anlagen vor.
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2007 04
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