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Technische Regel

ÖVGW G B331

Ausgabedatum: 2015 02

Betrieb und Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für erdverlegte Erdgasleitungen aus Stahl

Diese ÖVGW Richtlinie ist gemeinsam mit der Richtlinie G B300 für den Betrieb und die Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen von erdverlegten Erdgasleitu...
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Gültig
Diese ÖVGW Richtlinie ist gemeinsam mit der Richtlinie G B300 für den Betrieb und die Instandhaltung von kathodischen Korrosionsschutzanlagen von erdverlegten Erdgasleitungen aus Stahl anzuwenden. Für erdverlegte Lagerbehälter aus Stahl, die für den Betrieb der Erdgasleitung erforderlich sind, kann diese Richtlinie sinngemäß angewendet werden und es wird zusätzlich auf die ÖNORM EN 13636 verwiesen. Die In- und Außerbetriebnahme von kathodischen Korrosionsschutzanlagen für erdverlegte Erd-gasleitungen aus Stahl ist in der ÖVGW Richtlinie G B112 geregelt. Der Betrieb und die Instandhaltung von kathodischem Korrosionsschutz komplexer Erdgas-leitungsanlagen wird in der ÖVGW Richtlinie G B3331 geregelt. Bei Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen sowie für deren Überprüfungen sind die einschlägigen Vorschriften des Elektrotechnikgesetzes einzuhalten. Die ÖVGW Mitteilung G B332 listet hierfür die entsprechenden Verordnungen und Normen bzw. die darin enthaltenen Maßnahmen auf.
ÖVGW G B331
2015 02
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