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Technische Regel
ÖVGW G 107
Ausgabedatum: 2017 09
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen
von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen mit einem maximalen Betriebsdruck ...
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Gültig
Herausgeber:
Österreichische Vereinigung für das Gas und Wasserfach
Format:
Digital | 17 Seiten
Sprache:
Deutsch
Fachgebiete
Maschinen- & Anlagenbau, Unterhaltungstechnik und Freizeittechnik, Campingausrüstung. Campingplätze
Gebäudetechnik & Einrichtung, Unterhaltungstechnik und Freizeittechnik, Campingausrüstung. Campingplätze
Verkehrs- & Transportwesen, Kraftfahrzeugtechnik, Personenkraftwagen (PKW). Caravans. Wohnmobile
Chemie, Papier & Textilien, Erdöl. Erdölprodukte. Erdgas, Gasförmige Brennstoffe
von Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen mit einem maximalen Betriebsdruck (MOP) < 50 mbar. Sie ist für alle mit Brenngasen der 3. Gasfamilie nach ÖNORM EN 437 versorgten Gasverbrauchsanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen, Motorcaravans und Caravans anzuwenden. Sie gilt auch für Mobilheime mit Herstellererklärung nach ÖNORM EN 1949.
Anderslautende gesetzliche Bestimmungen und bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegende Richtlinie nicht berührt.