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Technische Regel

ÖVGW F G72

Ausgabedatum: 2019 06

Flüssiggasanlagen - Betrieb von Flüssiggasanlagen

Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlic...
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Gültig
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich), die mit Brenngasen der 3. Gasfamilie versorgt werden, anzuwenden. Die ÖVGW-Richtlinie F G72 gilt für den Betrieb von Flüssiggasanlagen und enthält Erfordernisse bzw. Vorgaben, die für den Betrieb einzuhalten sind. Alle genannten Drücke sind, sofern nicht anders angegeben, als Überdrücke zu verstehen. Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen gelten nicht für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten. Bei Anlagen mit einem Betriebsdruck > 0,5 bar ist zusätzlich die duale Druckgeräteverordnung (DDGV) bzw. Druckgeräteüberwachungsverordnung (DGÜW-V) anzuwenden. Anderslautende gesetzliche Bestimmungen oder bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegenden Richtlinien nicht berührt.
ÖVGW F G72
2019 06
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