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Technische Regel

ÖVGW F G71

Ausgabedatum: 2019 06

Flüssiggasanlagen - In- und Außerbetriebnahme sowie Instandhaltung von Flüssiggasanlagen

Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlic...
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Gültig
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich), die mit Brenngasen der 3. Gasfamilie versorgt werden, anzuwenden. Die ÖVGW-Richtlinie F G71 gilt für die In- und Außerbetriebnahme sowie die Instandhaltung von Flüssiggasanlagen. Sie enthält Bestimmungen für die Wartung und wiederkehrende Überprüfung aller Anlagenteile. Sie beschreibt alle Tätigkeiten und Prüfungen. Alle genannten Drücke sind, sofern nicht anders angegeben, als Überdrücke zu verstehen. Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen gelten nicht für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten. Bei Anlagen mit einem Betriebsdruck > 0,5 bar sind grundsätzlich auch die duale Druckgeräteverordnung (DDGV) bzw. Druckgeräteüberwachungs-verordnung (DGÜW-V) anzuwenden. Anderslautende gesetzliche Bestimmungen oder bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegenden Richtlinien nicht berührt.
ÖVGW F G71
2019 06
Flüssiggasanlagen - In- und Außerbetriebnahme sowie Instandhaltung von Flüssiggasanlagen
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