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Technische Regel

ÖVGW F G31

Ausgabedatum: 2019 06

Flüssiggasanlagen - Anforderungen an Gasgeräte und Gasmotoren

Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlic...
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Gültig
Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen (F G-Serie) sind für alle Flüssiggasanlagen, unabhängig von ihrer Nutzung (privat, gewerblich, industriell oder landwirtschaftlich), die mit Brenngasen der 3. Gasfamilie versorgt werden, anzuwenden. Die ÖVGW-Richtlinie F G31 gilt für die Anforderungen an Gasgeräte und Gasmotoren, welche in Flüssiggasanlagen aufgestellt und angeschlossen werden, und regelt auch die Umstellung von Gasgeräten. Alle genannten Drücke sind, sofern nicht anders angegeben, als Überdrücke zu verstehen. Die technischen Regeln Flüssiggasanlagen gelten nicht für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Booten. Anderslautende gesetzliche Bestimmungen oder bescheidmäßige Anordnungen werden durch die vorliegenden Richtlinien nicht berührt.
ÖVGW F G31
2019 06
Flüssiggasanlagen - Anforderungen an Gasgeräte und Gasmotoren
Technische Regel
ÖVGW G 2
1968
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