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Technische Regel

ÖVE EN 100114-6

Ausgabedatum: 1997 06 03

Verfahrensregel 14 - Qualitätsbewertungsverfahren - Teil 6: Technikanerkennung für Hersteller von Bauelementen der Elektronik

Die Technikanerkennung ist eine Möglichkeit, ein vollständiges technisches Verfahren (Konstruktion, Erstellung des Fertigungsverfahrens, Produktfertigung, Prüfung und Ver...
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Gültig
Die Technikanerkennung ist eine Möglichkeit, ein vollständiges technisches Verfahren (Konstruktion, Erstellung des Fertigungsverfahrens, Produktfertigung, Prüfung und Versand) anzuerkennen. Sie umfaßt die Qualifizierungsaspekte, die sich gemeinsam für alle Produkte aus diesem technischen Verfahren ergeben. Diese Art der Anerkennung ergab sich aus dem Bemühen von Anwendern und Herstellern um die Erfüllung gemeinsamer Bedürfnisse. Sie berücksichtigt die neuesten Prinzipien und Techniken des Qualitätsmanagements, d.h. TQM.