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Technische Regel

ONR CEN/TS 17249-5

Ausgabedatum: 2022 12 01

Intelligente Verkehrssysteme - eSicherheit - Teil 5: eCall für motorisierte Zweiräder der UNECE-Fahrzeugklassen L1 und L3

Im Hinblick auf 112-eCall (Betriebsanforderungen in EN 16072 festgelegt) legt dieses Dokument Anpassungen an in EN 16072 und anderen damit zusammenhängenden Dokumenten fe...
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Gültig
Im Hinblick auf 112-eCall (Betriebsanforderungen in EN 16072 festgelegt) legt dieses Dokument Anpassungen an in EN 16072 und anderen damit zusammenhängenden Dokumenten festgelegte eCall-Spezifikationen fest, um die Bereitstellung von eCall für motorisierte Zweiräder zu ermöglichen. Wie bei den bereits bestehenden Festlegungen zu eCall für Fahrzeuge der Klasse M1/N1 werden diese unter dem Paradigma spezifiziert, dass es sich um vom Originalgerätehersteller in Neufahrzeuge eingebaute Ausrüstung handelt. Für den Zweck des vorliegenden Dokumentes gelten die Fahrzeugklassen L für P2WV wie in Richtlinie 2002/24/EG, EU Verordnung 168/2013, UNECE definiert und wie in EN 15722 in Bezug genommen/festgelegt. Dieses Dokument beinhaltet nur die Anforderungen an P2WV der Fahrzeugklassen L1 und L3 (fahrzeugbasiert) mit Ausnahme von L1e A (motorisiertes Rad), wobei andere Dokumente weitere Unterklassen von L der Verwendung dieses Dokuments unterwerfen dürfen. Weitere Technische Spezifikationen dürfen für andere Varianten der UNECE-Klasse L vorbereitet werden. Dieses Dokument ist eine Überarbeitung von CEN/TS 17249-5:2019 basierend auf den Ergebnissen, die im sAFE-Projekt ermittelt wurden (Unteraktivität 3.5), um eine Spezifikation zu erhalten, die eine eher praxisorientierte Implementierung von eCall für P2WV ermöglicht. Die hierin genannten Spezifikationen beziehen sich ausschließlich auf die Bereitstellung des gesamteuropäischen eCall und liefern keine Spezifikationen für eCall-Drittanbieterdienste. Anders als das 112-eCall-Paradigma, welches einen Direktanruf vom Fahrzeug bei der zuständigen Notrufzentrale (en: Public Safety Answering Point, PSAP) umfasst, beinhaltet die Diensterbringung durch Dritte die Unterstützung eines zwischengeschalteten externen Dienstleisters, bevor der Anruf an die Notrufzentrale weitergeleitet wird.
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