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ÖNORM O 1010-1

Ausgabedatum: 2024 03 01

Geometrische Optik - Teil 1: Benennungen und Definitionen

Die geometrische Optik beschreibt die Ausbreitungsgesetze des Lichts, soweit dabei von dessen Wellennatur abgesehen werden kann. Das heißt, dass für eine sinnvolle Anwend...
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Gültig
Die geometrische Optik beschreibt die Ausbreitungsgesetze des Lichts, soweit dabei von dessen Wellennatur abgesehen werden kann. Das heißt, dass für eine sinnvolle Anwendung alle Objekte und Öffnungen sehr viel größer sein müssen als die Wellenlänge des Lichts. Daher können in der geometrischen Optik keine Beugungseffekte beschrieben werden wie etwa das Auflösungsvermögen optischer Instrumente. Begriffe wie die Polarisation des Lichts oder die Interferenz werden von der geometrischen Optik ebenfalls nicht erfasst. Als Licht (sichtbare Strahlung) bezeichnet man elektromagnetische Schwingungen im Wellenlängenbereich von 380 nm bis 780 nm. Die Gesetze und Begriffe der geometrischen Optik gelten auch für angrenzende Wellenlängenbereiche (optische Strahlungen). Im vorliegenden Dokument werden nur sphärisch gekrümmte Flächen wie beispielsweise Kugeloberflächen betrachtet. Beispiele für nichtsphärisch gekrümmte Grenzflächen sind etwa Ellipsen- oder Hyperbelgrenzflächen. Ebenso werden nur Lichtstrahlen betrachtet, die in ihrem Durchgang durch das optische System immer nahe der optischen Achse liegen. Diese paraxiale Näherung wird in ÖNORM O 1010-2 näher beschrieben.
ÖNORM O 1010-1
2024 03 01
Geometrische Optik - Teil 1: Benennungen und Definitionen
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ÖNORM O 1010
1973 03 01
Geometrische Optik; Grundbegriffe und Benennungen
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ÖNORM O 1010
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