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Norm

ÖNORM EN 4709-002

Ausgabedatum: 2024 03 01

Luft- und Raumfahrt - Unbemannte Luftfahrzeugsysteme - Teil 002: Anforderungen an die direkte Fernidentifizierung

Dieses Dokument liefert Nachweisverfahren für die in Verordnung (EU) 2019/945 zu unbemannten Luftfahrzeugsystemen an die "direkte Fernidentifizierung" gestellten Anforder...
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Gültig
Dieses Dokument liefert Nachweisverfahren für die in Verordnung (EU) 2019/945 zu unbemannten Luftfahrzeugsystemen an die "direkte Fernidentifizierung" gestellten Anforderungen. "Direkte Fernidentifizierung" bezeichnet ein System, das die örtliche Übertragung von Informationen zu einem UA im Betrieb sicherstellt. Genauer befasst sich dieses Dokument mit der Fähigkeit einer Drohne, während der gesamten Flugdauer, in Echtzeit und ohne spezifische Konnektivität oder Verbindung zur Bodeninfrastruktur, mithilfe bestehender Mobilgeräte identifiziert zu werden, wenn sie sich innerhalb des Übertragungsbereichs befindet. Eine derartige Funktionalität, die auf einem offenen und dokumentierten Übertragungsprotokoll (in diesem Dokument beschrieben) basiert, trägt dazu bei, Sicherheitsbedrohungen zu beheben und die Verpflichtungen des Drohnenbetreibers im Hinblick auf das Grundrecht der Bürger auf Privatsphäre und Schutz ihrer personenbezogenen Daten zu verstärken. Es kann von Strafverfolgungspersonal, Managern kritischer Infrastruktur und der Öffentlichkeit dazu verwendet werden, sofort Informationen zur umherfliegenden Drohne zu erhalten, wobei verschiedene Informationen wie die UA-Seriennummer, UA-Navigationsdaten und Betriebsstatus, die Registrierungsnummer und Position des UAS-Betreibers, wie in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 festgelegt, zur Verfügung gestellt werden. Da die Verordnung (EU) 2019/945 erfordert, dass DRI-Informationen mithilfe eines "offenen und dokumentierten Protokolls" übertragen werden sollen, legt dieses Dokument keine technologischen Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Daten fest. Dieses Dokument ist darauf beschränkt, die Übereinstimmung des UAS mit den Anforderungen in den Teilen 2, 3, 4 und 6 der Verordnung (EU) 2019/945 sicherzustellen. Somit gilt: - dieses Dokument umfasst nicht die Fähigkeit zum Schutz der Kommunikation vor Änderungen durch den Anwender und/oder böswilligen Änderungen der an der Berechnung der DRI-Informationen beteiligten Sensorausgabewerte (wie GNSS, Barometer, Magnetometer und Beschleunigungsmesser usw.) sowie an der Schnittstelle zwischen DRI und Funksender; - dieses Dokument umfasst nicht die Fähigkeit zum Schutz vor Änderungen durch den Anwender und/oder böswilligen Änderungen an Software und Hardware hinsichtlich der geographischen Position, des Zeitstempels, der Höhe, der Abflugposition, der Geschwindigkeit oder des Routenverlaufs des UAs/Add-ons; - dieses Dokument umfasst nicht die Fähigkeit, die Verifizierung der DRI-Datenintegrität sicherzustellen, oder die Fähigkeit, sicherzustellen, dass die vom mobilen Empfangsgerät empfangene Seriennummer des UAs/Add-ons als einzigartig erkannt wird. Um derartige Fähigkeiten zu erzielen, darf der DRI-Meldung jedoch eine digitale Signatur hinzugefügt werden; - dieses Dokument umfasst nicht die Fähigkeit, sicherzustellen, dass die vom als Empfänger verwendeten Mobilgerät empfangenen DRI-Daten echt sind und von einem UA/Add-on stammen, das einem registrierten UAS-Betreiber gehört, oder die Fähigkeit, sicherzustellen, dass eine Manipulation der Registrierungsnummer des UAS-Betreibers erkannt wird. Um derartige Fähigkeiten zu erzielen, darf der DRI-Meldung jedoch eine digitale Signatur hinzugefügt werden. Anzeigesoftware für die direkte Fernidentifizierung (DRI-Anzeigesoftware) fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Dokuments.
ÖNORM EN 4709-002
2024 03 01
Luft- und Raumfahrt - Unbemannte Luftfahrzeugsysteme - Teil 002: Anforderungen an die direkte Fernid...
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