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Norm

ÖNORM EN 1915-1

Ausgabedatum: 2023 11 15

Luftfahrt-Bodengeräte - Allgemeine Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Sicherheitsanforderungen

Dieses Dokument ist anwendbar für GSE, die entsprechend den vom Hersteller festgelegten Betriebsbedingungen im zivilen Luftverkehr eingesetzt werden und enthält die allge...
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Gültig
Herausgeber:
Austrian Standards International
Format:
Digital | 64 Seiten
Sprache:
Deutsch | Englisch | Download DE/EN
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Dieses Dokument ist anwendbar für GSE, die entsprechend den vom Hersteller festgelegten Betriebsbedingungen im zivilen Luftverkehr eingesetzt werden und enthält die allgemeinen Sicherheitsanforderungen an diese Geräte. Dieses Dokument legt die technischen Anforderungen zur Minimierung der in Abschnitt 4 aufgelisteten Gefährdungen fest, die bei Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung von GSE auftreten können, wenn diese bestimmungsgemäß genutzt werden, einschließlich einer vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung, wenn diese in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Herstellers oder seines Beauftragten ausgeführt werden. Es berücksichtigt auch einige Funktions- und Gestaltungsanforderungen, die von offiziellen Stellen, den Herstellern von Luftfahrzeugen und Luftfahrt-Bodengeräten (GSE) sowie Luftverkehrsgesellschaften, Flughäfen und Abfertigungsgesellschaften als wesentlich erachtet wurden. Es ist beabsichtigt, diesen Teil von EN 1915 in Verbindung mit EN 1915-2:2001+A1:2009, EN 1915-3:2004+A1:2009 (für selbstfahrende GSE) und EN 1915-4:2004+A1:2009 und mit dem entsprechenden Teil der EN 12312 anzuwenden, um die Anforderungen an GSE innerhalb des Anwendungsbereiches von EN 12312 anzugeben. Wenn EN 12312 keinen entsprechenden Teil für GSE enthält, gibt EN 1915 (alle Teile) allgemeine Anforderungen an, die gelten können, auch wenn zusätzliche maschinenspezifische Anforderungen erforderlich sein können, die vom Hersteller festzulegen sind. Dieser Teil von EN 1915 ist nicht anwendbar für Fahrzeugteile, die für den öffentlichen Verkehr in der EU und der EFTA zugelassen sind, wenn sie für GSE entsprechend ihrer konstruktiven Bestimmung unverändert Verwendung finden. Dieser Teil von EN 1915 legt keine zusätzlichen Anforderungen für folgende Bereiche fest: a) Betrieb außerhalb des Flughafens; b) Betrieb unter erschwerten Bedingungen, z. B. bei Umgebungstemperaturen unter -20 °C oder über 50 °C, in tropischer oder gesättigter Salzatmosphäre oder in starken Magnet- oder Strahlungsfeldern; c) Betrieb, der besonderen Regelungen unterliegt, z. B. in potentiell explosionsfähiger Atmosphäre, mit Ausnahme des Betriebs in der Nähe eines Flugzeugtanks beim Betanken; d) Gefährdungen aus anderer Energieversorgung als der aus elektrischen Stromnetzen; e) Gefährdungen, die während Bau, Transport, Außerbetriebnahme und Demontage von GSE auftreten; f) Gefährdungen aus Windgeschwindigkeiten oberhalb der in diesem Dokument angegebenen Werte; g) direkter Kontakt mit Nahrungsmitteln; h) Erdbeben, Überschwemmungen, Erdrutsche, Blitze und allgemein jede Art von Naturkatastrophen; i) elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); j) durch Lärm und Vibration verursachte Gefährdungen, siehe EN 1915-3:2004+A1:2009 und EN 1915-4:2004+A1:2009. Obgleich dieses Dokument einige grundlegende Anforderungen an drahtlose Fernbedienungen angibt, werden zusätzliche Anforderungen erforderlich sein. Dieser Teil von EN 1915 ist nicht auf GSE anwendbar, die hergestellt wurden, bevor dieses Dokuments durch CEN veröffentlicht wurde. Diese besondere Risikobeurteilung ist Teil der allgemeinen Risikobeurteilung für diejenigen Gefährdungen, die nicht in dieser Typ-C-Norm behandelt werden.
ÖNORM EN 1915-1
2023 11 15
Luftfahrt-Bodengeräte - Allgemeine Anforderungen - Teil 1: Grundlegende Sicherheitsanforderungen
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ÖNORM EN 1915-1
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