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Norm

ÖNORM EN 15273-3

Ausgabedatum: 2013 12 15

Bahnanwendungen - Begrenzungslinien - Teil 3: Lichtraumprofile

Diese Europäische Norm - definiert verschiedene Profile, die für die Anordnung, Überprüfung und Instandhaltung gleisnaher baulicher Anlagen erforderlich sind; - legt ve...
ZURÜCKGEZOGEN: 2017 11 01
Diese Europäische Norm - definiert verschiedene Profile, die für die Anordnung, Überprüfung und Instandhaltung gleisnaher baulicher Anlagen erforderlich sind; - legt verschiedene Wirkungsgrößen fest, die bei der Festlegung des jeweiligen Lichtraums zu berück-sichtigen sind; - legt eine Methode fest, mit der - ausgehend von den oben genannten Einflüssen - die verschiedenen Lichtraumprofile berechnet werden können; - legt Regeln für die Festlegung des Gleismittenabstandes fest; - legt Regeln fest, die bei die Anordnung der Bahnsteige zu beachten sind; - legt Regeln für die Bestimmung des Lichtraums für den Durchgang der Stromabnehmer fest; - stellt Gleichungen auf, die für die Berechnung der in der Aufstellung aufgeführten Lichträume erforderlich sind. Ein Lichtraumprofil definiert zum einen den Raum, der freizuhalten und aufrechtzuerhalten ist, um den Verkehr von Schienenfahrzeugen zu ermöglichen, zum anderen Rechenregeln und Prüfbedingungen für die Begrenzungslinien von Fahrzeugen, die in einem oder mehreren Streckennetzen ohne Risiko von Berührungen eingesetzt werden. Ein Lichtraumprofil stellt eine eindeutige Vereinbarung zwischen Infrastrukturbetreiber und Fahrzeugbau dar. Für die Erfordernisse der vorliegenden Norm sind folgende Zuständigkeiten festzulegen: a) Seitens der Infrastruktur: 1) die Freihaltung des Lichtraums; 2) die Instandhaltung; 3) die Überwachung der Infrastrukturmaße. b) Seitens des Fahrzeugbaus: 1) die Konformität der eingesetzten Fahrzeuge mit dem entsprechenden Lichtraum; 2) der Erhalt der Konformität des Lichtraums über die Zeit. Die in der vorliegenden Norm enthaltenen Begrenzungslinien sind im Hinblick auf eine europaweite Anwendung im Eisenbahnwesen aufgenommen worden. Andere Bahnnetze, wie Regionalnetze, lokale, städtische oder Nahverkehrsbahnnetze, können die in dieser Norm definierten Regeln ebenfalls anwenden. Sie können für besondere Fälle herangezogen werden: - bei besonderen Bahnsystemen (zum Beispiel U-Bahnen, Straßenbahnen usw., die auf zwei Schienen fahren); - bei anderen Gleisbogenradien; - und bei anderen Verhältnissen. Die Auflistung der verschiedenen Begrenzungslinien in dieser Norm enthält nur eine Auswahl, die nicht erschöpfend ist. Jedes Bahnnetz kann diese nach ihren eigenen Bedürfnissen festlegen.
ÖNORM EN 15273-3
2017 11 01
Bahnanwendungen - Begrenzungslinien - Teil 3: Lichtraumprofile
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