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Norm

ÖNORM EN 15213-1

Ausgabedatum: 2013 07 15

Intelligente Transportsysteme - Systeme für das Wiederfinden gestohlener Fahrzeuge - Teil 1: Referenzarchitektur und Begriffe

Seit vielen Jahren sehen sich Konsumenten, Strafverfolgungsbehörden und Versicherer dem Problem zunehmender Gewalt und Bedrohung gegenüber Autofahrern als auch einer stän...
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Gültig
Seit vielen Jahren sehen sich Konsumenten, Strafverfolgungsbehörden und Versicherer dem Problem zunehmender Gewalt und Bedrohung gegenüber Autofahrern als auch einer ständig steigenden Zahl von Autodiebstählen, die sowohl tatsächliche Diebstähle als auch Versicherungsbetrug umfassen, gegenüber. Hersteller haben Anti-Diebstahlsysteme, die der Polizei ein Wiederfinden der gestohlenen Fahrzeuge ermöglichen, in die Autos eingebaut und werden dies auch weiterhin tun. Zu diesem Zweck werden unterschiedlichen Verfahren genutzt. Diese Norm bezieht sich auf diese Systeme mittels des Begriffs des "Systems für das Wiederfinden gestohlener Fahrzeuge (ATSVR)". Normen zur automatischen Identifikation und Ausrüstung von Fahrzeugen wurden durch CEN/TC 278/WG 12 parallel zu EN ISO 14814 entwickelt. Diese ATSVR-Norm beeinträchtigt diese Arbeiten nicht und versucht nicht, Parameter für zukünftige Normen zur automatischen Identifikation festzulegen. Mikrowellentechnologie (DSRC) und automatische Identifikation von Fahrzeugen werden als grundlegende Technologiebestandteile für bestimmte Typen von Nahbereichs-ATSVR angesehen. Bei der Erstellung der ATSVR-Normen wurden bestimmte Begriffe verwendet. Dieses vorbereitende Dokument beabsichtigt, zum Nutzen nachfolgender Dokumente den vorbereitenden Rahmen aus ATSVR-Begriffen und Definitionen bereitzustellen. Es wird daher: - Begriffe und umfassende Architekturmodelle für ATSVRs sowie die zugehörige Terminologie festlegen; - die verschiedenen Bestandteile, aus denen ein ATSVR zusammengesetzt sein kann, ermitteln. Ereignisse und damit verbundene Informationen, die für die Situation relevant sind, die der Anzeige des Diebstahls vorausgehen, sind relevant für den gesamten Vorgang, können jedoch den Gesetzen einzelner Länder unterliegen. Solche Ereignisse und die damit verbundenen Informationen dürfen in den Normen beschrieben werden, um die ermittelten technischen Abläufe zu verdeutlichen und stellen zu keiner Zeit Vermutungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar.
ÖNORM EN 15213-1
2013 07 15
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