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ÖNORM EN 15163-2

Ausgabedatum: 2022 10 01

Maschinen und Anlagen zur Gewinnung und Bearbeitung von Naturstein - Sicherheit - Teil 2: Anforderungen für mobile Diamantseilsägen

Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse im Zusammenhang mit mobilen Diamantseilsägen, die in Steinbrüc...
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Gültig
Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse im Zusammenhang mit mobilen Diamantseilsägen, die in Steinbrüchen zum Schneiden von Natursteinen (z. B. Marmor, Granit) verwendet werden, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen der Fehlanwendung, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden. Im Rahmen dieses Dokuments ist die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine auf die folgenden Schneidvorgänge beschränkt: 1) Vertikalschnitt; a) Vertikalschnitt aus dem Berg; b) Vertikalschnitt an der Hangseite des Berges; c) Vertikalschnitt zur Blockherstellung; d) unterhalb ausgeführter Vertikalschnitt von oben; 2) Horizontalschnitt; a) Horizontalschnitt mit einer offenen Seite; b) Horizontalschnitt mit zwei offenen Seiten; 3) schräger Schnitt zur Blockherstellung. Die oben aufgeführten Schneidevorgänge werden ohne jegliche Wegänderung durchgeführt. Dieses Dokument behandelt keine anderen Schneidvorgänge, die nicht oben aufgeführt oder in Abschnitt 3 definiert sind. Dieses Dokument behandelt ausschließlich mobile Diamantseilsägen mit beschichtetem Diamantseil als Werkzeug. Dieses Dokument legt die geeigneten technischen Maßnahmen fest, um die aus den signifikanten Gefährdungen resultierenden Risiken zu beseitigen oder zu verringern. Dieses Dokument behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die innerhalb der erwarteten Lebensdauer der Maschinen auftreten könnten, einschließlich der Phasen Transport, Montage, Demontage, Außerbetriebnahme und Verschrottung. Dieses Dokument befasst sich nicht mit den signifikanten Gefährdungen, die sich aus der Verwendung anderer in diesem Dokument nicht beschriebener Vorrichtungen/Geräte ergeben, die an den Maschinen angebracht sein könnten oder während des Arbeitszyklus verwendet werden könnten. Dieses Dokument gilt nicht für: i) Maschinen, die für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind; ii) Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden.
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