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Technische Regel

ÖKL MB 72

Ausgabedatum: 2004 10

Licht und Beleuchtung von Stall und Melkzentrum (vergriffen)

In landwirtschaftlichen Betrieben muss auch in Zeiten ohne ausreichendes Tageslicht ein reibungsloser und sicherer Arbeitsablauf gewährleistet sein. Richtige Beleuchtung ...
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ZURÜCKGEZOGEN : 2013 11 01
In landwirtschaftlichen Betrieben muss auch in Zeiten ohne ausreichendes Tageslicht ein reibungsloser und sicherer Arbeitsablauf gewährleistet sein. Richtige Beleuchtung und Ausleuchtung durch Tages- und Kunstlicht im Melkzentrum und im Stallbereich unterstützen die Arbeitseffektivität, die Sicherheit, die Hygiene und den Arbeitskomfort. Im neuen ÖKL-Merkblatt (Nummer 72) wird auf die Anforderungen in den unterschiedlichen Bereichen eingegangen: Stallbereich bei Offenfront-Laufstall, Stallbereich beim Altbestand (Anbindestall), Beleuchtungsanordnungen in einem Melkstand, im Milchlager- und Technikraum sowie im Stallbüro und in anderen Arbeitsräumen. Einige Faustregeln sind dabei zu beachten, z.B. dass Tageslicht nichts kostet und deshalb soviel wie möglich genutzt werden soll. Außerdem ist das menschliche Auge an dieses Lichtspektrum angepasst bzw. gewöhnt. Bei künstlicher Beleuchtung gilt, dass es nicht immer auf eine möglichst gleichmäßige Ausleuchtung eines Raumes ankommt, sondern auf die richtige "Zonierung". Grundsätzlich ist anzustreben, dass das Licht nicht blendet. Raumoberflächen sollen generell mit hohem Reflexionsgraden geplant werden (helle Wände, heller Boden, helle Decken). Niedere Räume bis ca. 3 m verlangen "flächige" Leuchten, hohe Räume (ca. ab 6 m) hingegen verlangen "punktförmige" Leuchten. Im Merkblatt wird angegeben, für welche Bereiche welche Beleuchtungsstärke (gemessen in Lux) optimal ist. Leider sind derzeit z.B. Arbeitsplätze im Melkstand im Vergleich mit Arbeitsplätzen in der Industrie oftmals sehr schlecht ausgeleuchtet. Für den Euterbereich wird im Merkblatt eine Beleuchtungsstärke von 400 bis 500 Lux empfohlen. Außerdem wird angegeben, wie viele Leuchten mit welcher Leistung pro 10 m2 Grundrissfläche notwendig sind, wenn eine bestimmte Soll-Beleuchtungsstärke erreicht werden soll. Z.B. sind bei 3 m Raumhöhe und einer Soll-Beleuchtungsstärke von 300 LUX ca. 1,0 bis 1,5 Leuchten mit 58 W Leistung pro 10 m2 notwendig, sollen 500 LUX erreicht werden, braucht man schon 2,5 Leuchten. Bei 6 m Raumhöhe und einer Soll-Beleuchtungsstärke von 300 Lux braucht es ca. 8 bis 15 Leuchten (Tiefstrahler) mit 400 W Leistung pro 500 m2 Grundrissfläche. Interessant aus Sicht der Tiergesundheit und der Milchleistung ist, dass aus hormonellen Gründen eine dauernde Beleuchtung in der Nacht im Stall nicht wünschenswert ist. Immerhin soll auch der Mensch im Dunklen schlafen... Das Fazit: Licht sollte auch in der Landwirtschaft als positiver Leistungsfaktor für den Menschen nicht vernachlässigt werden!
ÖKL MB 72
2013 11
Licht im Rinderstall / 2. Auflage
Technische Regel
ÖKL MB 72
2004 10
Licht und Beleuchtung von Stall und Melkzentrum (vergriffen)
Technische Regel
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ÖKL MB 72
Ausgabedatum : 2013 11
Licht im Rinderstall / 2. Auflage