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Technische Regel

OIB Richtlinie 6

Ausgabedatum: 2023 05

Energieeinsparung und Wärmeschutz - OIB-330.6-036/23

Die gegenständliche Richtlinie gilt für konditionierte Gebäude. In Gebäuden benötigte Prozessenergie ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Unter Prozessenergie wird je...
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Gültig
Die gegenständliche Richtlinie gilt für konditionierte Gebäude. In Gebäuden benötigte Prozessenergie ist nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Unter Prozessenergie wird jene Energie verstanden, die dazu dient, andere Energiebedürfnisse zu befriedigen als die Konditionierung von Räumen für die Nutzung durch Personen (z.B. Konditionierung von Ställen, Kühlung von Technikräumen, Beheizung von Glashäusern, Beförderungsmittel wie z.B. Aufzüge, Rolltreppen) sowie Energieaufwendungen für den Betrieb von Betriebsküchen, Labors, etc.
Norm
ÖNORM B 8110-3
Ausgabedatum : 2020 06 01
Wärmeschutz im Hochbau - Teil 3: Ermittlung der operativen Temperatur im Sommerfall (Parameter zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung)
Norm
ÖNORM B 8110-2
Ausgabedatum : 2020 01 01
Wärmeschutz im Hochbau - Teil 2: Wasserdampfdiffusion, -konvektion und Kondensationsschutz