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Technische Regel

OIB Richtlinie 4

Ausgabedatum: 2023 05

Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit - OIB-330.4-026/23

Diese Richtlinie gilt für Gebäude. Für sonstige Bauwerke sind die Bestimmungen der Richtlinie sinngemäß anzuwenden. Für eingeschoßige, nicht barrierefrei zu gestaltende ...
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Gültig
Diese Richtlinie gilt für Gebäude. Für sonstige Bauwerke sind die Bestimmungen der Richtlinie sinngemäß anzuwenden. Für eingeschoßige, nicht barrierefrei zu gestaltende Gebäude ohne Wohnung (z.B. Gartenhütte, Gerätehütte, Kioske) mit höchstens 15 m² Brutto-Grundfläche gelten die Anforderungen dieser Richtlinie nicht. Welche Gebäude oder Gebäudeteile barrierefrei zu gestalten sind, wird in den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen geregelt. Für Gebäude mit gemischter Nutzung gelten die Anforderungen hinsichtlich der Nutzungssicherheit und der Barrierefreiheit für die einzelnen Nutzungsbereiche als erfüllt, wenn die für die jeweiligen Nutzungen anzuwendenden Bestimmungen der Richtlinie eingehalten werden. Alle in dieser Richtlinie angeführten Maße verstehen sich als Fertigmaße nach Vollendung der Bauführung. Können entsprechend dem Stand der Technik gemäß den einschlägigen Regelwerken Toleranzen angewendet werden, so ist deren Berücksichtigung nur für die Ausführung, nicht jedoch für die Planung zulässig. Die Personenzahlen bei Gängen, Treppen und Türen beziehen sich auf die höchstmöglich zu erwartende Anzahl gleichzeitig anwesender Personen, die im Gefahrenfall auf den jeweiligen Gang, die jeweilige Treppe oder die jeweilige Türe angewiesen sind. Verbindet der Fluchtweg mehr als drei Geschoße, bezieht sich diese Anzahl auf jeweils drei unmittelbar übereinanderliegende Geschoße.
Norm
ÖNORM B 3716-2
Ausgabedatum : 2021 08 01
Glas im Bauwesen - Konstruktiver Glasbau - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen
Norm
ÖNORM EN 14179-1
Ausgabedatum : 2016 11 15
Glas im Bauwesen - Heißgelagertes thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas - Teil 1: Definition und Beschreibung
Norm
ÖNORM EN 13022-1
Ausgabedatum : 2014 07 15
Glas im Bauwesen - Geklebte Verglasungen - Teil 1: Glasprodukte für Structural-Sealant-Glazing (SSG-) Glaskonstruktionen für Einfachverglasungen und Mehrfachverglasungen mit oder ohne Abtragung des Eigengewichtes