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In dieser Richtlinie werden Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und an den Feuerwiderstand von Bauteilen nach den europäischen Klassen gestellt. Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen.
OIB Richtlinie 2.3
2019 04
Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m - OIB-330.2-015/19
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.3
2015 03
Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.3
2011 10 01
Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m
Technische Regel
Technische Regel
OIB Richtlinie 2.3
Ausgabedatum : 2015 03
Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m