Standards in der öffentlichen Verwaltung

Standards sichern Qualität, bieten Schutz und geben Rechtssicherheit in der öffentlichen Verwaltung.

Spielraum statt Spielplatz

Durch die Änderung gesellschaftlicher Bedürfnisse ändern sich die Anforderungen an die "gebaute" Umwelt: Ein Spielplatz, ursprünglich ausschließlich für Kinder vorgesehen, wird in Zukunft zum durchdachten Spiel- und Bewegungsraum für Generationen.

Die ÖNORM B 2607 weist in diese Richtung und trägt der Veränderung im gesellschaftlichen Umfeld Rechnung. Nicht mehr vom "Kinderspielplatz", sondern von Spielraumkonzepten ist die Rede. Um das bedarfsgerecht umsetzen zu können, bietet die ÖNORM die Grundlage für die örtliche Raumplanung und umfassend abgestimmte Instrumente, etwa für die Erstellung von Entwicklungsplanungen, Überarbeitung der Flächenwidmungs- und der Bebauungspläne und für die fachgerechte Planung der Einrichtungen. Sie dient zusätzlich als Grundlage für eine Überprüfung und allfällige Modifikation einschlägiger Bestimmungen in den Raumordnungs- und Kinderspielplatzgesetzen. 

Anwendbar ist sie auf Spiel- und Bewegungsräume in Parks, Grünräumen, auf Plätzen, in Wohnhausanlagen, in gewerblichen Anlagen (z. B. Gastronomie), in Sport- und Freizeitanlagen, in der sozialen Infrastruktur (Schulen, Kindergärten, Spitäler) sowie auf temporär zur Verfügung stehenden Arealen. 

Neben geänderten Lebensbedingungen haben auch Erkenntnisse aus Medizin, Pädagogik, Psychologie und Soziologie in diesen Standards Eingang gefunden. Spielen und Bewegung werden, so heißt es, "nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern für Personen aller Altersstufen als erforderlich angesehen. Nicht funktionierende bzw. fehlende Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten hemmen eine gesunde Entwicklung und schränken die Freizeitaktivität ein. Funktionsgemäße Spiel- und Bewegungsräume hingegen tragen zur Sozialisierung des Menschen und zur Rehumanisierung unserer Städte und Gemeinden bei". 
 

Events mit Nachhaltigkeit

Nicht nur in Spielräumen, auch bei Veranstaltungen kommen viele Menschen zusammen. Die ÖNORM ISO 20121 legt die Anforderungen zur Nachhaltigkeit fest und hilft bei der praktischen Umsetzung.

Ein Freiluftkino, eine Sportveranstaltung, ein Popkonzert: Überall dort braucht es Standards für Sicherheit und Nachhaltigkeit, wo viele Menschen zusammenkommen. Für Veranstalter bedeutet das eine sorgfältige und umfassende Planung, damit der Event reibungslos über die Bühne geht und ein wirtschaftlicher Erfolg wird. Mehr und mehr ist es notwendig, auch die Folgen während und nach der Veranstaltung miteinzubeziehen. Denn Veranstaltungen, vor allem Großereignisse, haben Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschen in der unmittelbaren Umgebung: hohe Abfallmengen, zertrampelte Grünflächen, Beschädigungen im öffentlichen Raum, Lärmbelastung für Anrainer, Staus und erhöhter Schadstoffausstoß bei An- und Abreise. 

Die ÖNORM ISO 20121 richtet sich an alle Personen und Organisationen, die in die Vorbereitung und Durchführung eingebunden sind, wie Veranstalter, Arbeitskräfte, Beteiligte der Lieferkette (Caterer, Transportunternehmen, Bühnenerrichter etc.), Aufsichtsbehörden und örtliche Verantwortliche. 

Der Standard bietet die gesicherte Grundlage, um mögliche negative Auswirkungen in gesellschaftlicher oder ökologischer Hinsicht zu erkennen und durch entsprechende Planung ungewünschte Folgen zu vermeiden. 
 

 

Sicherheit in der Gemeinde

Gemeinden haben eine große Verantwortung ihren Bürgern gegenüber: Vom ausreichenden Schutz für Kinder in Betreuungseinrichtungen, Schulen oder auf Spielplätzen, über die optimale Ausleuchtung von Zebrastreifen bis zur Einhaltung von Qualitätsstandards beim Trinkwasser, die Palette der Zuständigkeitsbereiche einer Gemeinde ist groß.

Bei Seniorenhäusern zu Beispiel sichert die ÖNORM EN 15224 alle Anforderungen des international gültigen Standards ÖNORM EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme), verbunden mit gesundheitsspezifischen Ergänzungen hinsichtlich Risikomanagement und Patienten- bzw. Bewohnersicherheit. 

In den Zuständigkeitsbereich einer Gemeinde fällt aber auch die ÖNORM L 1122 "Baumkontrolle und Baumpflege". Diese empfiehlt, einen Baumkataster anzulegen, in dem alle Bäume des bewohnten und befahrbaren Gemeindegebiets eingetragen werden sollen. Diese werden auf Standfestigkeit überprüft und die Ergebnisse der regelmäßig durchgeführten Zustandskontrollen festgehalten.

Der Tiroler Bürgermeister Arno Guggenbichler erzählt über seine Gemeinde:

"Unsere zuständigen Gemeindearbeiter haben einen Kurs absolviert, und nun wissen sie ganz genau, worauf bei der Baumpflege zu achten ist, um das Gefahrenpotenzial zu minimieren. Dabei geht’s mir nicht vorrangig um die finanzielle Haftungsfrage, sondern für mich stellt sich vielmehr die Gewissensfrage. Die Gemeindebürger verlassen sich darauf, dass wir Verantwortlichen das Bestmögliche tun, um ein sicheres und qualitätsvolles Leben in der Gemeinde zu gewährleisten. Dieses Vertrauen dürfen wir nicht missbrauchen."
 

 

Standards machen die Arbeit der Gemeinden leichter

"Mit Hilfe von Standards ist eine lückenlose Dokumentation möglich. Sie geben uns Entscheidungsträgern die Sicherheit, sorgfältig und korrekt zu handeln", resümiert Guggenbichler. 

Mehr Information zu Anwendung von Normen im kommunalen Bereich.

 

Bibliografie

ÖNORM B 2607 Spiel- und Bewegungsräume im Freien – Spielraumkonzepte und Planung von Spielplätzen
ÖNORM EN 15224 Qualitätsmanagementsysteme – EN ISO 9001:2015 für die Gesundheitsversorgung
ÖNORM EN ISO 9001 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen
ÖNORM ISO 20121 Nachhaltige Veranstaltungsmanagementsysteme – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung
ÖNORM L 1122 Baumkontrolle und Baumpflege