Böden sicher verlegen

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12.07.2019

Die ÖNORMEN B 2236 und B 5236 helfen bei den Verlegearbeiten von textilen, elastischen und Laminat-Bodenbelägen sowie von Parketten und Holzfußböden

Bodenbeläge und Holzfußböden stellen hierzulande die überwiegende Mehrheit der Bodenarten in Räumen mit privater Nutzung sowie in Büros dar. In der Bauphase sind Bodenbeläge nach dem Rohbau und den Leitungen an der Reihe, daher kommt ihnen - auch aufgrund der großen bearbeiteten Nutzungsflächen - eine hohe Bedeutung zu.

Gerade das Auge widmet Böden seit jeher große Aufmerksamkeit. In unseren Breiten werden dem Thema Boden insbesondere die Attribute Ebenheit, Haltbarkeit und langfristige Stabilität zugewiesen, in der Nutzung kommt noch der Aspekt der Hygiene und Reinigung dazu. All diese Komponenten müssen heutige Böden erfüllen, um von den Nutzern akzeptiert zu werden.

 

Neuentwürfe trennen Ausführung und Vertragsteil

Damit all dies erfüllt werden kann, können sich Ausstatter an den soeben vorgestellten Neuentwürfen der ÖNORM B 2236 sowie der ÖNORM B 5236 orientieren. Die ÖNORM B 5236 ist die technische Grundlage für die Ausführung von Bodenbelagsarbeiten mit textilen, elastischen und Laminat-Bodenbelägen sowie Parkett und Holzböden im Innenbereich, auch im Zusammenhang mit Fußbodenheizungen.

Vertragsrechtlich relevante Punkte sind in der ÖNORM B 2236 festgelegt. Diese ist für faire Ausschreibungsverfahren der öffentlichen Hand wichtig, im privaten Bereich aber kein Muss.

Beide Normen basieren auf anerkannten Erfahrungswerten der Praxis und stellen quasi einen Handlungsleitfaden zur Abwicklung von Bodenverlegungsarbeiten in technischer und vertraglicher Hinsicht dar. Neu ist darin, dass nun textile, elastische und Laminatböden sowie Parkett und Holzböden gemeinsam behandelt werden, während Stein- und Fliesenböden weiter extra behandelt werden.

 

Normen für Gewerbe, Behörden und Konsumenten

Zielgruppe der Normen sind Hersteller, Dienstleister, kleine und mittelständische Unternehmen, Behörden, Prüfstellen, Forschungseinrichtungen im Allgemeinen, sowie in Österreich die Bundesinnung Bauhilfsgewerbe, Berufszweig Bodenleger.

Aber auch Konsumenten selbst können allgemein anerkannte Standards überprüfen und einfordern. Größter Nutzen für die ausführenden Gewerke ist die nun gegebene Deregulierung über die Trennung der Vertragsnormen vom technischen Teil der Arbeiten sowie die Schaffung von Rechtssicherheit in der Anwendung von Bodenlegerarbeiten.

Beide Normen liegen ab 15. Juli 2019 sechs Wochen lang als Entwürfe zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit vor und können im Normen-Entwurf-Portal von Austrian Standards International unter www.austrian-standards.at/nep eingesehen werden. Kommentare dazu sind willkommen und verhelfen auch hier zu einem branchenweit anerkannten Standard.

 

Bibliografie

Entwurf ÖNORM B 2236 "Bodenbeläge und Holzfußböden - Werkvertragsnorm"
Entwurf ÖNORM B 5236 "Planung und Ausführung von Bodenbelags- und Holzfußbodenarbeiten"

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Mirjana Verena Mully, Head of Communications

Mirjana Verena Mully

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