ÖNORM

Was ist eine ÖNORM? Wofür brauche ich sie? Wie entsteht sie und wie kann ich dabei mitarbeiten?

"Normen, Normen, Normen", sagt Frau Pospisil. „Normen versteh’ ich ja, aber was ist eine ÖNORM?“

Die Tischlermeisterin tippt ihre Frage ins Feld der Suchmaschine und erhält folgende Antwort:

Eine ÖNORM bezeichnet einen österreichischen Standard.

„Aha.“ Frau Pospisil liest weiter.

Wie jeder Standard ist auch die Anwendung einer ÖNORM freiwillig. Sie erscheint, zum Beispiel, aufgrund der Anregung eines interessierten Kreises.

Eine ÖNORM entsteht auch durch die Übernahme einer europäischen bzw. internationalen Norm auf nationaler Ebene. Herausgeber ist jeweils Austrian Standards International.

Frau Pospisil findet eine Abbildung, die den Aufbau einer ÖNORM illustriert.

 

Sie erfährt, dass EN für europäisch anerkannt steht, aber auch, dass nicht jeder internationale Standard zu einem europäischen wird. Manchmal wird er direkt in Österreich übernommen, dann fehlt das EN in der Darstellung.

„Hm.“

Frau Pospisil scrollt noch einmal zurück zum Anlass einer ÖNORM und wird hellhörig. „Durch Anregung eines interessierten Kreises? Da können wir auch mitmachen! Aber, wie gehen wir das an?“

Die Entwicklung einer ÖNORM

Möchte Frau Pospisil einen bestehenden Standard überarbeiten oder hat eine Idee für einen Neuen, kann sie einen Projektantrag einbringen. Dazu nutzt sie das Online-Formular.

Gibt es zu dem Themenbereich bereits ein Komitee bei Austrian Standards International, übernimmt dieses gemeinsam mit Frau Pospisil als Antragstellerin die Aufgabe, den Projektantrag für die Neuentwicklung oder Überarbeitung zu prüfen.
 
Berücksichtigt wird dabei:

  • Ob es zu diesem Thema auf europäischer Ebene vergleichbare Normungsarbeiten gibt. Wenn ja, muss eine österreichische Entwicklung unterbleiben. (Das nennt man Stillhalteverpflichtung)
  • Alle relevanten Rechtsvorschriften, Patente, Markenrechte, internationale und ausländische Normen, die mit einbezogen werden müssen.

Ermittelt werden ebenfalls die am Thema interessierten Kreise, die Stakeholder.

Die Entwicklung einer ONR (ON-Regel) kann erwogen werden.

Nach der Prüfung im Komitee wird Frau Pospisils Projektantrag für die Dauer von vier Wochen der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt. Projektanträge, die derzeit zur öffentlichen Stellungnahme vorliegen, findet man hier.

Auf Grundlage der vorherigen Prüfung und der eingelangten Stellungnahmen entscheidet das zuständige Komitee über die Aufnahme des Projektantrags in sein Arbeitsprogramm.

Vorgehensweise

„Und jetzt?“, will Frau Pospisil wissen. „Wie geht es jetzt weiter?“

Nimmt das Komitee den Vorschlag zur Entwicklung einer nationalen ÖNORM an, informiert es die Öffentlichkeit und mögliche konkrete Interessentinnen und Interessenten. Diese können am Norm-Projekt teilnehmen. Das Projekt wird den anderen CEN-Mitgliedern (= nationale Normungsinstitute) gemeldet (="notifiziert"). 

Für die Entwicklung des Norm-Vorschlags im Komitee gibt es einen festgelegten Zeitplan. Begleitet wird das Projekt den gesamten Zyklus hindurch von einer Komitee-Managerin oder einem Komitee-Manager von Austrian Standards International. Nach Abschluss der Arbeiten entscheidet das Komitee, ob der Vorschlag als ÖNORM-Entwurf der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt werden kann. 

Die Öffentlichkeit, jede und jeder, hat nach Freigabe des ÖNORM-Entwurfs sechs Wochen Zeit, eine Stellungnahme zum Inhalt abzugeben.

 

Stellungnahme

„Und wie?“, will Frau Pospisil wissen. „Wie kann ich meine Stellungnahme abgeben?“

Stellungnahmen zu Entwürfen können über das Normen-Entwurf-Portal online abgegeben werden. 

Die Kommentare, die aus dem Stellungnahme-Verfahren einlangen, werden im Komitee behandelt (möglichst unter Teilnahme derer, die Stellung genommen haben). Sie werden angenommen oder unter Nennung von Gründen abgelehnt. 

Je nach Art und Umfang der Änderungen, die sich aus dem Stellungnahmeverfahren ergeben, entscheidet das Komitee, ob 

  • das Dokument als (fertige) ÖNORM veröffentlicht werden kann
  • der Entwurf überarbeitet und als "2. ÖNORM-Entwurf" neuerlich zur Stellungnahme aufgelegt wird, oder 
  • das Projekt aus dem Arbeitsprogramm gestrichen wird.

Frau Pospisil ist zufrieden: „Wenn das so ist, dann bringe ich gleich einen Antrag ein!“

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