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Durch die Whistleblower-Richtlinie werden Unternehmen zum Schutz jener Personen verpflichtet, die rechtliches Zuwiderhandeln am Arbeitsplatz melden. Künftig müssen alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten, Gemeinden ab 10.000 Einwohnern sowie Unternehmen des öffentlichen Sektors interne Meldekanäle („Whistleblowing-System“) einführen. Informieren Sie sich, wovor Hinweisgeber geschützt werden müssen und welche Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Anforderungen an interne Meldekanäle bestehen. Zudem erfahren Sie, welche wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte bei der Umsetzung zu beachten sind. Lernen Sie die wesentlichen „Action Points“ kennen, um Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die neue Rechtslage vorzubereiten.
Target groups
- Geschäftsführung, Führungskräfte, Betriebsrats-Mitglieder, Leitung Rechtsabteilung sowie Compliance-Verantwortliche sämtlicher Unternehmen ab 50 Beschäftigten
- Rechtsanwälte
- Wirtschaftsprüfer
- Funktionäre öffentlicher Unternehmen
- Vertreter von Gemeinden

Partner, CEE Head of Compliance sowie CEE Head of Competition, EU & Trade, Lead Auditor für Compliance Management Systeme
Taylor Wessing

Partner
e/n/w/c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH