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Technische Regel
ÖVE EN 50110-2-700
Issue date: 1998 11
Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 2-700: Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau
Diese Bestimmungen gelten für den Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau und, soweit dies besonders angeführt ist, auch für den Betrieb elektrischer Betriebsmittel im Be...
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Publisher:
Österreichischer Verband für Elektrotechnik
Format:
Digital | 5 Pages
Language:
German
ICS
Diese Bestimmungen gelten für den Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau und, soweit dies besonders angeführt ist, auch für den Betrieb elektrischer Betriebsmittel im Bergbau. Diese Bestimmungen gelten nicht für den Betrieb elektrischer Fernmeldeanlagen und nicht für die Verwendung von Sprengmitteln im Sinne des § 1 der Sprengmittelzulassungsverordnung für den Bergbau, BGBl. Nr. 215/1963. Diese Bestimmungen gelten nicht für den Betrieb elektrischer Betriebsmittel oder elektrischer Anlagen in schlagwettergefährdeten Grubenbauen.
ÖVE EN 50110-2-700
1998 11
Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 2-700: Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau
Technische Regel
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ÖVE E 5-7/1983
1983 09 01
Betrieb von Starkstromanlagen - Teil 7: Betrieb elektrischer Anlagen im Bergbau
Technische Regel