Terms & conditions of use
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Austrian Standards plus GmbH (B2C und B2B)
Stand: 21.6.2024
1 Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1 Allgemein
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, einschließlich deren Anbahnung, zwischen der Austrian Standards plus GmbH, Heinestraße 38, 1020 Wien („AS+“) und ihren Vertragspartnern („Kunde“).
Sofern in diesen AGB zwischen Kunden unterschieden wird, bei denen es sich um Verbraucher gemäß § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) handelt („Verbraucher“, „B2C-Geschäfte“) und solchen Kunden, auf die das nicht zutrifft („Unternehmer“, „B2B-Geschäfte“), wird darauf gesondert hingewiesen.
1.2 AGB des Kunden
Sämtliche Angebote und Verträge der Austrian Standards plus GmbH werden ausschließlich auf Basis dieser AGB (und gegebenenfalls der im Einzelfall anwendbaren, entsprechenden Besonderen Geschäftsbedingungen, „BG“) unterbreitet bzw. geschlossen. Entgegenstehende oder von diesen AGB (oder den entsprechenden BG) abweichende Bedingungen des Kunden gelangen ausschließlich dann und nur in jenem Ausmaß zur Anwendung, in welchem AS+ ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis kann nicht durch konkludentes Handeln (z.B. vorbehaltlose Leistungserbringung durch AS+) ersetzt werden.
2 Vertragsabschluss
2.1 Unverbindlichkeit des online dargestellten Portfolios von AS+
Das online dargestellte Portfolio und Inhalte von AS+, insbesondere der Inhalt der Website von Austrian Standards, des Webshops oder anderer Online-Dienste von Austrian Standards, sind unverbindlich und freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Angebot durch AS+ dar, es sei denn, es ist im Einzelfall ausdrücklich als solches deklariert. Dies gilt auch für den Fall, dass AS+ dem Kunden Produktinformationen, Werbematerial, Kataloge, technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (auch in elektronischer Form) überlassen hat. Es handelt sich hierbei um die bloße Einladung bzw. Aufforderung an den Kunden, ein Angebot zu stellen.
2.2 Angebot durch den Kunden
Erst die Bestellung des Kunden (bei Webshop-Käufen und Buchungen von Dienstleistungen über den Webshop) bzw. dessen verbindliche Anfrage (betreffend Online-Dienste) gilt als verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss.
Für die Buchung von Trainings über den Webshop von AS+ ist es nicht erforderlich, dass der Kunde sich für einen Webshop-Account registriert bzw. sich in diesen einloggt (Gast-Kauf). Sämtliche übrigen Bestellungen (Webshop-Käufe und Buchungen von sonstigen Dienstleistungen über den Webshop) können ausschließlich von registrierten, eingeloggten Kunden abgeschlossen werden. Eine Online-Bestellung ist weiters nur möglich, wenn alle im Bestellformular mit einem * (Stern) markierten Pflichtfelder ausgefüllt sind. Fehlen Angaben oder kann AS+ der Bestellung aus sonstigen Gründen nicht nachkommen, erhält der Kunde eine Fehlermeldung. Vor dem endgültigen Abschicken der Bestellung (mittels Button „Zahlungspflichtig bestellen“) erhält der Kunde die Möglichkeit, seine Bestellung zu korrigieren. Unterstützende Detailinformationen erhält der Kunde direkt im Zuge des Bestellvorganges. Sobald der Bestellvorgang im Browser abgeschlossen ist, wird der Kunde darüber durch eine Bestätigungsseite („Vielen Dank für Ihre Bestellung“) sowie per E-Mail mittels Bestellbestätigung benachrichtigt. Dies stellt seitens AS+ noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar.
Der Kunde ist 14 Kalendertage an sein Angebot gebunden. Das gesetzliche Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht) von Kunden, bei denen es sich um Verbraucher handelt, bleibt hiervon unberührt.
Mit dem Absenden seiner Bestellung akzeptiert der Kunde die AGB einschließlich der jeweils anwendbaren BG sowie gegebenenfalls die anwendbaren Nutzungsbedingungen („NB“, für Online-Dienste der AS+).
2.3 Empfangsbestätigung
Der Kunde erhält nach Abschicken einer Bestellung (bei Webshop-Käufen und Buchungen von Dienstleistungen über den Webshop) bzw. Absenden einer verbindlichen Anfrage (betreffend Online-Dienste) über das jeweilige Online-Formular unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung bzw. seiner Anfrage per E-Mail. Diese Bestätigungsmail, die den Tag des Zugangs der Bestellung enthält, ist jedoch eine reine Empfangsbestätigung und stellt noch keine Annahme durch AS+ dar.
2.4 Annahme durch AS+
AS+ kann das Angebot des Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen annehmen, indem
- AS+ dem Kunden eine Auftragsbestätigung (Bestellbestätigung bei Webshop-Käufen bzw. Anmeldebestätigung bei Buchung von Dienstleistungen über den Webshop) per E-Mail übermittelt, wobei der Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- AS+ dem Kunden eine Benachrichtigung darüber, dass der Zugang zum gebuchten Online-Dienst bzw. eine zugebuchte Erweiterung freigeschalten wurde, per E-Mail übermittelt, wobei der Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- AS+ die bestellte Ware an den Kunden versendet, wobei der Zeitpunkt des Zugangs der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- AS+ den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.
2.5 Abweichende Rechnungs- und Lieferadressen
Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen einer Bestellung im Webshop von AS+ abweichende Rechnungs- und Lieferadressen anzugeben.
2.6 Vertragsspeicherung
Verträge über Webshop-Käufe und Buchungen von Dienstleistungen über den Webshop werden von AS+ nicht gespeichert. Wenn der Kunde den Vertragstext nach seiner Bestellung ausdrucken oder (als PDF) abspeichern will, kann er dies mittels Druckfunktion seines Browsers. Um den vollständigen Vertragstext auszudrucken oder abzuspeichern, hat dies sowohl bei der Bestätigungsseite nach Abschluss der Bestellung als auch bei den AGB, jeweils anwendbaren BG und gegebenenfalls NB in der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung zu geschehen.
2.7 Vertragssprache
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache. Versionen der AGB oder der BG in anderer Sprache dienen ausschließlich Informationszwecken. Im Falle eines Widerspruchs mit einer Version in anderer Sprache geht die deutsche Version vor.
3 Rechnungslegung und Zahlungskonditionen
3.1 Preisauszeichnung
Für B2C-Geschäfte gilt: Von AS+ genannte Preise in individuell erstellten Angeboten verstehen sich inklusive Umsatzsteuer, aber exklusive Versandspesen (Handling, Verpackungsmaterial und Porto) und Manipulationsgebühren (von dritter Seite verrechneten Spesen, Zustelldienstgebühren etc.). Derartige zusätzliche Spesen und/oder Gebühren werden gesondert ausgewiesen.
Für B2B-Geschäfte gilt: Von AS+ genannte Preise in individuell erstellten Angeboten verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, Versandspesen (Handling, Verpackungsmaterial und Porto) und Manipulationsgebühren (von dritter Seite verrechnete Spesen, Zustelldienstgebühren etc.).
Für alle Geschäfte gilt: Im Webshop von AS+ werden Preise sowohl netto (exklusive Umsatzsteuer) als auch brutto (inklusive Umsatzsteuer) ausgewiesen. Der jeweils anwendbare Umsatzsteuersatz wird zusätzlich ausgewiesen. Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots über den Webshop erhält der Kunde eine Gesamtübersicht angezeigt, aus welcher der zu zahlende Gesamtbetrag einschließlich allfälliger Umsatzsteuer, Versandspesen und Manipulationsgebühren hervorgeht. Bei einer Lieferung in ein Nicht-EWR-Land hat der Kunde alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen.
3.2 Rechnung bei grenzüberschreitender Leistungserbringung
Für B2B-Geschäfte gilt: Bei Nichtangabe der UID-Nummer des Kunden wird auch innerhalb der EU die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen.
3.3 Zahlungsmethoden
Im Webshop von AS+ kann ein registrierter, eingeloggter Kunde grundsätzlich zwischen Zahlung auf Rechnung, Zahlung via Kreditkarte (Visa, Mastercard; über diese Option ist auch die Zahlung via neuer Debitkarte mit Online-Funktion möglich) und Sofortüberweisung (Klarna Sofort) wählen. Bei Zahlung via Kreditkarte oder Sofortüberweisung erfolgt die Abwicklung via Secure Payment über den Online-Zahlungsdienstleister Unzer. AS+ ist außerdem berechtigt, Leistungen lediglich gegen Vorkasse oder per Nachnahme zu erbringen. Für Gast-Käufe von Kunden, die nicht registriert bzw. nicht eingeloggt sind, steht im Webshop von AS+ ausschließlich Zahlung auf Rechnung zur Verfügung.
- Zahlung auf Rechnung: Bei einem Kauf auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den vollständigen Kaufpreis binnen 30 Kalendertagen Rechnungseingang ohne jeden Abzug und spesenfrei zu bezahlen.
- Sofortzahlungsarten: Bei Zahlung mittels einer Sofortzahlungsart, wie insbesondere Sofortüberweisung oder Kreditkarte, verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.
- Vorkasse: Bei Zahlung per Vorkasse verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unmittelbar nach Zustandekommen des Vertrages vor Lieferung der Ware. Die Lieferung der Ware erfolgt erst nach Eingang des Betrages auf dem Bankkonto von AS+.
- Nachnahme: Bei Zahlung per Nachnahme verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises per Nachnahme bei Übergabe der Ware (Zahlung an den Transporteur).
3.4 Bonitätsprüfung
AS+ behält sich vor, die Zahlung auf Rechnung nach einer Bonitätsprüfung auszuschließen.
3.5 Zahlungskonditionen
Skonti oder andere Abzüge werden nicht gewährt. Das Zahlungsziel beträgt, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes auf der Rechnung vermerkt ist, 30 Kalendertage netto ab Rechnungseingang.
3.6 Zahlungsverzug
Für B2C-Geschäfte gilt: Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AS+ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (das sind 4 % p.a.) sowie Mahnspesen in Höhe von € 4,-- für die zweite Mahnung und Mahnspesen in Höhe von € 6,-- für die dritte Mahnung in Rechnung zu stellen.
Für B2B-Geschäfte gilt: Bei Zahlungsverzug des Kunden ist AS+ berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (das sind 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei schuldhaftem Zahlungsverzug und 4 % p.a. bei nicht schuldhaftem Zahlungsverzug) sowie eine pauschale Entschädigung für Betreibungskosten in Höhe von € 40,-- pro Fall in Rechnung zu stellen. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug stehen AS+ zusätzlich zu den jeweiligen Verzugszinsen auch jene Betreibungskosten (Mahn- und Inkassokosten) zu, welche in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen sowie notwendig und zweckentsprechend sind, bis maximal zur Höhe der gesetzlichen Höchstbeträge gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen.
Für alle Geschäfte gilt: Die vorstehenden Bestimmungen haben bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Kunden keine Auswirkung auf allfällige Ansprüche von AS+ auf den Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen oder nachgewiesener höherer Kosten zur notwendigen und zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Allfällige weitere Konsequenzen, die sich aus einem Zahlungsverzug des Kunden ergeben, sind den jeweils anwendbaren BG zu entnehmen.
4 Beiziehung von Erfüllungsgehilfen
AS+ ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
5 Lieferung und Gefahrtragung
5.1 Lieferbedingungen
Sofern in der Bestellung nichts Gegenteiliges angemerkt ist, werden alle Normen komplett mit allen Teilen geliefert.
Liegt der Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland, ist der Kunde auf eigene Kosten verpflichtet, die Ware entsprechend zu verzollen und zu versteuern.
5.2 Lieferzeitraum
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, liefert AS+ innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss gemäß Punkt 2.4. Bei Vorkasse beginnt die Lieferfrist mit Eingang des Betrages auf dem Bankkonto von AS+.
Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weist AS+ auf der jeweiligen Produktseite hin.
5.3 Gefahrenübergang
Für B2C-Geschäfte gilt: Hat der Kunde eine von AS+ vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zum Versand ausgewählt, geht die Gefahr beim Versendungskauf bei Ablieferung an den Kunden oder an einen von diesem bestimmten, vom Transporteur verschiedenen Dritten auf den Kunden über. Hat der Kunde selbst den Beförderungsvertrag abgeschlossen, so geht die Gefahr bereits bei Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.
Für B2B-Geschäfte gilt: Die Gefahr geht beim Versendungskauf bei Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.
Für alle Geschäfte gilt: Der Kunde hat Transportschäden bestmöglich zu dokumentieren und AS+ unter Angabe näherer Details zeitnah hierüber zu informieren.
6 Eigentumsvorbehalt
Von AS+ gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich etwaiger Nebengebühren, Kosten und Spesen) im Eigentum von AS+. Der Kunde hat ihm bereits gelieferte, aber noch nicht vollständig bezahlte Ware schonend zu behandeln.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden ist AS+ berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer AS+ erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
7 Vertragsrücktritt
Die beiden Begriffe „Rücktrittsrecht“ und „Widerrufsrecht“ meinen dasselbe. Im österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ist vom „Rücktrittsrecht“ die Rede, in der Verbraucherrechte-Richtlinie vom „Widerruf“. In der nachstehenden Widerrufsbelehrung wird der Begriff „Widerruf“ benutzt.
== BEGINN DER WIDERRUFSBELEHRUNG ==
Für B2C-Geschäfte gilt: Sie haben das Recht, einen mit uns (Austrian Standards plus GmbH) abgeschlossenen Vertrag binnen vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Bei Verträgen über Dienstleistungen oder die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Kalendertage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Bei Kaufverträgen über körperliche Waren: Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Kalendertage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Für den Fall, dass Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung mehrere Waren bestellt haben, die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Kalendertage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Für den Fall, dass eine Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Kalendertage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Austrian Standards plus GmbH, Heinestraße 38, 1020 Wien, Tel. +43 1 213 00, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Kalendertagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die erhaltenen Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Kalendertagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Kalendertagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa € 20,-- geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht
Sie haben kein Widerrufsrecht für die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (personalisierte Waren), sowie für Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
Entfall des Widerrufsrechts bei vollständig erbrachten Dienstleistungen
Sie haben kein Widerrufsrecht für vollständig erbrachte Dienstleistungen, wenn wir – mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, verbunden mit Ihrer Bestätigung der Kenntnisnahme vom Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der sonst bestehenden Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen haben.
Gemäß § 7 Abs 3 FAGG wird Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) verbunden mit den in § 4 Abs 1 FAGG genannten Informationen zur Verfügung gestellt, sofern diese Informationen nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden. Die Vertragsbestätigung enthält jedenfalls eine Bestätigung der Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung und die Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme vom dadurch bewirkten Entfall des Widerrufsrechts.
Entfall des Widerrufsrechts bei Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten
Sie haben kein Widerrufsrecht für die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger gespeicherten digitalen Inhalten, wenn wir – mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, verbunden mit Ihrer Bestätigung der Kenntnisnahme vom Verlust des Widerrufsrechts bei vorzeitigem Beginn mit der Vertragserfüllung und nach Zurverfügungstellung einer Ausfertigung oder Bestätigung nach § 7 Abs 3 FAGG – noch vor Ablauf der sonst bestehenden Widerrufsfrist mit der Lieferung begonnen haben.
Gemäß § 7 Abs 3 FAGG wird Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Vertragsabschluss, spätestens jedoch vor Beginn der Leistungserbringung, eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) verbunden mit den in § 4 Abs 1 FAGG genannten Informationen zur Verfügung gestellt, sofern diese Informationen nicht schon vorher auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden. Die Vertragsbestätigung enthält jedenfalls eine Bestätigung der Zustimmung zur sofortigen Leistungserbringung und die Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme vom dadurch bewirkten Entfall des Widerrufsrechts.
B. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An Austrian Standards plus GmbH, Heinestraße 38, 1020 Wien, [email protected]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
== ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG ==
Für B2B-Geschäfte gilt: Vertragskonform gelieferte Produkte werden weder zurückgenommen noch umgetauscht.
8 Aufrechnung
Für B2C-Geschäfte gilt: Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AS+ mit (Gegen‑)Forderungen des Kunden, bei dem es sich um einen Verbraucher handelt, ist dann möglich, wenn es sich um (Gegen‑)Forderungen handelt, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung von AS+ stehen, gerichtlich festgestellt oder von AS+ anerkannt wurden, sowie für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von AS+. Darüber hinaus ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AS+ mit (Gegen‑)Forderungen des Kunden ausgeschlossen.
Für B2B-Geschäfte gilt: Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von AS+ mit (Gegen-)Forderungen des Kunden, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
9 Urheberrecht
Sämtliche Werke wie insbesondere Normen, Publikationen, Trainings- und sonstigen Unterlagen, Software und Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt. Dies gilt auch für die Website der AS+, ihre Form und ihre Inhalte.
Der Kunde erwirbt an urheberrechtlich geschützten Inhalten mit dem Kauf und der vollständigen Bezahlung einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Nutzungsrechte für eigene Zwecke durch eine bestimmte physische Person (Single-User). Digitale Inhalte dürfen von einer bestimmten physischen Person auf verschiedenen Endgeräten genutzt, lokal abgespeichert und zum persönlichen Gebrauch dieser Person ausgedruckt werden.
Ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens AS+ bzw. eine entsprechende Nutzungslizenz zur Mehrfachnutzung sind jedoch das Abspeichern auf einem Server, Vervielfältigungen (z.B. auf Datenträgern, durch mehrfachen Ausdruck, Kopie, aber auch die Weiterleitung oder Versendung per E-Mail oder Fax), Zugänglichmachungen für Dritte (z.B. in freigegebenen Ordnern, im Intranet oder im Internet) und Bearbeitungen (z.B. Übersetzungen) in welcher Form immer unzulässig.
Urheberrechtsverletzungen werden gerichtlich verfolgt. AS+ behält sich vor, ihre Partnerorganisationen über erwiesene Urheberrechtsverletzungen zu informieren.
Anfragen betreffend Bearbeitung und Vervielfältigung richten Sie bitte schriftlich bzw. per E‑Mail an:
Austrian Standards plus GmbH, A-1020 Wien, Heinestraße 38, E-Mail: [email protected].
10 Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz und allgemeine Haftungsbeschränkung
10.1 Allgemein
Soweit sich aus diesen AGB oder den jeweils anwendbaren BG nichts anderes ergibt, greifen die Regelungen des ABGB über die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel. § 7 VGG findet keine Anwendung.
AS+ erbringt ihre vertraglichen Leistungen mit der üblichen Sorgfalt. Teilweise beruhen Inhalte, welche AS+ zur Verfügung stellt, auf Zulieferungen Dritter. In diesen Fällen haftet AS+ nicht für inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit dieser Inhalte oder deren Auswahl.
10.2 Gewährleistungsfrist, Verjährung und Beweispflicht
Für B2C-Geschäfte gilt: Für Gewährleistungsansprüche gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, die gesetzliche Beweislastregelung sowie die gesetzlichen Fristen zur Verjährung. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung beweglicher Sachen zwei Jahre ab Übernahme der Ware. Die Beweislast dafür, dass ein Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat, trägt zunächst AS+ (bei physischen Waren und einzeln bereitzustellenden digitalen Leistungen im ersten Jahr nach Übergabe und bei fortlaufend bereitzustellenden digitalen Leistungen während des gesamten Zeitraums der Bereitstellung) und nach Ablauf dieser Beweislastumkehr der Kunde. Rechte aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Für B2B-Geschäfte gilt: Der Kunde hat seine Mängelrügeobliegenheit innerhalb angemessener Frist, längstens jedoch binnen vier Wochen wahrzunehmen. Darüber hinaus gilt, dass Gewährleistungsansprüche von Kunden innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Sache verjähren. Die (gerichtliche) Geltendmachung hat ebenfalls innerhalb dieser Frist zu erfolgen. Der Kunde hat jedenfalls zu beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.
10.3 Online-Zugang
Für B2C-Geschäfte gilt: AS+ leistet für die Betriebsbereitschaft des Online-Zugangs und des individuellen bzw. abrufbaren Portfolios im gesetzlichen Umfang Gewähr.
Für B2B-Geschäfte gilt: AS+ leistet für die Betriebsbereitschaft des Online-Zugangs und des individuellen bzw. abrufbaren Portfolios im gesetzlichen Umfang unter Ausschluss der Beweislastumkehr Gewähr.
Für alle Geschäfte gilt: Eine kurzzeitige, vorübergehende Nichterreichbarkeit (insbesondere aufgrund von notwendigen IT-Wartungsarbeiten, technischen Maßnahmen und Weiterentwicklungen) stellt jedoch ausdrücklich keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes dar.
10.4 Normen- und Standards-Portfolio
Für B2C-Geschäfte gilt: AS+ leistet für die Korrektheit und Aktualität der im Normen- und Standards-Portfolio enthaltenen Normen, hinsichtlich derer das Copyright bei Austrian Standards liegt (ÖNORMEN), im gesetzlichen Umfang Gewähr. Eine Haftung von AS+ für Schäden, die durch die Anwendung der Normen und Standards entstehen können, ist jedoch ausgeschlossen.
Für B2B-Geschäfte gilt: AS+ leistet für die Korrektheit und Aktualität der im Normen- und Standards-Portfolio enthaltenen Normen, hinsichtlich derer das Copyright bei Austrian Standards liegt (ÖNORMEN), im gesetzlichen Umfang unter Ausschluss der Beweislastumkehr Gewähr. Eine Haftung von AS+ für Schäden, die durch die Anwendung der Normen und Standards entstehen können, ist jedoch ausgeschlossen.
Für alle Geschäfte gilt: AS+ leistet keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten und Dokumente fremder Regelsetzer, hinsichtlich derer das Copyright nicht bei Austrian Standards liegt, sowie für allfällige vom Kunden eigenständig (z.B. über bestimmte Funktionen) in Online-Diensten hochgeladene Dokumente.
10.5 Schadenersatz
Für B2B-Geschäfte gilt: Schadenersatzansprüche von Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses. Der Kunde hat (auch für einen Ersatzanspruch wegen der Mangelhaftigkeit selbst und wegen eines dadurch verursachten weiteren Schadens) jedenfalls zu beweisen, dass ein Verschulden von AS+ vorliegt.
10.6 Allgemeine Haftungsbeschränkung
Für Schäden infolge schuldhafter Vertragsverletzung (einschließlich Lieferverzug oder wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung) haftet AS+ bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an der Person. Sofern AS+ haftet, ist die Haftung mit dem Rechnungsbetrag der gelieferten bzw. geschuldeten Ware oder Dienstleistung (höchstens jedoch mit dem Betrag der Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung) beschränkt.
Für mittelbare Schäden sowie für Schäden, die aus der Weitergabe von Dateien oder Zugangsdaten durch den Kunden oder einen sonstigen nicht sachgemäßen Umgang mit Dateien, Zugangsdaten oder Zugriffsrechten durch den Kunden (oder ihm zurechenbarer Personen) resultieren, haftet AS+ nicht.
10.7 Keine allgemeine Garantie
Für B2C-Geschäfte gilt: Allfällige Garantien für die Leistungsbeschaffenheit übernimmt AS+ nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurde.
Für B2B-Geschäfte gilt: Allfällige Garantien für die Leistungsbeschaffenheit übernimmt AS+ nur, soweit dies im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Für alle Geschäfte gilt: Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt AS+ grundsätzlich keine eigenen Garantien; in Werbematerialien, im Online-Auftritt von Austrian Standards oder in der jeweiligen Produktdokumentation enthaltene Leistungsbeschreibungen stellen ausdrücklich keine Garantie dar. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter über bestimmte Produkteigenschaften, Beschaffenheiten oder Leistungsbeschreibungen übernimmt AS+ gegenüber Kunden keine Haftung. Sofern im Einzelfall für Waren (einschließlich Software) von Dritten, welche AS+ vertreibt, Herstellergarantien bestehen, so sind die diesbezüglichen näheren Bedingungen bei den jeweiligen Waren zu finden.
11 Datenverarbeitung
AS+ verarbeitet im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Kundendaten, sofern dies zur Abwicklung des Vertrags mit dem Kunden notwendig ist.
Die vom Kunden an AS+ übermittelten Daten werden ferner auf Basis eines berechtigten Interesses zum Zwecke der Werbung, Beratung sowie Marktforschung gespeichert und verarbeitet, sofern der Kunde dies im Rahmen seiner Bestellung nicht abgelehnt hat.
Für die Nutzung der Online-Angebote von AS+ in vollem Funktionsumfang ist der Einsatz von Cookies erforderlich (Informationen zur Nutzung finden Sie hier).
Nähere Informationen dazu, wie AS+ Daten ihrer Kunden verarbeitet und welche Rechte betroffene Personen haben, sind hier zu finden.
12 Rechtswahl
Für B2C-Geschäfte gilt: Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt österreichisches Recht. Für Kunden, bei denen es sich um Verbraucher handelt, gilt dies nur in dem Ausmaß, in welchem der Verbraucher dadurch nicht dem Schutz entzogen wird, welcher ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts im Staat seines gewöhnlichen Aufenthalts gewährt wird. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Für B2B-Geschäfte gilt: Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts, der Verweisungsnormen des IPRG und der VO (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I-Verordnung) ist ausgeschlossen.
13 Gerichtsstand
Für B2C-Geschäfte gilt: Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zusätzlich können Kunden, bei denen es sich um Verbraucher handelt, AS+ vor dem sachlich zuständigen Gericht in Wien Innere Stadt in Anspruch nehmen.
Für B2B-Geschäfte gilt: Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien Innere Stadt.
14 Kontaktdaten für Kundenanfragen, -beschwerden und Online-Streitbeilegungsplattform
Kundenanfragen zu den Produkten und Services von AS+ können Sie ebenso wie Beschwerden direkt an den Customer Support von AS+ ([email protected]) richten.
Für B2C-Geschäfte gilt: Kunden, bei denen es sich um Verbraucher handelt, haben zusätzlich die Möglichkeit, sich an die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäischen Kommission zu wenden.
15 Schriftformerfordernis
Für B2B-Geschäfte gilt: Änderungen und/oder Ergänzungen von Vereinbarungen (einschließlich dieser AGB und der jeweils anwendbaren BG) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
16 Änderungsvorbehalt
Bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. bei Online-Diensten) behält AS+ sich – mit Ausnahme der Regelungen für den Leistungsumfang und das Entgelt, die allenfalls gemäß spezieller Regelungen geändert werden können – Änderungen der AGB und der jeweils anwendbaren BG vor, soweit dies aus sachgerechten Gründen (z.B. zur Anpassung an geänderte rechtliche, organisatorische oder technische Umstände oder aus anderen gleichwertigen Gründen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Kunde wird hierüber mindestens einen Monat im Voraus in Textform benachrichtigt. Innerhalb eines Monats ab der Benachrichtigung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag, welcher von den Änderungen betroffen ist, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch und ist er auf diese Rechtsfolge in der Benachrichtigung über die Änderung hingewiesen worden, wird der betreffende Vertrag zu den geänderten Regelungen fortgeführt.
17 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit von Teilen dieser AGB oder der jeweils anwendbaren BG bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt.
Für B2B-Geschäfte gilt: Die unwirksame Klausel wird in einem solchen Fall einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt.
Besondere Geschäftsbedingungen der Austrian Standards plus GmbH für Trainings (B2C und B2B)
Stand: 21.6.2024
1 Anwendungs- und Geltungsbereich
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für Trainings („BG-Trainings“) gelten in Ergänzung zu den AGB von AS+ für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen AS+ und dem Kunden über die Buchung, Erbringung und Inanspruchnahme von Trainings, Seminaren, Lehrgängen, Fachkongressen und sonstigen Fort-, Aus- und/oder Weiterbildungsveranstaltungen („Trainings“). Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen den AGB von AS+ und diesen BG-Trainings geht die entsprechende Bestimmung dieser BG-Trainings vor.
Sofern zwischen Trainings unterschieden wird, welche nach den Anforderungen und Bedürfnissen eines Kunden individuell konzeptioniert werden („Inhouse-Trainings“, wobei irrelevant ist, ob diese Trainings in den Räumlichkeiten des Kunden, der AS+ oder an einem sonstigen Veranstaltungsort abgehalten werden), und Trainings, auf welche das nicht zutrifft („offene Trainings“), wird darauf gesondert hingewiesen.
Sofern nachfolgend einzelne Bestimmungen an den Beginn des Trainings bzw., bei mehrteiligen Veranstaltungen, an den Beginn der jeweils ersten Einheit anknüpfen, wird dieser relevante Zeitpunkt als „Trainingsbeginn“ bezeichnet.
2 Anmeldung und Teilnehmendenzahl
Die Anmeldung erfolgt über den Webshop von AS+.
Die Teilnehmendenzahl pro Training ist begrenzt. Ein fixer Teilnahmeplatz kann erst nach Zahlung des Entgelts garantiert werden.
3 Storno, Umbuchung und Änderungen durch den Kunden
3.1 Storno
Der Kunde kann ein gebuchtes Training vor Trainingsbeginn per E-Mail an [email protected] stornieren.
Für offene Trainings gelten folgende Stornobedingungen: Bei Storno bis drei Wochen vor Trainingsbeginn ist dies ohne Zusatzkosten oder Stornogebühren für den Kunden möglich. Ab drei Wochen vor Trainingsbeginn ist AS+ berechtigt, Stornogebühren in Höhe von 30 % des Brutto-Entgelts in Rechnung zu stellen. Ab einer Woche vor Trainingsbeginn ist AS+ berechtigt, Stornogebühren in Höhe von 100 % des Brutto-Entgelts in Rechnung zu stellen.
Für Inhouse-Trainings gelten folgende Stornobedingungen: Bis zwei Wochen vor Trainingsbeginn ist dies ohne Zusatzkosten oder Stornogebühren für den Kunden möglich. Ab zwei Wochen vor Trainingsbeginn ist AS+ berechtigt, Stornogebühren in Höhe von 100 % des Brutto-Entgelts in Rechnung zu stellen. Alternativ dazu kann der Kunde einen Ersatztermin für das geplante Inhouse-Training vereinbaren; diesfalls kommt Punkt 3.2 dieser BG-Trainings zur Anwendung.
Für B2C-Geschäfte gilt: Die Bestimmungen über das gesetzliche Rücktrittsrecht (siehe Punkt 7 der AGB von AS+) bleiben hiervon unberührt.
3.2 Umbuchung
Sollte der Kunde eine Umbuchung auf einen späteren Trainingstermin vornehmen wollen, ist dies bis zwei Wochen vor Trainingsbeginn ohne Zusatzkosten für den Kunden möglich. Bei Umbuchung ab zwei Wochen vor Trainingsbeginn ist AS+ berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Brutto-Entgelts oder € 100,-- in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
Der Kunde hat AS+ über eine derartige Umbuchung per E-Mail an [email protected] zu informieren.
Für B2C-Geschäfte gilt: Die Bestimmungen über das gesetzliche Rücktrittsrecht (siehe Punkt 7 der AGB von AS+) bleiben hiervon unberührt.
3.3 Ersatzteilnehmende
Sollte die Person, welche der Kunde bei der Buchung als Teilnehmende:n bekanntgegeben hat, doch nicht am Training teilnehmen können, kann der Kunde bis unmittelbar vor Trainingsbeginn eine:n Ersatzteilnehmende:n bekanntgeben. Bei Bekanntgabe bis zwei Wochen vor Trainingsbeginn ist dies ohne Zusatzkosten für den Kunden möglich. Ab zwei Wochen vor Trainingsbeginn ist AS+ berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des Brutto-Entgelts oder € 100,-- in Rechnung zu stellen, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
Der Kunde hat AS+ über eine derartige Ersatzteilnahme per E-Mail an [email protected] zu informieren.
3.4 Änderung der Teilnahmeart
Bei hybrid abgehaltenen Trainings ist ein Wechsel von physischer auf virtuelle Teilnahme bis unmittelbar vor Trainingsbeginn möglich. Dies ist ohne Zusatzkosten für den Kunden möglich.
Der Kunde hat AS+ über eine derartige Änderung ehestmöglich per E-Mail an [email protected] zu informieren.
4 Änderungen, Absage oder Verschiebung durch AS+
4.1 Änderungen der Vortragenden
AS+ behält sich weiters das Recht vor, Vortragende ebenso wie deren Stellvertretung – auch kurzfristig – aus wichtigem Grund auszutauschen. Wichtige Gründe sind insbesondere die Verhinderung von Vortragenden und deren Stellvertretung, höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine:n bestimmte:n Vortragende:n oder eine bestimmte Stellvertretung.
4.2 Änderungen der Teilnahmeart
AS+ behält sich das Recht vor, Veranstaltungen – auch kurzfristig – aus wichtigem Grund von physisch oder hybrid auf rein virtuell umzustellen. Wichtige Gründe sind insbesondere höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse. AS+ wird den Kunden ehestmöglich über eine derartige Änderung informieren. Bereits getätigte Aufwendungen werden nicht rückerstattet, Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber AS+ lassen sich hieraus nicht ableiten.
4.3 Absage oder Verschiebung
AS+ behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmendenzahl bis eine Woche vor Durchführung oder – auch kurzfristig – aus anderem wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere die Verhinderung von Vortragenden und deren Stellvertretung, höhere Gewalt oder unvorhergesehene Ereignisse. AS+ wird den Kunden ehestmöglich über eine Absage bzw. geplante Verschiebung informieren.
Bei einer geplanten Verschiebung durch AS+ hat der Kunde die Möglichkeit, auch einen anderen Termin als den eigentlichen Ersatztermin wahrzunehmen. Sollte bei einer Verschiebung durch AS+ für den Kunden kein alternativer Termin in Frage kommen, hat der Kunde das Recht einer kostenlosen Stornierung. In diesem Fall werden dem Kunden allenfalls bereits geleistete Teilnahmebeiträge (bzw. allenfalls bereits geleistete Anzahlungen) erstattet. Weitere bereits getätigte Aufwendungen werden nicht rückerstattet, Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber AS+ lassen sich hieraus nicht ableiten.
Bei einer endgültigen Absage durch AS+ werden dem Kunden allenfalls bereits geleistete Teilnahmebeiträge (bzw. allenfalls bereits geleistete Anzahlungen) erstattet. Eine Umbuchung auf die nächste Veranstaltung wird angeboten. Weitere bereits getätigte Aufwendungen werden nicht rückerstattet, Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber AS+ lassen sich hieraus nicht ableiten.
5 Entgelt
5.1 Zusammensetzung des Entgelts
Das Entgelt umfasst folgende Leistungen:
- die Teilnahme am Training (physisch oder virtuell),
- allfällige zu diesem Training zur Verfügung gestellte Trainingsunterlagen,
- allfällige zu diesem Training zur Verfügung gestellte Normen,
- allfällige zu diesem Training zur Verfügung gestellte Fachliteratur sowie
- bei Präsenzveranstaltungen entsprechende Verpflegung (bei ganztägigen Trainings Mittagessen, bei halbtägigen Trainings Snacks und Erfrischungen).
5.2 Vergünstigungen
AS+ gewährt verschiedene Vergünstigungen, welche grundsätzlich nicht untereinander kombinierbar sind. Hat ein Kunde Anspruch auf einen Rabatt, wird dieser bei registrierten, eingeloggten Kunden bereits im Webshop automatisch berücksichtigt.
- Mitglieder von Austrian Standards International erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 % (Mitgliederrabatt; nicht mit anderen Vergünstigungen kombinierbar).
- Bei Austrian Standards International an der Normung mitwirkende Personen erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 % (Normungsrabatt; nicht mit anderen Vergünstigungen kombinierbar).
- Kunden von AS+, welche bereits deren Online-Dienst effects 2.0 beziehen, erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 % (Bestandskundenrabatt; nicht mit anderen Vergünstigungen kombinierbar).
Bei ausgewählten Trainings gewährt AS+ einen Rabatt bei einer Buchung von mindestens drei Teilnehmenden für dasselbe Training. Dieser kann alternativ in einer von den beiden folgenden Varianten ausgestaltet sein:
- „1+1=3“: Mit diesem Rabatt haben Kunden bei Buchung von drei Teilnehmenden für dasselbe Training lediglich den Teilnahmebeitrag für zwei Teilnehmende zu entrichten (Mengenrabatt; nicht mit anderen Vergünstigungen kombinierbar). Dieser Mengenrabatt gilt auch für ein Vielfaches von drei angemeldeten Teilnehmenden für dasselbe Training. Beispielsweise ist also bei einer Buchung von sechs Teilnehmenden für dasselbe Training lediglich der Teilnahmebeitrag für vier Teilnehmende zu entrichten.
- Unternehmensrabatt: Hierbei erhalten Kunden einen Rabatt in Höhe von 10 % (nicht mit anderen Vergünstigungen kombinierbar).
Darüber hinaus behält AS+ sich das Recht vor, weitere Vergünstigungen in unterschiedlichen Ausgestaltungen für ausgewählte Trainings zu gewähren (etwa als Promotion mit entsprechendem Code, als Frühbucheraktion oder bei Buchung von Restplätzen). Details zu derartigen Sonderkonditionen (einschließlich dazu, ob eine Kombination mit anderen Vergünstigungen möglich ist) werden dem Kunden im Einzelfall an entsprechender Stelle zur Verfügung gestellt.
5.3 Zahlungsziel bei kurzfristiger Buchung
Sofern die Buchung weniger als 30 Kalendertage vor Trainingsbeginn erfolgt, ist die Rechnung jedenfalls vor Trainingsbeginn zu begleichen.
5.4 Folgen bei Zahlungsverzug
Sofern der Kunde die Rechnung bis zum Trainingsbeginn nicht beglichen hat, ist AS+ berechtigt, die vom Kunden angemeldeten Teilnehmenden von der Teilnahmeliste zu streichen. In diesem Fall hat der Kunde Stornogebühren gemäß Punkt 3.1 dieser BG-Trainings zu entrichten.
5.5 Nicht-Teilnahme oder Verspätung angemeldeter Teilnehmender
Bei Nicht-Teilnahme oder Verspätung der angemeldeten Person(en) hat der Kunde keinen Anspruch auf (auch bloß anteilige) Erstattung des Entgelts. In diesem Fall hat der Kunde Stornogebühren gemäß Punkt 3.1 dieser BG-Trainings zu entrichten.
6 Trainingsunterlagen
Allfällige zu einem konkreten Training zugehörige Trainingsunterlagen und/oder Normen können in physischer und/oder digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Allfällige zu einem konkreten Training zugehörige Fachliteratur wird in physischer Form zur Verfügung gestellt.
Bei (auch kurzfristiger) Storno eines Trainings gilt: Bereits zugesandte digitale Trainingsunterlagen sind zu löschen, bereits zugesandte physische Trainingsunterlagen sind an AS+ zu retournieren.
Bei (auch kurzfristiger) Bekanntgabe von Ersatzteilnehmenden gilt: Sollte die ursprünglich angemeldete Person bereits physische Trainingsunterlagen erhalten haben, sind diese im Original an den oder die Ersatzteilnehmende:n zu übergeben. Digitale Trainingsunterlagen erhalten Ersatzteilnehmende direkt von AS+ zugesandt. Sollte die ursprünglich angemeldete Person bereits digitale Trainingsunterlagen erhalten haben, hat sie diese zu löschen.
7 Digital bzw. hybrid abgehaltene Trainings
7.1 Technische Voraussetzungen und Systemanforderungen
Für die virtuelle Teilnahme an einem digital bzw. hybrid abgehaltenen Training müssen folgende Anforderungen erfüllt sein, die im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden und der jeweiligen Teilnehmenden liegen:
- Internetzugang
- Browser
Die virtuelle Teilnahme funktioniert entweder als Web-Applikation mit jedem gängigen, aktuellen Browser oder über eine Software für Online-Meetings.
AS+ ist berechtigt, die virtuelle Teilnahme von bestimmten bzw. höheren Systemanforderungen abhängig zu machen, sofern dies aus technischer oder rechtlicher Sicht nötig ist und der Kunde hierüber entsprechend im Voraus informiert wird.
7.2 Störungen bei der Übertragung
AS+ kann eine unterbrechungsfreie Übertragung nicht gewährleisten, soweit diese nicht ihrer Sphäre zuzurechnen ist.
8 Pflichten des Kunden
8.1 Geheimhaltung der Zugangsdaten
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche seiner Teilnehmenden ihre jeweiligen Zugangsdaten geheim halten und nicht an Dritte weitergeben. Account-Sharing (das ist die Verwendung ein- und desselben Zugangs zur virtuellen Teilnahme durch verschiedene physische Personen) ist unzulässig. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es sich bei dieser Bestimmung um eine wesentliche vertragliche Verpflichtung des Kunden handelt. Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht betreffend die Zugangsdaten durch einen einzelnen Teilnehmenden wird dem Kunden wie dessen eigenes Verhalten zugerechnet und berechtigt AS+ zur außerordentlichen Kündigung.
8.2 Verfolgung von Rechtsverletzungen
Der Kunde hat AS+ bei der Verfolgung von allfälligen Rechtsverletzungen bestmöglich zu unterstützen.
Besondere Geschäftsbedingungen der Austrian Standards plus GmbH für meinNormenAbo (B2B)
Stand: 21.6.2024
1 Anwendungs- und Geltungsbereich
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen für meinNormenAbo („BG-mNA“) gelten in Ergänzung zu den AGB von AS+ für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen AS+ und dem Kunden über die Nutzung des Online-Dienstes meinNormenAbo. Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen den AGB von AS+ und diesen BG-mNA geht die entsprechende Bestimmung dieser BG-mNA vor.
Der Online-Dienst meinNormenAbo richtet sich ausschließlich an Kunden, bei denen es sich nicht um Verbraucher handelt (reine B2B-Geschäfte).
Eine Nutzung des Online-Dienstes meinNormenAbo setzt neben dem Akzeptieren der AGB und BG-mNA auch das Akzeptieren der Nutzungsbedingungen von AS+ für deren Online-Dienste („NB“) voraus.
2 Leistungs- und Funktionsumfang
2.1 Pakete
2.1.1 Paket Basic (für Einsteiger:innen)
Im Paket Basic sind folgende Funktionen enthalten:
- Lesezugang
- Aktuelle ÖNORMEN
- Deutsche Sprachfassungen
2.1.2 Paket Advanced (für Fortgeschrittene)
Im Paket Advanced sind folgende Funktionen enthalten:
- Lesezugang
- Aktuelle ÖNORMEN
- Gewählte Sprachfassung (Deutsch oder Englisch)
- Historische ÖNORMEN
- Hinweis „Im Gesetz zitiert“
- Normative Verweisungen
- Fachgebietsfilter
2.2 Optionale Erweiterungen
Optionale Erweiterungen können unabhängig vom ausgewählten Paket zugebucht werden, eine separate Buchung lediglich von optionalen Erweiterungen ist jedoch nicht möglich. Der für das jeweils ausgewählte Paket gültige Leistungs- und Funktionsumfang erstreckt sich auch auf die optionale Erweiterung. Das betrifft insbesondere die verfügbare(n) Sprachfassung(en) des jeweiligen Erweiterungsportfolios sowie die Verfügbarkeit historischer (zurückgezogener) Dokumente im jeweiligen Erweiterungsportfolio.
Die Zubuchung optionaler Erweiterungen kann sowohl zu Beginn des Leistungszeitraums als auch danach erfolgen.
Beim erstmaligen Erscheinen neuer optionaler Erweiterungen ist es technisch bedingt möglich, dass sämtliche Pakete vorübergehend umfassendere Leistungen und/oder Funktionen (ausschließlich betreffend die jeweilige Erweiterung) aufweisen als vom gültigen Leistungs- und Funktionsumfang abgedeckt (etwa vorübergehende Abrufbarkeit sämtlicher Sprachfassungen in den Paketen Basic und Advanced). Dem Kunden erwachsen hieraus weder Zusatzkosten noch ein Rechtsanspruch auf die Beibehaltung des umfassenderen Leistungs- und Funktionsumfangs. Nach Abschluss der technischen Implementation steht das Erweiterungsportfolio im gültigen Leistungs- und Funktionsumfang des ausgewählten Pakets zur Verfügung.
2.3 Änderungen des Leistungs- und Funktionsumfangs
AS+ ist berechtigt, meinNormenAbo zu ändern und insbesondere auch dessen Leistungs- und Funktionsumfang einzuschränken oder von bestimmten bzw. höheren Systemanforderungen abhängig zu machen, sofern dies aus technischer oder rechtlicher Sicht nötig ist und der Kunde hierüber entsprechend im Voraus informiert wird.
AS+ ist jedenfalls jederzeit berechtigt, den Leistungs- und Funktionsumfang von meinNormenAbo auszudehnen bzw. zu erweitern.
3 Abrufbares (ÖNORM-)Portfolio
3.1 Grundportfolio
Der Kunde kann in meinNormenAbo unabhängig vom ausgewählten Paket folgende aktuelle (nicht zurückgezogene) Dokumente von Austrian Standards abrufen:
- ÖNORM,
- ÖNORM EN,
- ÖNORM EN ISO,
- ÖNORM ISO/IEC,
- ONR,
- ONR CEN/TS,
- ONR ISO/TS und
- die dazugehörigen Beiblätter.
3.2 Portfolio Paket Advanced
Zusätzlich zum Grundportfolio enthält das Paket Advanced auch die historischen (zurückgezogenen) Versionen der vom Grundportfolio umfassten Dokumente.
3.3 Optionales OVE-Erweiterungsportfolio
Bei Zubuchung der optionalen OVE-Erweiterung kann der Kunde unabhängig vom ausgewählten Paket folgende aktuelle (nicht zurückgezogene) Dokumente abrufen:
- OVE,
- ÖVE,
- ÖVE/ÖNORM und
- die national übernommenen ETSI-Standards.
Hiervon ausdrücklich ausgenommen ist die OVE E 8101.
Bei Zubuchung der optionalen OVE-Erweiterung zum Paket Advanced sind auch die historischen (zurückgezogenen) Versionen des OVE-Erweiterungsportfolios abrufbar.
3.4 Darstellung des abrufbaren (ÖNORM-)Portfolios
Für die Darstellung des abrufbaren ÖNORM-Portfolios kann jeder User zwischen PDF-Ansicht und Document View (Anzeige der Inhalte im XML-Format) wählen. In manchen Fällen kann es aus technischen Gründen zu Abweichungen zwischen PDF-Ansicht und Document View-Anzeige kommen, wobei die PDF-Ansicht den Norminhalt jedenfalls korrekt wiedergibt. Eine derartige Abweichung stellt ausdrücklich keinen Mangel im Sinne des Gewährleistungsrechtes dar.
Meldungen solcher Abweichungen können durch Kunden und User an den Customer Service von AS+ ([email protected]) erstattet werden.
Die Darstellung optionaler Erweiterungsportfolios erfolgt in der Regel in der PDF-Ansicht.
4 Anzahl der verfügbaren User-Lizenzen
Die Mindestanzahl der verfügbaren User-Lizenzen richtet sich nach der Größe des Unternehmens:
Unternehmensgröße |
Anzahl der User-Lizenzen (Pakete Basic und Advanced) |
1-30 Mitarbeitende |
1 |
31-100 Mitarbeitende |
2 |
101-250 Mitarbeitende |
4 |
> 250 Mitarbeitende |
AS+ erstellt ein auf die Bedürfnisse des Kunden maßgeschneidertes Angebot. |
Zur Ermittlung der Unternehmensgröße wird für dieses Service die durchschnittliche Gesamtmitarbeitendenanzahl während des Geschäftsjahres (kurz: durchschnittliche Mitarbeitendenanzahl) herangezogen. Die durchschnittliche Mitarbeitendenanzahl umfasst vollzeitäquivalente Mitarbeitende (inklusive Teilzeitbeschäftigte im Verhältnis ihres Beschäftigungsausmaßes) und Lehrlinge, nicht jedoch Leiharbeiter:innen. Im Mehrheitseigentum des Kunden stehende Tochtergesellschaften sind bei der Ermittlung der Unternehmensgröße zu berücksichtigen. Bei grenzüberschreitenden Gesellschaftskonstruktionen wenden Sie sich bitte an den Customer Service von AS+ ([email protected]).
Bei Bedarf können über die Mindestanzahl der verfügbaren User-Lizenzen hinaus noch weitere User-Lizenzen zugebucht werden.
5 Entgelt und Abrechnungszeitraum
5.1 Zusammensetzung des Entgelts
Das Entgelt richtet sich nach folgenden Faktoren:
- ausgewähltes Paket,
- Unternehmensgröße (Mitarbeitendenanzahl),
- gewählte Mindestvertragsbindung (ein, drei oder fünf Jahre),
- allfällige zusätzliche User-Lizenzen (über die anhand der Unternehmensgröße ermittelte Mindestanzahl der verfügbaren User hinaus) sowie
- allenfalls gewählte optionale Erweiterungen.
5.2 Vergünstigungen
Mitglieder von Austrian Standards International sowie effects 2.0-Kunden erhalten einen Rabatt in Höhe von 10 % (Mitglieder- bzw. Bestandskundenrabatt; nicht miteinander kombinierbar).
Bei einer Mindestvertragsbindung von drei Jahren erhalten Kunden einen Rabatt in Höhe von 10 % im Vergleich zu einer einjährigen Mindestvertragsbindung, bei einer Mindestvertragsbindung von fünf Jahren einen Rabatt in Höhe von 20 % im Vergleich zu einer einjährigen Mindestvertragsbindung (mit Mitglieder- bzw. Bestandskundenrabatt kombinierbar).
Bei Zubuchung weiterer User-Lizenzen gewährt AS+ dem Kunden in jenen Fällen, in denen die weiteren User-Lizenzen zu einem ermäßigten Preis erhältlich sind, diesen ermäßigten Preis auch für die im gewählten Paket bereits inkludierten User-Lizenzen (mit Mitglieder- bzw. Bestandskundenrabatt sowie mit Rabatt bei höherer Mindestvertragsbindung kombinierbar).
5.3 Rechnungslegung und Abrechnungszeitraum
Die Rechnungslegung erfolgt jährlich in voller Höhe im Voraus für das jeweilige Leistungsjahr (gerechnet von dem Zeitpunkt an, in welchem der Zugang zu meinNormenAbo aktiviert wurde). Das Zahlungsziel beträgt 30 Kalendertage netto ab Rechnungseingang.
Auf der Rechnung wird der für das gesamte Leistungsjahr fällige Gesamtbetrag ausgewiesen, es erfolgt keine weitere Aufschlüsselung nach Monaten oder Anzahl der User-Lizenzen.
Eine Änderung der Mitarbeitendenanzahl im Laufe des jeweiligen Leistungsjahres, welche zu einer Reduktion der User-Lizenzen führen würde, kann bei der Abrechnung nicht mitberücksichtigt werden.
Bucht der Kunde während eines laufenden Leistungsjahres optionale Erweiterungen zu, ist AS+ berechtigt, das hierauf entfallende aliquote Entgelt im Voraus für das restliche Leistungsjahr gesondert in Rechnung zu stellen, wobei ein allenfalls angefangener Leistungsmonat in voller Höhe berücksichtigt wird. Für das darauffolgende (erste volle) Leistungsjahr wird eine Gesamtrechnung gelegt.
5.4 Einführungsaktion
Bei einer Anmeldung bis zum 30.6.2023 hat AS+ dem Kunden unabhängig vom gewählten Paket, der Unternehmensgröße, der gewählten Mindestvertragsbindung und allenfalls zusätzlich gebuchten User-Lizenzen freiwillig und einmalig einen zusätzlichen Monat der Nutzung gewährt ohne, dass dafür ein Entgelt anfällt („Gratismonat“). Dieser Gratismonat kann nicht in bar abgelöst oder ausgezahlt werden, ein Rechtsanspruch auf den Gratismonat besteht nicht.
Bei vorzeitiger, aus berechtigtem Grund erfolgender Vertragsauflösung durch den Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsbindung wird der Gratismonat aliquot (Verhältnis der tatsächlichen Vertragsdauer zur Mindestvertragsbindung) gekürzt.
Bei vorzeitiger, aus berechtigtem Grund erfolgender Vertragsauflösung durch AS+ vor Ablauf der Mindestvertragsbindung entfällt der Gratismonat.
5.5 Preisanpassung und Wertsicherung
Das Entgelt ist wertgesichert und erhöht sich im selben Maß wie der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt veröffentlichte VPI 2020. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage der Wertsicherung, der diesem Index am nächsten kommt.
Die jährliche wertgesicherte Anpassung des Entgeltes wird nach Veröffentlichung der durchschnittlichen prozentuellen Steigerung des Index des Vorjahres, mit Wirkung für den nächsten vollständigen Leistungszeitraum vorgenommen. Beispielsweise wird also bei einem Vertrag, dessen Leistungszeitraum am 5.9.2023 beginnt, eine erstmalige Indexanpassung zum 5.9.2024 vorgenommen. Für die Berechnung der Schwankungen der Indexzahl VPI 2020 wird der jeweilige Jahresdurchschnitt der Indexzahl angewendet.
6 Vertragslaufzeit, Leistungszeitraum und Kündigung
6.1 Vertragslaufzeit
Vereinbarungen über die Nutzung von meinNormenAbo werden auf unbestimmte Zeit geschlossen (unbefristeter Vertrag).
6.2 Leistungszeitraum
Für Abrechnung und Kündigungsfristen ist nicht das Datum des Zustandekommens des Vertrags, sondern grundsätzlich der Leistungszeitraum maßgeblich. Der Leistungszeitraum beginnt mit Aktivierung des Zugangs zu meinNormenAbo, worüber der Kunde per E-Mail informiert wird. Die Freischaltung erfolgt in der Regel spätestens fünf Werktage nach Absenden seines Vertragsangebots.
6.3 Ordentliche Kündigung, Kündigungsfrist
Eine ordentliche Kündigung ist nach Ablauf der vom Kunden gewählten Mindestvertragsbindung (beginnend mit dem Leistungszeitraum) jährlich unter Einhaltung einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende des jeweiligen Leistungsjahres möglich. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Kündigung fristgerecht abgeschickt wird.
Hat sich der Kunde (etwa im Rahmen der Einführungsaktion für meinNormenAbo) eine bestimmte Dauer der Gratisnutzung von meinNormenAbo gesichert, ist der Kündigungstermin unter Berücksichtigung der entsprechenden Dauer der Gratisnutzung ab Beginn des Leistungszeitraums zu ermitteln. Beispielsweise ist also ein mit einem Jahr Mindestvertragsbindung abgeschlossener Vertrag mit einem Monat Gratisnutzung (Einführungsaktion), zu welchem der Leistungszeitraum am 5.6.2023 beginnt, erstmalig zum 4.7.2024 kündbar; das Kündigungsschreiben müsste spätestens am 4.4.2024 abgeschickt werden.
6.4 Außerordentliche Kündigung
Die Möglichkeit der sofortigen Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) bleibt AS+ ebenso wie dem Kunden unbenommen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Seite eine wesentliche vertragliche Verpflichtung verletzt und diese Verletzung trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Kalendertagen durch die andere Seite mittels eingeschriebenem Brief innerhalb dieser Frist nicht behoben wird,
- wenn die Preisanpassung oder Wertsicherung eine Erhöhung von mehr als 10 % im Vergleich zum Vorjahr bewirkt, wobei der Kunde eine außerordentliche Kündigung aus diesem Grund innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der neuen Rechnung bei sonstiger Verfristung des Kündigungsgrundes geltend machen muss, oder
- wenn sich die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten innerhalb des Kunden entscheidend ändern.
6.5 Folgen der Kündigung
Nach Beendigung des meinNormenAbo ist kein weiterer Zugriff mehr auf das abrufbare (ÖNORM-)Portfolio (sowie auf allenfalls vom Kunden eingefügte Kommentare) möglich.
6.6 Teilkündigung von optionalen Erweiterungen
Die Teilkündigung von optionalen Erweiterungen ist nach Ablauf der vom Kunden gewählten Mindestvertragsbindung (beginnend mit dem Leistungszeitraum; bei nachträglicher Zubuchung optionaler Erweiterungen verlängert sich eine allenfalls noch aufrechte Mindestvertragsbindung nicht) jährlich unter Einhaltung einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende des jeweiligen Leistungsjahres möglich. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Teilkündigung fristgerecht abgeschickt wird. Die Folgen der Kündigung gemäß Punkt 6.5 dieser BG-mNA gelten sinngemäß.
7 Pflichten des Kunden
7.1 Informationen zur Unternehmensgröße
Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber AS+ vollständige und richtige Angaben über seine Unternehmensgröße zu tätigen und AS+ über relevante Änderungen seiner Unternehmensgröße zu informieren. Gibt der Kunde falsche oder unvollständige Informationen an oder unterlässt er es, eine relevante Änderung der Unternehmensgröße mitzuteilen, ist AS+ zur außerordentlichen Kündigung sowie zur Nachverrechnung auf Basis der tatsächlichen Unternehmensgröße für den gesamten Leistungszeitraum berechtigt.
7.2 Geheimhaltung der Zugangsdaten
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche seiner User ihre jeweiligen Zugangsdaten geheim halten und nicht an Dritte weitergeben. Account-Sharing (das ist die Verwendung ein- und desselben Zugangs zum Online-Dienst durch verschiedene physische Personen) ist unzulässig. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es sich bei dieser Bestimmung um eine wesentliche vertragliche Verpflichtung des Kunden handelt. Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht betreffend die Zugangsdaten durch einen einzelnen User wird dem Kunden wie dessen eigenes Verhalten zugerechnet und berechtigt AS+ zur außerordentlichen Kündigung.
7.3 Systemintegrität
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche seiner User den Online-Dienst lediglich auf eine solche Art nutzen, dass dadurch weder der Betrieb des Online-Dienstes selbst noch der Server oder Netzwerke, die für die Bereitstellung des Online-Dienstes genutzt werden, beeinträchtigt oder unterbrochen werden. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es sich bei dieser Bestimmung um eine wesentliche vertragliche Verpflichtung des Kunden handelt. Eine derartige Beeinträchtigung oder Unterbrechung durch einen einzelnen User wird dem Kunden wie dessen eigenes Verhalten zugerechnet und berechtigt AS+ zur außerordentlichen Kündigung.
7.4 Rechtliche Einschränkungen
Der Kunde hat rechtliche Einschränkungen (etwa aufgrund einer separaten Nutzungslizenzvereinbarung) im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Zugangs sowie des abrufbaren (ÖNORM-)Portfolios (Dokumente und Inhalte, einschließlich Metadaten) zu beachten. Der Kunde hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche seiner User diese Verpflichtung einhalten. Insbesondere sind folgende Handlungen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung unzulässig:
- das Herunterladen, Abspeichern oder auf sonstige Weise Vervielfältigen von Daten aus dem Online-Dienst,
- das manuelle oder automatisierte Exportieren von Daten aus dem Online-Dienst (Data-Mining) sowie das (Weiter-)Verarbeiten solcher Daten,
- das Importieren von Daten aus dem Online-Dienst in sonstige Systeme, Datenbanken oder Anwendungen (einschließlich künstliche Intelligenz, wie etwa Large Language Models),
- das Bearbeiten von Daten aus dem Online-Dienst,
- die Nutzung von Metadaten außerhalb des Online-Dienstes,
- die Weitergabe von Inhalten aus dem abrufbaren Portfolio oder von Metadaten (Verbreitung ebenso wie Zurverfügungstellung) sowie
- die Verwendung exportierter Daten außerhalb des (sachlichen und örtlichen) Regelungsumfangs einer separaten Nutzungslizenzvereinbarung.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es sich bei dieser Bestimmung um eine wesentliche vertragliche Verpflichtung des Kunden handelt. Ein Verstoß hiergegen durch einen einzelnen User wird dem Kunden wie dessen eigenes Verhalten zugerechnet und berechtigt AS+ zur außerordentlichen Kündigung.
7.5 Verfolgung von Rechtsverletzungen
Der Kunde hat AS+ bei der Verfolgung von allfälligen Rechtsverletzungen bestmöglich zu unterstützen.
Nutzungsbedingungen der Austrian Standards plus GmbH für deren Online-Dienste
Stand: 21.6.2024
1 Anwendungs- und Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen („NB“) gelten in Ergänzung zu den AGB und den gegebenenfalls im Einzelfall anwendbaren, entsprechenden Besonderen Geschäftsbedingungen („BG“) von AS+ für die Nutzung der von der Austrian Standards plus GmbH, Heinestraße 38, 1020 Wien („AS+“) zur Verfügung gestellten Online-Dienst durch deren Kunden („Kunde“, Vertragspartner von AS+) und durch einzelne Nutzer:innen („User“, bestimmte physische Person, die über einen Account bzw. Online-Zugang verfügt und damit vom Kunden gebuchte Online-Dienste von AS+ nutzt). Bei inhaltlichen Abweichungen zwischen den BG von AS+ und diesen NB geht die entsprechende Bestimmung dieser NB vor.
AS+ stellt den Online-Zugriff auf die angebotenen Online-Dienste ausschließlich auf Basis dieser NB zur Verfügung.
Diese NB gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden oder des Users gelangen nicht zur Anwendung und werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn AS+ nicht ausdrücklich widerspricht.
2 Sicherheit und Datenschutz
AS+ hält selbstverständlich höchste Sicherheits- und Datenschutzstandards ein und setzt für den Betrieb der Online-Dienste ausschließlich Server an österreichischen Standorten ein. Details dazu können der Datenschutzerklärung von AS+ unter https://www.austrian-standards.at/de/datenschutz/datenschutzerklaerung entnommen werden.
3 Technische Voraussetzungen und Systemanforderungen
Für die Nutzung der Online-Dienste müssen folgende Anforderungen erfüllt sein, die im ausschließlichen Verantwortungsbereich des Kunden und seiner jeweiligen User liegen:
- Internetzugang
- Browser
Die Online-Dienste funktionieren als Web-Applikationen mit jedem gängigen, aktuellen Browser.
AS+ ist berechtigt, einzelne Online-Dienste von bestimmten bzw. höheren Systemanforderungen abhängig zu machen, sofern dies aus technischer oder rechtlicher Sicht nötig ist und der Kunde hierüber entsprechend im Voraus informiert wird.
4 Online-Zugang
4.1 Verfügbarkeit und Zugriff
Der Zugriff auf den jeweiligen Online-Dienst und ein darin allenfalls abrufbares (ÖNORM‑)Portfolio steht grundsätzlich sieben Tage die Woche und 24 Stunden pro Tag zur Verfügung. Der Zugriff kann insbesondere im Zuge von Wartungen, technischen Maßnahmen und Weiterentwicklungen kurzfristig beschränkt sein.
4.2 Zulässige E-Mail-Adressen für den Online-Zugang
Eine einzelne User-Lizenz darf stets nur von einer bestimmten physischen Person benutzt werden (Prinzip des „Named User“). Aus diesem Grund dürfen der Kunde und seine jeweiligen User für Anlage und Nutzung eines Online-Zugangs lediglich personenbezogene E-Mail-Adressen verwenden. Die Verwendung von allgemeinen, nicht auf einzelne Personen bezogenen E-Mail-Adressen (beispielsweise [email protected] oder [email protected]) für einen Online-Zugang ist unzulässig.
4.3 Geheimhaltung der Zugangsdaten
Der User hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche seiner User diese Verpflichtung einhalten. Account-Sharing (das ist die Verwendung ein- und desselben Zugangs zum jeweiligen Online-Dienst durch verschiedene physische Personen) ist unzulässig.
4.4 Sperre des Online-Zugangs
Stellt AS+ einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder eine missbräuchliche Verwendung durch einen bestimmten User fest, ist AS+ unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, den Online-Zugang des jeweiligen Users (abhängig von der Schwere des Verstoßes und davon, ob bereits in der Vergangenheit Verstöße vorgekommen sind, entweder vorübergehend oder auch dauerhaft) zu sperren. AS+ informiert den Kunden per E-Mail über die Sperre der Zugangsdaten eines seiner User.
5 Systemintegrität
Der User hat den jeweiligen Online-Dienst lediglich auf eine solche Art zu nutzen, dass dadurch weder der Betrieb des Online-Dienstes selbst noch der Server oder Netzwerke, die für die Bereitstellung des Online-Dienstes genutzt werden, beeinträchtigt oder unterbrochen werden. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche seiner User diese Verpflichtung einhalten.
6 Rechtliche Einschränkungen
Der User hat rechtliche Einschränkungen (etwa aufgrund einer separaten Nutzungslizenzvereinbarung) im Zusammenhang mit der Nutzung des jeweiligen Online-Dienstes, seines Online-Zugangs sowie des abrufbaren (ÖNORM-)Portfolios (Dokumente und Inhalte, einschließlich Metadaten) zu beachten. Insbesondere sind folgende Handlungen ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung unzulässig:
- das Herunterladen, Abspeichern oder auf sonstige Weise Vervielfältigen von Daten aus dem Online-Dienst,
- das manuelle oder automatisierte Exportieren von Daten aus dem Online-Dienst (Data-Mining) sowie das (Weiter-)Verarbeiten solcher Daten,
- das Importieren von Daten aus dem Online-Dienst in sonstige Systeme, Datenbanken oder Anwendungen (einschließlich künstliche Intelligenz, wie etwa Large Language Models),
- das Bearbeiten von Daten aus dem Online-Dienst,
- die Nutzung von Metadaten außerhalb des Online-Dienstes,
- die Weitergabe von Inhalten aus dem abrufbaren Portfolio oder von Metadaten (Verbreitung ebenso wie Zurverfügungstellung) sowie
- die Verwendung exportierter Daten außerhalb des (sachlichen und örtlichen) Regelungsumfangs einer separaten Nutzungslizenzvereinbarung.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche seiner User diese Verpflichtung einhalten.
7 Meldung von potenziell rechtswidrigen Inhalten
User und Dritte können von (anderen) Usern bereitgestellte Informationen (hochgeladene Inhalte) oder sonstige vorhandene Einzelinformationen in den Online-Diensten, sofern sie diese als rechtswidrige Inhalte ansehen, unter Angabe näherer Details per E-Mail an [email protected] melden. Das gilt insbesondere auch für den Fall, dass der User oder Dritte vermeintlich illegale Inhalte im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG („Gesetz über digitale Dienste“, „Digital Services Act“) in einem der Online-Dienste von AS+ vermutet. Jede derartige Meldung wird durch entsprechend geschulte Mitarbeitende von AS+ zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv überprüft, bevor weitere Schritte wie etwa die Einschränkung des Zugriffs auf die oder das Löschen der Information ergriffen werden. Die Person, die eine solche Meldung erstattet hat, wird über das Ergebnis der Überprüfung informiert. Automatisierte Entscheidungsfindungen werden für solche Meldungen nicht eingesetzt.
8 Änderungsvorbehalt
AS+ behält sich Änderungen dieser NB vor, soweit dies aus sachgerechten Gründen (z.B. zur Anpassung an geänderte rechtliche, organisatorische oder technische Umstände oder aus anderen gleichwertigen Gründen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Der Kunde wird hierüber mindestens einen Monat im Voraus in Textform benachrichtigt. Innerhalb eines Monats ab der Benachrichtigung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag, welcher von den Änderungen betroffen ist, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch und ist er auf diese Rechtsfolge in der Benachrichtigung über die Änderung hingewiesen worden, wird der betreffende Vertrag zu den geänderten Regelungen fortgeführt.
9 Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit von Teilen dieser NB bleibt die Wirksamkeit des Rests unberührt.
Für B2B-Geschäfte gilt: Die unwirksame Klausel wird in einem solchen Fall einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die ihr wirtschaftlich und in ihrer Intention am nächsten kommt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zertifizierungsstelle der Austrian Standards plus GmbH
Ausgabe 3.1, Stand: 1.4.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bezug von IEC-Dokumenten
DIE VERÖFFENTLICHUNGEN VON IEC UND DIE DAZUGEHÖRIGEN INFORMATIONEN SIND URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT. INDEM SIE DIE DATEN AUF IHREN COMPUTER LADEN, AKZEPTIEREN SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES. FALLS SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZVERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN SIND, IST IHNEN DER ZUGANG ZU DEN MATERIALIEN NICHT GESTATTET.
1. Lizenz
1.1. Die International Electrotechnical Commission (einschließlich des IEC Zentralbüros und/oder der nationalen Komitees von IEC (nachfolgend "IEC" genannt) räumt Ihnen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und nach Zahlung der jeweiligen Vergütungen das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die hierin enthaltenen Materialien (das "Produkt") zu nutzen. Ihre Produktlizenz ist wie folgt beschränkt:
1.1.1. Dieser Lizenzvertrag überträgt Ihnen kein Eigentumsrecht an dem Produkt, sondern lediglich ein beschränktes Nutzungsrecht, das jederzeit gemäß den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages widerrufen werden kann. Sie sind berechtigt, eine Papierkopie für Ihren persönlichen Bedarf zu erstellen. Eine andere Form der Nutzung einschließlich der Erstellung von Kopien oder Auszügen des Inhalts ist nicht gestattet.
1.1.2. (a) gilt für Einzelnutzerlizenz: Sie dürfen eine Kopie des Produktes auf einem einzigen Computer speichern, der Ihnen gehört, von Ihnen gemietet oder anderweitig von Ihnen kontrolliert wird. Falls der Computer nicht mehr betriebsfähig ist und sie deshalb nicht in der Lage sind, das Produkt zu nutzen, dürfen Sie das Produkt auf einen anderen Computer übertragen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Produkt von dem Computer, auf dem es ursprünglich gespeichert war, gelöscht wurde und dass die Nutzung des Produktes auf dem Ersatzcomputer den Bedingungen dieses Vertrages entspricht. Die gleichzeitige Nutzung auf zwei oder mehr Computern sowie die Nutzung in einem lokalen Netzwerk oder anderen Netzwerk sind nicht gestattet. Sie sind nicht berechtigt, das Produkt mit einem anderen Produkt zu verbinden, anzupassen, zu übersetzen, zu überarbeiten, zu vermieten, zu verkaufen, unterzulizensieren oder auf andere Weise zu übertragen. Ihnen ist ferner nicht gestattet, die Schutzrechthinweise oder Marken auf dem Produkt zu entfernen. Sie dürfen das Produkt aus schließlich für Backup-Zwecke kopieren.
1.1.2. (b) gilt für Mehrnutzerlizenz (gemeinsam mit einer gesonderten Vereinbarung über die Anzahl der Nutzer): Sie dürfen eine Kopie des Produktes auf einem einzigen Computer speichern, der Ihnen gehört, von Ihnen gemietet oder anderweitig von Ihnen kontrolliert wird. Falls der Computer nicht mehr betriebsfähig ist und sie deshalb nicht in der Lage sind, das Produkt zu nutzen, dürfen Sie das Produkt auf einen anderen Computer übertragen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass das Produkt von dem Computer, auf dem es ursprünglich gespeichert war, gelöscht wurde und dass die Nutzung des Produktes auf dem Ersatzcomputer den Bedingungen dieses Vertrages entspricht. Die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Computern sowie die Nutzung in einem lokalen Netzwerk oder anderen Netzwerk ist nur im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung über die Anzahl der Nutzer gestattet. Sie sind nicht berechtigt, das Produkt mit einem anderen Produkt zu verbinden, anzupassen, zu übersetzen, zu überarbeiten, zu vermieten, zu verkaufen, unterzulizensieren oder auf andere Weise zu übertragen. Ihnen ist ferner nicht gestattet, die Schutzrechthinweise oder Marken auf dem Produkt zu entfernen. Sie dürfen das Produkt ausschließlich für Backup-Zwecke kopieren.
1.1.3. Ihnen ist bekannt, dass das Produkt Eigentum des IEC, dem auf der Titelseite des Produktes genannten Urheber ist und dass das Produkt nach Schweizer Urheberrecht und den internationalen Urheberrechtsverträgen geschützt ist. Ihnen ist weiter bekannt, dass alle Rechte, Titel und Ansprüche an und auf das Produkt einschließlich aller gewerblichen Schutzrechte bei IEC liegen und bleiben.
1.1.4. Sie werden IEC oder einem IEC-Beauftragten alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrages sicherzustellen. Falls Sie aufgrund von Handlungen unbeteiligter Dritter gegen die Bedingungen dieses Vertrages verstoßen, werden Sie nach Kräften mit dem IEC und ihren Vertretern zusammenzuarbeiten, um die Beachtung der Bedingungen sicherzustellen.
2. Beschränkte Gewährleistung
2.1. Soweit auf dem Produkt nicht anders vermerkt, gewährleistet IEC ausschließlich gegenüber Ihnen, dass IEC zur Einräumung von Nutzungsrechten an dem Produkt und allen daran bestehenden Urheberrechten und Marken berechtigt ist und dass das Produkt von Rechten Dritter, Ansprüchen und Belastungen frei ist.
2.2. Die ausdrücklichen Gewährleistungen dieser Ziffer 2 stellen die ausschließliche Gewähr hinsichtlich des Produktes dar. IEC macht bzw. stellt keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Gewährleistungen oder Bedingungen (tatsächlicher oder gesetzlicher Art) hinsichtlich eines Produktes. Hierzu gehört auch die Geeignetheit, Richtigkeit und Nutzbarkeit von Informationen oder Meinungen, die in dem Produkt enthalten sind. Die IEC schließt ausdrücklich alle Gewährleistungen betreffend die Vermarktbarkeit sowie die Eignung zu einem bestimmten Zweck aus. Kein leitender Angestellter, Direktor, Arbeitnehmer, Mitglied, Erfüllungsgehilfe, Vertreter oder Verleger des IEC ist berechtigt, die beschränkte Gewährleistung zu verändern, zu erweitern oder zu ergänzen.
3. Freistellung
3.1. Weder die IEC noch ein Erfüllungsgehilfe, Vertreter, Verleger oder Händler des Produktes oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter haftet für das Produkt und sie verpflichten sich, IEC von allen Ansprüchen, Schäden, Forderungen, einer Haftung, Verpflichtungen und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die aufgrund einer Verletzung, eines Schadens oder Produkthaftungsansprüchen einschließlich Personen- und Eigentumsschäden im Zusammenhang mit oder aufgrund der Nutzung oder des Besitzes eines Produktes durch Sie, Ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Vertragspartner entstehen, zu verteidigen und freizustellen.
4. Haftungsbeschränkung
4.1. Sie erklären Sich damit einverstanden, dass die Verpflichtungen und Haftungen von IEC hinsichtlich des Produktes in diesem Vertrag abschließend aufgeführt sind. Sie sind für die Konsequenzen einer Nutzung des Produktes (gleich ob eine solche Nutzung der eingeräumten Lizenz entspricht oder nicht) und einer hieraus entstehenden Nutzung verantwortlich. Gleich ob das IEC von einer möglichen Nutzung informiert wurde, wird weder die IEC noch einer ihrer Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder auf anderer Grundlage für indirekte oder spezielle Schäden, zufällige oder Mangelfolgeschäden, Auslagen, gleich welcher Art und gleich wie sie verursacht wurden, haften, die Sie oder einer ihrer Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter oder Vertragspartner oder Dritte erleiden.
4.2. Falls zu irgendeinem Zeitpunkt ein Dritter die Verletzung von Rechten behauptet oder falls es nach Meinung von der IEC wahrscheinlich ist, dass eine Verletzung von Rechten behauptet wird, ist IEC nach ihrer Wahl und auf eigene Kosten berechtigt, (i) Ihnen das Recht zu einer weiteren Nutzung des Produktes zu verschaffen, (ii) das Produkt oder einen Teil des Produktes so zu bearbeiten oder zu ergänzen, dass keine Schutzrechtsverletzungen mehr zu befürchten sind oder (iii) die Lizenzgebühr zu erstatten. IEC übernimmt keine Haftung für eine Forderung wegen Schutzrechtsverletzung, die hätte vermieden werden können, wenn Sie sich nicht geweigert hätten, das bearbeitete oder ersetzte Produkt, das Ihnen nach Ziffer 4.2 zur Verfügung gestellt oder angeboten wurde, zu nutzen oder wenn Sie auf andere Weise aufgehört hätten, das Produkt zu nutzen. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieses Vertrages und nach Maßgabe dieser Ziffer 4.2 beschränkt sich die Haftung von IEC für Schäden nach dieser Ziffer 4.2 auf den Betrag der Lizenzgebühr, die Sie, für das Produkt, das Gegenstand einer solchen Forderung ist, gezahlt haben.
4.3. Ziffer 4.2 enthält die gesamte Verantwortung von IEC für Schutzrechtsverletzungen und behauptete Schutzrechtsverletzungen, die Dritte, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, betreffend das Produkt geltend machen.
5. Kündigung
Dieser Vertrag kann jederzeit von IEC gekündigt werden, wenn Sie eine Bestimmung dieses Vertrages verletzen. Nach Kündigung dieses Vertrages müssen Sie die Nutzung des Produktes unverzüglich einstellen und innerhalb von zehn (10) Tagen die Daten auf Disketten, soweit vorhanden, an IEC zurückgeben oder schriftlich gegenüber IEC bestätigen, dass Sie das Produkt von Ihrem Computer gelöscht und aus Ihrem Betrieb entfernt haben und dass Ihre Papierkopie vernichtet und keine anderen Fotokopien oder sonstige Kopien zurückbehalten wurden.
6. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt Schweizer Recht und die Gerichte von Genf, Schweiz, sind für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig. IEC behält sich das Recht vor, einen Rechtsstreit gegen Sie nach Schweizer oder lokalen Rechten in Ihrem Land oder in einer Jurisdiktion, in der eine Verletzung dieses Vertrages erfolgt oder sich auswirkt, zu führen.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Dieser Vertrag stellt die gesamten und ausschließlichen Vereinbarungen zwischen IEC und Ihnen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und ersetzt alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und Verträge, die in diesen Vertrag eingeflossen sind. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Unterschrift eines berechtigten Vertreters von IEC und von Ihnen.
7.2. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages, gleich aus welchem Grund, unwirksam ist, ist diese Bestimmung insoweit zu ändern, als dies notwendig ist, um sie durchsetzbar zu machen und diese Entscheidung beeinflusst nicht die Durchsetzbarkeit (i) unter anderen Umständen oder (ii) der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages unter allen Umständen. Die Überschriften können zur Auslegung des Vertrages nicht herangezogen werden.
8. Export
Sie dürfen das Produkt und die zugrundeliegenden Informationen und Technologien nur in Übereinstimmung mit allen schweizerischen und allen anwendbaren Gesetzen und Bestimmungen speichern, exportieren und re-exportieren.