Datensicherheit bei VERSICHERUNGSANGELEGENHEITEN

Die vom Fachverband für Versicherungsmakler:innen und Berater:innen erarbeiteten Verhaltensregeln bieten eine praxisgerechte Anleitung zum Thema Datenschutz.

Die von der WKÖ erarbeiteten Verhaltensregeln spiegeln die Besonderheiten der einzelnen Verarbeitungsbereiche der Versicherungsmaklerbranche und deren besonderen Bedürfnisse wider. Sie präzisieren die Anwendung der DSGVO bzw. deren Umsetzungsbestimmungen im Datenschutzgesetz (DSG) sowie die speziellen Bestimmungen datenschutzrechtlicher Art für Versicherungsmakler gemäß dem Maklergesetz (MaklerG) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VersVG).

Nutzen Sie Wettbewerbsvorteile durch die freiwillige Erklärung an den Verhaltensrichtlinien für Versicherungsmakler:innen teilzunehmen bzw. sich einer Prüfung durch Expert:innen der Überwachungsstelle zu stellen:

  • Vertrauen und Transparenz bei Ihrer Kundschaft durch eine laufende Prüfung der Einhaltung der Verhaltensregeln.
  • Rechtsicherheit als Nachweis für die Erfüllung Ihrer Pflichten als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher.
  • Strafmilderung bei etwaigen allfälligen Verwaltungsstrafen durch die Datenschutzbehörde.

Austrian Standards plus GmbH agiert als Überwachungsstelle im Sinne des Art. 41 DSGVO im Auftrag einzelner Fachverbände der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und ist von der Datenschutzbehörde akkreditiert.

Das erste DSGVO Überwachungsaudit wurde erfolgreich abgeschlossen.
Erfahren Sie mehr über die Vorteile der Zertifizierung im Interview von Frau Elke Berghammer, Geschäftsführerin von CEBCO Versicherungsmakler GmbH, mit „Der Versicherungsmakler“, der Zeitschrift des Fachverbandes.

Für alle Wiener Unternehmen: Holen Sie sich den Gutschein zur Förderung für Überwachung nach den Codes of Conduct der Fachgruppe Wien:

Wie kann ich mein Unternehmen überwachen lassen?

  • Antragstellung
  • Erstüberwachungsprozess
    Erstüberwachung: Der Zweck des erstmaligen Überwachungsaudits ist es, die Umsetzung der Verhaltensrichtlinien einschließlich der Wirksamkeit der diesbezüglichen Maßnahmen der Organisation zu bewerten.
  • Ausstellung des Überwachungszertifikates
    Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung entscheidet die Überwachungsstelle über die Ausstellung des Überwachungszertifikates.
  • Gültigkeit
    Das Überwachungszertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren vorausgesetzt, dass die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Überwachungszertifikates gegeben sind.
  • Verlängerung des Überwachungszertifikats
    Zur Verlängerung des Zertifikates nach Ablauf der regulären Laufzeit muss ein Audit durchgeführt werden.

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