bilanzbuchhalterberufe

Die von der WKÖ erarbeiteten Verhaltensregeln erleichtern eine wirksame Anwendung der DSGVO und beseitigen Rechtsunsicherheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Bilanzbuchhaltungsberufe können sich durch eine Erklärung verpflichten, diese Verhaltensregeln bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhalten und sich durch Austrian Standards überwachen zu lassen. Bei erfolgreicher, aufrechter Überwachung kommt die rechtliche Schutzwirkung der Verhaltensrichtlinien zum Tragen.

Austrian Standards agiert als Überwachungsstelle im Sinne des Art. 41 DSGVO im Auftrag der zuständigen Fachverbände der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und ist von der Datenschutzbehörde akkreditiert.

Wie kann ich mein Unternehmen überwachen lassen?

  • Antragstellung
  • Erstüberwachungsprozess
    Erstüberwachung: Der Zweck des erstmaligen Überwachungsaudits ist es, die Umsetzung der Verhaltensrichtlinien einschließlich der Wirksamkeit der diesbezüglichen Maßnahmen der Organisation zu bewerten.
  • Ausstellung des Überwachungszertifikates
    Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung entscheidet die Überwachungsstelle über die Ausstellung des Überwachungszertifikates.
  • Gültigkeit
    Das Überwachungszertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren vorausgesetzt, dass die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Überwachungszertifikates gegeben sind.
  • Verlängerung des Überwachungszertifikats
    Zur Verlängerung des Zertifikates nach Ablauf der regulären Laufzeit muss ein Audit durchgeführt werden.

 

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