AdressVerlage & Direktmarketingunternehmen

Die von der WKÖ und DMVÖ erarbeiteten Verhaltensregeln bieten für Unternehmen eine praxisgerechte Anleitung zum Thema Datenschutz und sorgen für Rechtssicherheit in der Anwendung der DSGVO.

Gewerbetreibende des Gewerbes der Adressverlage und Direktmarketingunternehmen können sich durch eine Erklärung verpflichten, diese Verhaltensregeln bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in Ausübung des Gewerbes einzuhalten und sich durch Austrian Standards überwachen zulassen. Bei erfolgreicher, aufrechter Überwachung, kommt die rechtliche Schutzwirkung der Verhaltensrichtlinien zum Tragen.

Weiters wird Unternehmen mit aufrechter Überwachung das Datenschutzgütesiegel des DMVÖ verliehen.

Austrian Standards agiert als Überwachungsstelle im Sinne des Art. 41 DSGVO im Auftrag der zuständigen Fachverbände der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und ist von der Datenschutzbehörde akkreditiert.

Wie kann ich mein Unternehmen überwachen lassen?

  • Antragstellung
  • Erstüberwachungsprozess
    Erstüberwachung: Der Zweck des erstmaligen Überwachungsaudits ist es, die Umsetzung der Verhaltensrichtlinien einschließlich der Wirksamkeit der diesbezüglichen Maßnahmen der Organisation zu bewerten.
  • Ausstellung des Überwachungszertifikates
    Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung entscheidet die Überwachungsstelle über die Ausstellung des Überwachungszertifikates.
  • Gültigkeit
    Das Überwachungszertifikat hat eine Gültigkeit von 3 Jahren vorausgesetzt, dass die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Überwachungszertifikates gegeben sind.
  • Verlängerung des Überwachungszertifikats
    Zur Verlängerung des Zertifikates nach Ablauf der regulären Laufzeit muss ein Audit durchgeführt werden.

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