Expert:in ARBEITSRECHT IM PERSONALMANAGEMENT

FUNDIERTE KENNTNISSE IM ARBEITSRECHT NACHWEISEN.

Das Arbeitsrecht ist eine Materie, das nicht nur laufenden Änderungen unterworfen ist, sondern stellt einen wichtigen Grundpfeiler für jedes Unternehmen dar. Fundierte Arbeitsrechtskenntnisse nachzuweisen, ist für Schlüsselpersonal daher unerlässlich.

Als zertifizierte/r Expert:in Arbeitsrecht im Personalmanagement 

  • sind Sie kompetent im Rahmen des Personalmanagements arbeitsrechtliche Fragestellungen
    und diesbezügliche Lösungen zu erarbeiten.
  • kennen Sie die Merkmale und Bestandteile von unterschiedlichen dienstrechtlichen Vertragsverhältnissen.
  • können Sie die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen sowie etwaige Verpflichtungen und Ansprüche aus dienstrechtlichen Vertragsverhältnissen ableiten.

Lassen Sie sich zertifizieren!

 

Das sagen unsere Kunden: Arbeitsrecht mit nicht nur fairen Verhältnissen

 


Voraussetzung

Folgende Voraussetzung muss für die Ausstellung eines Zertifikates erfüllt sein:

  • Nachweis einer facheinschlägigen Ausbildung basierend auf den Inhalten gemäß Abschnitt 2.2 des Zertifizierungsprogramms im Ausmaß von mindestens 40 Wochenstunden ODER Nachweis einer mindestens zweijährigen Praxiserfahrung im Bereich Personalmanagement
  • Ein positives Prüfungsergebnis (gem. Abschnitt 4 Bewertungskriterien des Zertifizierungsprogramms)
     

Die Prüfung

Die schriftliche Prüfung erfolgt online in Form einer Single-Choice-Prüfung mit 45 Fragen.
Die maximale Dauer ist mit 90 Minuten festgelegt.

Die Nutzung von Fachliteratur, Vortragsunterlagen, Mitschriften sowie die Nutzung des Internets (zu Recherchezwecken) ist in den Grenzen des vorgegebenen Zeitrahmens erlaubt.

Mehr Informationen zu Inhalten, Prüfung und Bewertung finden Sie in unserem Zertifizierungsprogramm

Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von 3 Jahren.

 

voraussetzung

Für die Verlängerung des Zertifikates (um weitere 5 Jahre) sind folgende Punkte Voraussetzung:

  • Nachweis von facheinschlägigen Aus- und Weiterbildungen für den gesamten Zertifizierungszyklus im Ausmaß von 24 Stunden  
  • Nachweis über eine einschlägige und aufrechte facheinschlägige Tätigkeit in Form einer Tätigkeitsbeschreibung bzw. Projektbeschreibungen

Mehr Informationen zu der Rezertifizierung finden Sie in unserem Zertifizierungsprogramm.

Stand: 01.02.2024 / Preisänderungen vorbehalten.
* Die Prüfungs- und Zertifikatsgebühr umfasst die Prüfungsgebühr und die Ausstellung eines Zertifikats als PDF. 

ERSTZERTIFIZIERUNG

Die Prüfungen erfolgen ausschließlich online.
Die freien Termine werden Ihnen im Anmeldeprozess angezeigt.

Rezertifizierung

Für Ihre Rezertifizierung schicken Sie einfach das ausgefüllte Antragsformular [email protected] 

Unsere Partner:INNEN in Ausbildung und Entwicklung

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