Expert:in für Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)

Bauprozesse steuern – Qualität sichern – Verantwortung übernehmen
Expert:in für Örtliche Bauaufsicht überwacht Bauausführung und Qualitätsstandards auf der Baustelle anhand von Bauplänen und Abstimmungen vor Ort

Mit der Personenzertifizierung gemäß ISO/IEC 17024 zum/zur „Expert:in für Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)“ können Personen ihre Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten in der Überwachung, Kontrolle und Dokumentation von Bauprojekten offiziell bestätigen lassen – durch die unabhängige Zertifizierungsstelle von Austrian Standards.

Die Zertifizierung im Überblick

Bezeichnung

P03 Expert:in für Örtliche Bauaufsicht (ÖBA)

Gültigkeit

5 Jahre (mit Möglichkeit zur Rezertifizierung)

Prüfungsformat

Präsentation (30 Minuten) und mündliche Wissensprüfung (10 Minuten).

Ziel

Nachweis der Fähigkeit, Bauprojekte im Auftrag des Bauherrn sachgerecht zu überwachen, Kosten und Termine zu kontrollieren, Qualitäts- und Sicherheitsstandards zu sichern und Abnahmen fachgerecht durchzuführen.

Nachgewiesene Kompetenzen

Normative und rechtliche Grundlagen

Kenntnisse der relevanten ÖNORMEN, des ABGB, Bau- und Arbeitsschutzgesetze sowie Werkvertrags- und Haftungsrecht.

Aufgaben, Einsatzbereiche und Verantwortlichkeiten

Fachkompetenz in Koordination, Kontrolle und Kommunikation auf der Baustelle – von der Dokumentation bis zur Rechnungsprüfung.

Bauprojekt-, Vertrags- & Qualitätsmanagement

Sicherstellung von Qualität, Termin- und Kostenkontrolle; Bearbeitung von Leistungsabweichungen und Mängeln gemäß geltenden Vertragsnormen.

Nachgewiesene Kompetenzen im Detail

  • Sie kennen die Grundzüge des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB).
  • Sie verfügen über Kenntnisse der ÖNORMEN B 2061, A 2063, B 2110 und B 2111 sowie aller Werkvertragsnormen.
  • Sie kennen die wesentlichen Regelungen zu Preisermittlung, Vertragsgestaltung, Gewährleistung und Haftung.
  • Sie können Mängel, Schäden und Vollmachtsüberschreitungen rechtlich einordnen.
  • Sie kennen die Anforderungen des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG), Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) und der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV).

  • Sie beschreiben die Aufgaben und Teilleistungen der örtlichen Bauaufsicht klar und nachvollziehbar.
  • Sie identifizieren, bewerten und dokumentieren Gefahrenpotenziale auf der Baustelle und leiten geeignete Präventionsmaßnahmen ein.
  • Sie erstellen und führen baubegleitende Dokumentationen wie Bautagesberichte, Baubuch und weitere Nachweise ordnungsgemäß.
  • Sie prüfen Mehrkostenforderungen, Regieleistungen, Aufmaßermittlungen sowie Rechnungen auf Richtigkeit und Angemessenheit.
  • Sie veranlassen die Behebung von Mängeln und überwachen deren ordnungsgemäße Ausführung.
  • Sie überwachen die Ausführung der Bauleistungen hinsichtlich der Einhaltung von behördlichen Auflagen, Verträgen, Leistungsverzeichnissen, Plänen, technischen Standards sowie relevanten Gesetzen und Vorschriften.
  • Sie koordinieren die örtlichen Vertreter:innen des Auftraggebers, der Auftragnehmer sowie Lieferungen und Leistungen und führen erforderliche Abstimmungen mit den ausführenden Unternehmen durch.
  • Sie verfügen über Kenntnisse zu technischen Anforderungen und Auflagen, etwa in den Bereichen Brandschutz, Nutzungssicherheit, Schall- und Umweltschutz sowie Umgang mit Gefahrenstoffen.
  • Sie handeln bei Gefahr in Verzug entschlossen und üben das Hausrecht aus.

  • Sie führen Abnahmen und Übernahmen fachgerecht durch.
  • Sie erkennen und bearbeiten Qualitätsmängel und Abweichungen.
  • Sie planen Termine, Leistungsfristen und Ressourcen effizient und rechtssicher.
  • Sie kennen Strategien des Vertragsmanagements, insbesondere zur Abwicklung von Leistungsabweichungen.
  • Sie prüfen Dokumentationen auf Vollständigkeit und führen Plausibilitätsprüfungen der Planungsunterlagen durch.

Weitere Informationen

Zertifizierungsprogramm P03
pdf – 229.03 KB

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  • Voraussetzung: Nachweis facheinschlägiger Weiterbildung (mind. 35 Stunden) UND der Nachweis 1. Abschluss einer facheinschlägigen HTL ODER 2. erfolgreichen Ablegung der Baumeisterprüfung ODER 3. einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Bereich der Örtlichen Bauaufsicht ODER 4. mindestens fünfjährige facheinschlägige Berufserfahrung in entsprechend verantwortungsvoller Position
  • Mündliche Prüfung mit Projektpräsentation und Wissensabfrage
  • Das Zertifikat ist 5 Jahre gültig
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