ÖNORM B 1301

Die ÖNORM B 1301 "Objektsicherheitsprüfungen für Nicht-Wohngebäude – Regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und Begutachtungen ― Grundlagen und Checklisten" wurde am 15. April 2016 publiziert.

 

Die vorliegende ÖNORM ist für regelmäßige Prüfroutinen im Rahmen von Sichtkontrollen und zerstörungsfreien Prüfungen für bestehende Nicht-Wohngebäude bzw. Gesamtanlagen anzuwenden. Die Grundlage für die Beurteilung ist der konsensgemäße Zustand des Nicht-Wohngebäudes. Die Objektsicherheits-Prüfroutinen im Sinne der vorliegenden ÖNORM können für Nicht-Wohngebäude des Hochbaus angewendet werden. Wohngebäude gemäß ÖNORM B 1300 sind von dieser ÖNORM ausgenommen. Sowohl die Objektsicherheits-Checklisten als auch die Objektsicherheitsprüfungen sind für Gesamtanlagen und die darauf befindlichen Nicht-Wohngebäude stets individuell zu erarbeiten und zu aktualisieren. Allfällige behördliche Verfahrensschritte sind nicht Gegenstand dieser ÖNORM. Sofern Gesetze und daraus abgeleitete Bestimmungen über Objektsicherheitsprozesse und -prüfungen von Nicht-Wohngebäuden, wie zB für Eisenbahnanlagen und deren Betrieb, abweichende Maßstäbe ansetzen, sind diese vorrangig zu berücksichtigen.

 

Anhang A "Checklisten"

Die folgende Datei beinhaltet eine vollständige Darstellung der Tabellen A.1 bis A.4 des Anhangs A der ÖNORM B 1301:2016 für die Bereiche Technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung und Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren.

OENORM_B1301_Anhang A_Checklisten_2016-04-15.xlsx