Nachbarschaftsdienst 2.0 - Nutzen statt Besitzen

  • Meldungen
05.09.2019

Leisten Geschäftsmodelle der Sharing Economy einen Beitrag zum nachhaltigen Wirtschaften?

Sharing EconomyAutos, Fahrräder, Roller muss man nicht mehr selbst besitzen, sondern kann sie ausleihen und gegen geringes Entgelt damit herumflitzen. Rasenmäher und Bohrmaschine - alles, was die meiste Zeit ungenützt in der Abstellkammer Platz verstellt, kann bei Bedarf ver- bzw. geborgt werden. Offene Bücherregale und Kühlschränke laden dazu ein, etwas einzustellen oder mitzunehmen. Kinderkleidung und Spielsachen werden reihum weitergegeben.

Mittels Teilen sollen Ressourcen geschont und der soziale Gemeinschaftsgedanke gefördert werden. Vermittlungsstellen, die Anbieter und Interessenten zusammenbringen, sind nun nicht mehr die Bassena oder der Stammtisch, sondern digital. Neben privaten und nicht gewinnorientierten nimmt die Bedeutung von kommerziellen Angeboten zu. Die Erstellung und der Betrieb dieser Plattformen sind nicht kostenlos, oft finanzieren sie sich mit Vermittlungsprovisionen oder Premium-Accounts.

Die Schattenseiten sind in Gemeinden wohlbekannt: Tourismusbetriebe und Taxiunternehmen geraten unter Druck, Leihgeräte verstellen die Gehsteige oder landen kaputt als Sondermüll am Straßenrand. Die Wertschöpfung liegt bei einer Plattform im Ausland, die Nachteile werden auf andere abgewälzt.

"Fair Economy" mit Standards

Kann eine Teilungswirtschaft überhaupt fair sein und den Vorschriften aus Steuer,- Konsumentenschutz-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht gerecht werden? Besonders große Anbieter aus den USA sind vermehrt in die Kritik gekommen, da sie heimische Branchen-Standards umgehen und sich der Steuerpflicht entziehen. Mit der Datenschutzgrundverordnung kam 2018 ein weiterer wichtiger Aspekt des europäischen Rechtsrahmens hinzu. Es gibt sowohl in der Gesellschaft als auch in der Politik viele offene Fragen zu Rechtskonformität, Transparenz, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit.

In Reaktion auf diese Herausforderungen der Sharing Economy hat die kanadische Normungsorganisation Standards Council of Canada bereits 2017 einen Workshop organisiert. Daraus ist das ISO Workshop Agreement IWA 27 "Grundprinzipien und Rahmen für die Sharing Economy" entstanden, das Lösungen für wirkungsvolle und effiziente kollaborative Wirtschaftsformen aufzeigt.

Terminologie und Plattform-Management

Die Digitalisierung und mit ihr das Internet der Dinge, die Blockchain, Robotik, Big Data und Künstliche Intelligenz entwickeln sich rasant weiter. Nun wurde das Thema Sharing Economy von ISO durch die Gründung eines Technischen Komitees auf internationale Ebene gehoben. Das TC 324 Sharing Economy besteht derzeit aus Vertretern aller Gesellschaftsbereiche aus 30 Ländern, wobei das Sekretariat vom JISC, dem ISO-Mitglied für Japan, gehalten wird. Die Gründungssitzung fand im Juli 2019 statt und stieß auf sehr großes Interesse.

Einer der ersten Schritte wird darin bestehen, international vereinbarte Grundsätze und Begriffe zu definieren, um ein gemeinsames Verständnis aller an der Sharing Economy Beteiligten zu fördern. Weiters besteht der Plan, Standards für den Betrieb und das Management von Sharing-Economy-Plattformen zu erarbeiten.

Unternehmen, aber auch Einzelpersonen aus Österreich können bei der Erarbeitung dieser neuen Standards selbstverständlich mitreden. Austrian Standards als nationales Mitglied der International Standardization Organization ISO konsolidiert die österreichische Meinung zu diesem Normungsthema.

Interessenten und Interessentinnen melden sich bei der Komitee-Managerin des Österreichischen Spiegelkomitees Dr. Annette Altenpohl-Steurer unter [email protected].

Bibliografie / Infokasten

ISO TC 324 Sharing economy, https://www.iso.org/committee/7314327.html

Die folgenden Dokumente sind Referenzen zur Normung in ISO / TC 324:

  • IWA 27: 2017 Leitprinzipien und Rahmenbedingungen für die Sharing Economy
  • BSI / PAS 202: 2019 Sharing Economy - Betrieb einer Online-Plattform - Spezifikation
  • ISO 10001 bis 10003 Qualitätsmanagement - Kundenzufriedenheit - Leitfaden für Verhaltenskodizes für Organisationen Leitfaden für die Behandlung von Reklamationen in Organisationen Leitfaden für Konfliktlösung außerhalb von Organisationen
  • ISO 10008 Qualitätsmanagement - Kundenzufriedenheit - Leitfaden für den elektronischen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern
  • ISO 20245 Grenzüberschreitender Handel mit Gebrauchtwaren
Medienkontakt
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Mirjana Verena Mully, Head of Communications

Mirjana Verena Mully

Head of Communications