Der Europäische Gerichtshof stellt den urheberrechtlichen Schutz der harmonisierten Normen nicht in Frage

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05.03.2024

Jedoch besteht ein übergeordnetes öffentliches Interesse an ihrer Offenlegung

Heute, am 5. März 2024, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil im Fall C-588/21 P bezüglich des öffentlichen Zugangs zu vier harmonisierten Normen gemäß der Verordnung 1049/2001 gefällt. 

Das Urteil stellt nicht in Frage, dass harmonisierte Normen dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Jedoch stellt der EuGH fest, dass ein übergeordnetes öffentliches Interesse an der Offenlegung der harmonisierten Normen gemäß der Verordnung 1049/2001 besteht und hebt daher die Entscheidung der Europäischen Kommission auf, den Zugang zu den vier angeforderten Normen zu verweigern. Mögliche Auswirkungen für die Zusammenarbeit zwischen europäischem und internationalem Normungsgeschehen werden nun analysiert. 

CEN und CENELEC, als zwei der offiziellen europäischen Organisationen für Normung (ESOs), und ihre Mitglieder – die nationalen Normungsorganisationen und nationalen Komitees in 34 europäischen Ländern wie z. B. Austrian Standards International– begrüßen, dass das Gericht dem Hauptargument der Antragsteller und der Generalanwältin nicht folgt, die vorgeschlagen hatten, den Urheberrechtsschutz für harmonisierte Normen generell auszuschließen. Das Urteil stellt auch nicht in Frage, dass der Zugang zu Dokumenten unter der Verordnung 1049/2001 unbeschadet bestehender Urheberrechtsregeln erfolgt, die das Recht Dritter einschränken können, freigegebene Dokumente zu reproduzieren oder zu nutzen.  

Der Erfolg der europäischen Normung wurde durch die Fachkompetenz und freiwilligen Beiträge von engagierten Interessensträgern aus verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Regierung, Verbrauchern, Handelsverbänden, Wissenschaft und Forschung ermöglicht. 

Dieses inklusive System stellt sicher, dass Normen einfach umsetzbar sind, kontinuierlich an den Stand der Technik angepasst werden und weitgehend mit internationalen Normen identisch sind. Dadurch bieten sie europäischen Unternehmen eine zeitnahe und genaue Lösung für den Zugang zum Binnen- und globalen Markt, gewährleisten die Konformität mit europäischer Gesetzgebung und steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit. 

Auf dieser Grundlage wird die gesamte CEN- und CENELEC-Gemeinschaft weiterhin eng mit der Europäischen Kommission und allen relevanten Interessensträgern, die in der europäischen Normung involviert sind, zusammenarbeiten, um das System für die Zukunft fit zu machen - zum Vorteil des Binnenmarktes und der Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger Europas.

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Mirjana Verena Mully, Head of Communications

Mirjana Verena Mully

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